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5 Gründe für das Elektroleasing: Darum sollten Sie ein Elektroauto leasen statt kaufen

2019 war ein Rekordjahr für alternative Antriebe: Das Kraftfahrtbundesamt zählte über 190.000 Neuzulassungen von Hybrid- und fast 53.000 von Elektroautos. Die Technik schreitet mit hoher Geschwindigkeit voran. Doch was heute neu ist, kann morgen schon wieder veraltet sein. Daher zögern noch viele Autofahrer beim Umstieg auf die umweltschonende Alternative. Der Umweltbonus von Staat und Autoherstellern ist ein zusätzlicher Anreiz für Verbraucher, auf ein Elektroauto umzusteigen. Im März 2020 wurde die Verlängerung der BAFA-Prämie bis Ende 2025 bestätigt. Ein Grund mehr, auf eine klimafreundliche Mobilität zu setzen. Dabei ist vor allem das Leasing von E-Autos für Verbraucher eine attraktive Möglichkeit, sich mit der neuen Technik vertraut zu machen. Wir nennen Ihnen 5 Gründe, warum es Sinn macht, ein Elektroauto zu leasen statt zu kaufen.

Alles zum Elektro-Leasing in „Leasing einfach erklärt“

1. Kein Restwertrisiko

Die rasante Entwicklung von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb wirkt sich stark auf den Restwert aktueller Modelle aus. Die Technik, die heute in Elektroautos steckt, kann morgen schon veraltet sein. Das Fahrzeugleasing hat den Vorteil, dass der Wert des Autos zum Vertragsende keine Rolle spielt. Das Restwertrisiko liegt ausschließlich beim Leasinggeber, insofern ein Kilometerleasing gewählt wurde. Anders sieht es aus, wenn der E-Wagen gekauft wurde. Bei einem Verkauf des Autos müssen Sie dann womöglich mit deutlichen Preiseinbußen rechnen.

2. Immer ein aktuelles E-Modell fahren

Das Elektroleasing ermöglicht zudem, immer mit dem neuesten Modell unterwegs zu sein, sobald der alte Vertrag ausgelaufen ist. Vor allem bezüglich der E-Auto Reichweite schreitet die Technologie im Bereich E-Mobilität stetig voran. Und solange die Ladeinfrastruktur in Deutschland noch nicht flächendeckend ausgebaut wurde, ist die Akku-Kapazität der Elektrofahrzeuge für viele Fahrer ein ausschlaggebendes Kriterium bei der Modellwahl.

gefragteste elektroautos 2022
Prozentualer Anteil aller E-Leasingfahrzeuge in 2022

3. Akku reicht für eine Leasing-Laufzeit

Stichwort Akku. Wie beim Smartphone nutzt sich natürlich auch der Akku eines E-Autos im Laufe der Zeit ab und muss ab einem bestimmten Zeitpunkt erneuert werden. Die Lithium-Ionen-Akkus haben jedoch mindestens eine Lebensdauer von etwa fünf Jahren und müssen daher selbst bei einem längerfristigen Leasingvertrag nicht ausgetauscht werden. Bei gekauften E-Fahrzeugen hingegen, die länger als diese fünf Jahre in Besitz sind, kann ein Austausch des Akkus notwendig werden – das bedeutet zusätzliche Kosten. Zwar können beim Leasing können zusätzliche Mietgebühren für die Batterie anfallen, dies ist aber nur bei vereinzelten Modellen der Fall. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wirft einen Blick in die Fahrzeugbeschreibung des Angebots. Dort steht ganz genau, ob die Miete bereits in der Leasingrate enthalten ist oder nicht.

Tipp: Wie Sie den Akku Ihres Elektroautos schonen und welche E-Fahrzeuge mit hoher Reichweite punkten, erfahren Sie in unserem Artikel Reisen mit Elektroauto.

e-auto ladestecker
Um die Laufzeit des Akkus müssen Sie sich beim Leasing keine Sorgen machen

4. E-Leasing als Testphase nutzen

Immer mehr Elektroautos kommen auf den Markt, Verbraucher stehen somit vor der Qual der Wahl. Wer sich nicht festlegen möchte, entscheidet sich daher am besten für das Leasing eines E-Autos. So besteht die Möglichkeit, das Modell ganz einfach alle zwei bis drei Jahre zu wechseln. Zudem eignet sich das Prinzip Leasing perfekt, um das umweltfreundliche Gefährt zunächst für sich zu testen. Finden Sie dank Leasing heraus, ob ein E-Auto für Sie alltagstauglich ist und kehren Sie nach Ablauf der Leasingzeit auf Wunsch wieder zurück zu einem benzinbetriebenen Fahrzeug.

Tipp: Keine Kfz-Steuer für Elektroautos in den ersten 10 Jahren? Wir verraten Ihnen in unserem Artikel Auto Unterhaltskosten im Check was es damit auf sich hat.

5. Günstige Raten durch BAFA-Umweltbonus

Wichtig: Der Umweltbonus wurde von der Bundesregierung zum 18. Dezember 2023 eingestellt. Förderanträge, die bis einschließlich 17. Dezember beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sind, werden noch bearbeitet. In unserem Magazin informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen und neuste Meldungen rund um den Wegfall der BAFA-Prämie – zum Umweltbonus-Newsticker.

Um den umweltfreundlichen Antrieb auch in Deutschland attraktiver zu machen, schafft die Bundesregierung seit 2016 finanzielle Anreize für die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs. Der sogenannte Umweltbonus wird zum Teil vom Staat und zum Teil von der Autoindustrie getragen und gilt auch für das Fahrzeugleasing. Durch den Bonus sind viele E-Fahrzeuge bereits für Leasingraten von unter 99 Euro und weniger zu haben. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Fördersummen. Die Höhe des Umweltbonus beim Leasing ist abhängig von der Leasingdauer und fällt wie folgt aus:

Passende Leasingangebote mit BAFA-Prämie finden Sie auf LeasingMarkt.de.

Leasingdauer ab 24 Monate

Nettolistenpreis FahrzeugBAFA-AnteilHerstelleranteilUmweltbonus
unter 40.000 Euro4.500 Euro2.250 Euro6.750 Euro
über 40.000 Euro3.000 Euro1.500 Euro4.500 Euro

Leasingdauer zwischen 12 und 23 Monaten

Nettolistenpreis FahrzeugBAFA-AnteilHerstelleranteilUmweltbonus
unter 40.000 Euro2.250 Euro1.125 Euro3.375 Euro
über 40.000 Euro1.500 Euro750 Euro2.250 Euro

Tipp: Neben der BAFA-Kaufprämie können Halter von E-Autos ab 2022 jährlich von der THG-Quoten-Prämie profitieren. In unserem Artikel „Geld verdienen dank E-Auto“ verraten wir Ihnen, was es damit auf sich hat, wie das Ganze funktioniert und ob es sich wirklich lohnt.

Der Antrag zur Förderung muss online beim BAFA erfolgen. Beim Leasing muss der Kunde für den Bundesanteil zunächst in Form einer Sonderzahlung in Vorleistung treten. Diese wird aber im Anschluss durch eine Beantragung der Prämie beim BAFA erstattet. Um den Umweltbonus zu erhalten, müssen folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Elektroauto muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge des BAFA stehen und darf einen Nettolistenpreis von 40.000 Euro nicht überschreiten.
  • Die Fördersätze sind für alle Fahrzeuge anwendbar, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden.
  • Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller zugelassen werden (Erstzulassung) und mindestens zwölf Monate zugelassen bleiben.
  • Wichtig: Ab dem 01.09.2023 gilt der Umweltbonus nur noch für privat erworbene E-Fahrzeuge. Gewerbekunden wie Firmen, Selbstständige und Co. erhalten den Umweltbonus dann nicht mehr.

Weitere Infos dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder in unserem umfassenden
Umweltbonus-Ratgeber.

Elektromobilität und Leasing: Zwei Zukunftskonzepte, die zusammenpassen

Wer sich noch nicht sicher ist, ob er für das Zeitalter der E-Mobility bereit ist und zunächst ohne jegliches Restwertrisiko ein Fahrzeug mit elektrischem Antrieb testen möchte, der sollte ein Leasing wählen. Die Förderprämien in Form des staatlichen Umweltbonus sorgen aktuell für extrem günstige Leasingraten im Elektrosegment. Sollten Sie sich für die Anschaffung eines Elektroautos entscheiden, empfehlen wir Ihnen den Angebotsvergleich von LeasingMarkt.de. Bei uns finden Sie deutschlandweit zahlreiche attraktive Leasingangebote für alle beliebten E-Modelle – vorbeischauen lohnt sich.

Marc

Marc hat PS im Blut, Autos sind seine große Leidenschaft. Das Wochenende verbringt er gerne mal am Nürburgring und auch sonst dreht sich in seiner Freizeit alles um des Deutschen liebstes Kind. Da Marc seit Jahren in Leasingfahrzeugen unterwegs ist, konnte er bereits viel Erfahrung sammeln und trägt bei LeasingMarkt.de nicht umsonst den Titel „Leasing-Experte“. Sein Wissen teilt er übrigens auch auf YouTube – schauen Sie mal vorbei.