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E-Auto Förderung 2025: So sieht die neue staatliche Regelung aus – alle Infos!

Das plötzliche Aus der staatlichen BAFA-Prämie für E-Autos Ende 2023 hat zu einem deutlichen Einbruch der Zulassungszahlen für Elektrofahrzeuge geführt. Nach wie vor hält sich das Interesse an Elektroautos im Rahmen – auch aufgrund der hohen Preise für viele Stromer. Durch neue staatliche Maßnahmen soll die Elektromobilität jedoch ab 2025 erneut angekurbelt werden. In diesem Artikel verraten wir Ihnen, welche finanziellen Anreize der deutsche Staat geplant hat, welche Voraussetzungen für die Elektroauto-Förderung gelten und welche E-Auto-Modelle förderfähig sind. 

Das Wichtigste im Überblick

  • Erhöhung der Preisgrenze für förderfähige E-Autos 
  • Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge  
  • Keine direkte Förderung beim Kauf 
  • Neue Steuererleichterung in Planung 
  • Kaum Vorteile für Privatkunden

Das Ziel der neuen Elektroauto-Förderung 2025

Die neue Elektroauto-Förderung soll nicht nur den Verkauf elektrischer Fahrzeuge steigern, sondern auch Hersteller dazu ermutigen, technologische Innovationen voranzutreiben, die gleichzeitig die Attraktivität von E-Autos erhöhen sollen. Auch die Klimaziele der Bundesregierung können so schneller erreicht werden. Denn je mehr Elektrofahrzeuge auf der Straße unterwegs sind, desto niedriger ist die CO₂-Belastung. Prognostiziert wird ebenso, dass durch die höhere Nachfrage der Ausbau der Ladeinfrastruktur beschleunigt wird.

e auto foerderung vom bund
Vor allem hochpreisige Elektrofahrzeuge stehen bei der E-Auto Förderung 2025 im Fokus

An wen richtet sich die E-Auto Förderung 2025?

Im Gegensatz zum gestrichenen BAFA Umweltbonus beschränkt sich die Elektroauto-Förderung 2025 auf Unternehmen und Selbstständige, die sich ein neues rein elektrisches Fahrzeug (BEV) oder ein Wasserstoff-Brennstoffzellenauto (FCEV) als Firmenwagen zulegen möchten. Privatkunden bleiben bei dieser Regelung größtenteils außen vor. Auch Plug-in-Hybride sind von der Förderung ausgeschlossen.

E-Auto Förderung 2025 – Steuerabschreibung und Erhöhung der Preisgrenze

Mit der Elektroauto-Förderung 2025 soll die Elektromobilität im gewerblichen Umfeld gefördert werden. Dies soll über eine Erweiterung der förderfähigen Modelle und erhöhte Abschreibungen geschehen. Was es im Detail damit auf sich hat, erfahren Sie im Folgenden.

Elektroauto-Förderung über Steuerabschreibung

Statt direkter Zuschüsse beim Kauf können Besitzer eines Elektro-Dienstwagens bis Dezember 2028 von Sonderabschreibungen profitieren – und das rückwirkend bis zum 01. Juli 2024. Damit möchte der Bund die Umstellung auf Stromer in gewerblichen Flotten unterstützen. Denn Gewerbetreibende können durch die Sonderabschreibung einen höheren Anteil der Beschaffungskosten steuerlich geltend machen.

Durch die neue Regelung können Unternehmen und Selbstständige im ersten Jahr der Anschaffung eine Abschreibung von 40 Prozent vornehmen. Im zweiten Jahr liegt der Anteil bei 24 Prozent und sinkt anschließend schrittweise auf 14, 9, 7 und schließlich 6 Prozent.

Sonderabschreibung Beispielrechnung

Wenn sich ein Unternehmen ein Elektrofahrzeug für 50.000 Euro anschafft, kann es im Jahr der Anschaffung, zusätzlich zur regulären Abschreibung, eine Sonderabschreibung in Höhe von 20.000 Euro (40 Prozent der Anschaffungskosten) geltend machen.

Übrigens: Laut Wirtschaftsminister Robert Habeck soll es ab 2025 noch weitere Steuererleichterungen für Elektroautos geben. Konkrete Details liegen zum aktuellen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor (Stand: 14.10.2024).

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Selbstständige und Unternehmen profitieren ab 2025 von Steuererleichterungen bei der E-Auto-Anschaffung

Erhöhung der Preisgrenze für Elektroautos

Zusätzlich zur Sonderabschreibung möchte die Bundesregierung ab 2025 die vergünstigte Dienstwagen-Versteuerung auch für höherpreisige E-Autos anbieten.

Die Dienstwagen-Besteuerung besagt: Wer einen Dienstwagen für private Zwecke nutzt, muss einen gewissen Prozentsatz des Fahrzeug-Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Bei klassischen Benziner- und Dieselfahrzeugen liegt dieser Prozentsatz bei einem Prozent. E-Autos müssen jedoch seit einigen Jahren lediglich mit 0,25 Prozent versteuert werden. Eine Maßnahme, die eingeführt wurde, um Elektrofahrzeuge für Gewerbetreibende attraktiver zu machen.

Bislang konnten lediglich Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000 Euro von der 0,25 Prozent Regelung profitieren. Die Obergrenze wurde bereits 2024 auf 70.000 Euro erhöht. Ab 2025 soll der Wert auf bis zu 95.000 Euro steigen, wodurch auch Besitzer eines hochpreisigen Elektro-Dienstwagens in den Genuss der vergünstigten Besteuerung kommen.

Gut zu wissen: Bei Hybriden und Plug-in-Hybriden liegt beträgt die Versteuerung 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises.

Förderfähige Elektroautos für Selbstständige und Unternehmen

Dank der neuen Förderung lohnt sich im kommenden Jahr auch das Gewerbeleasing für hochpreisige E-Auto-Modelle. Unter anderem folgende Premiumfahrzeuge profitieren ab 2025 ebenfalls von der 0,25 Prozent Versteuerung:

Vorteile für Privatkunden am Gebrauchtwagenmarkt

Dienstwagen landen in der Regel nach wenigen Jahren auf dem Gebrauchtwagenmarkt – so auch Elektroautos. Mit Einführung der neuen Förderung wird daher erwartet, dass der Markt für gebrauchte E-Autos zukünftig wächst und die Preise sinken. Demnach können auch Privatkunden bald von günstigen E-Fahrzeugen profitieren. Auch Leasingrückläufer sind dann vermehrt auf dem E-Auto-Gebrauchtwagenmarkt zu attraktiveren Konditionen erhältlich.

Newsticker: SPD plant Steuerreform und Kaufprämie für E-Autos

In einem neuen Konzept für die kommende Bundestagswahl 2025 setzt die SPD ein besonderes Augenmerk auf die Elektromobilität. Denn laut Parteichef Lars Klingbeil soll der Verkauf von E-Autos durch eine sogenannte „Austauschprämie“ gesteigert werden. Demnach sollen deutsche Autofahrer beim Umstieg von einem Verbrenner auf ein Elektrofahrzeug finanziell belohnt werden. Auch vollelektrische Dienstwagen sollen weiterhin steuerlich gefördert werden. Außerdem möchte die SPD eine noch nicht genauer definierte E-Auto-Quote für Leasinganbieter einführen.

Elektroauto Leasing auf LeasingMarkt.de

Auch bei den Elektroauto-Leasingangeboten von LeasingMarkt.de können Sie von der E-Auto Förderung 2025 profitieren und so Ihren nächsten Firmenwagen zu absoluten Top-Konditionen leasen. Auf unserem Marktplatz finden Sie zahlreiche Elektrofahrzeuge, die für eine 0,25 Prozent Versteuerung infrage kommen. Haben Sie Ihr Wunschfahrzeug gefunden, können Sie dieses direkt über unsere Plattform beim Anbieter unverbindlich und kostenfrei anfragen. Überzeugen Sie sich selbst und leasen Sie Ihren neuen Stromer auf LeasingMarkt.de!

Laura

Laura weiß, wo es langgeht. Autos verbindet sie vor allem mit Freiheit und langen Roadtrips. Wann die Spritpreise am günstigsten sind, wo der Linksverkehr gilt und warum die Deutschen eindeutig die besten Autofahrer sind, hat Laura auf ihren Reisen nur zu gut kennengelernt. Dank diverser Leasingfahrzeuge, etlichen Mietautos und ihrem treuen Gebrauchtwagen weiß sie die Vorzüge so einiger Modelle zu schätzen. Im LeasingMarkt.de Magazin vereint sie ihre Leidenschaft für das Schreiben und Autofahren.