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Parken an E-Ladesäulen: Dauer, Gebühren & Co. – das müssen Autofahrer beachten

Ladestationen für E-Autos sind heutzutage keine Besonderheit mehr. Laut Bundesnetzagentur gibt es derzeit in Deutschland rund 11.800 Schnell- und etwa 60.000 Normalladepunkte (Stand: 01. November 2022). Mittlerweile zählt das Parken an E-Ladestationen zu einem hohen Privileg für E-Auto-Fahrer – doch ist das auch wirklich immer erlaubt? Und dürfen Besitzer von Benzin- oder Dieselfahrzeugen die Parkmöglichkeiten ebenfalls nutzen? Wir klären Sie auf und verraten Ihnen, was Sie beim Parken an Stromtankstellen beachten müssen. 

Welche Fahrzeuge dürfen an E-Ladestationen parken?

Grundsätzlich gilt, dass nur Autos mit einem E-Kennzeichen an Stromtankstellen parken dürfen – jedoch auch nur dann, wenn die E-Ladestation als Parkplatz gekennzeichnet ist. Lediglich ein paar Städte in Deutschland lassen das Parken auch für E-Autos ohne E-Kennzeichen zu. 

Gut zu wissen: Nicht alle Elektrofahrzeuge sind mit einem E-Kennzeichen ausgestattet, da dies freiwillig beantragt werden kann. Solch ein Kennzeichen können alle rein elektrisch betriebenen Autos, Plug-in-Hybride und Wasserstoffautos anfordern, die eine elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometern oder CO₂-Emissionen von höchstens 50 Gramm pro Kilometer aufweisen.

Woran erkennt man E-Parkplätze? 

Parkplätze an E-Ladestationen erkennen Sie an einem blau-weißen, viereckigen Parkplatzschild. Dieses Schild wird meist mit mehreren Zusatzschildern kombiniert. Diese bestimmen, welche Fahrzeuge an der entsprechenden Ladesäule parken dürfen und unter welchen Bedingungen

elektroauto an e ladestation parken
Ist beim Parkplatz das Zusatzzeichen „Fahrzeug mit Stecker“ vorhanden, dürfen dort alle E-Autos parken (Quelle:Shutterstock/Shotmedia)

Parken an E-Ladesäulen: Diese Regeln gelten für Elektroautos 

Wer ein E-Auto fährt, kann die Vorteile der Stromtankstellen für sich nutzen. Doch Vorsicht! Grundsätzlich dürfen Sie zwar auf den ausgewiesenen Parkflächen mit dem E-Auto parken, müssen jedoch auch ganz genau auf die Beschilderung achten. Denn nicht an jeder E-Ladesäule gelten dieselben Regeln. Allgemein gilt unter anderem:  

  • Parken nur während des Ladevorgangs: An den meisten öffentlichen E-Ladestationen dürfen E-Fahrer nur dann an einer Ladesäule parken, wenn sie diese auch für den Ladevorgang nutzen. Dies können Sie an der blau-weißen Parkplatz-Beschilderung erkennen, auf der das Zusatzzeichen „während des Ladevorgangs“ vermerkt ist. Ist jedoch nur das blau-weiße Parkplatzschild ohne das Zusatzzeichen vorhanden, dürfen Sie das E-Auto auch ohne zu laden dort parken. 
     
  • Parkdauer: Muss an der jeweiligen E-Ladestation ein Parkticket gezogen werden, gilt die entsprechend gewählte maximale Standzeit. Ist das Parken kostenlos, muss häufig eine Parkscheibe ausgelegt werden. Parken Sie das E-Auto in Kombination mit einem Ladevorgang an der Ladesäule, ist das Parken meist kostenlos, wodurch keine Parkscheibe ausgelegt oder ein Parkticket gezogen werden muss. Die Parkdauer liegt hierbei in der Regel zwischen zwei bis vier Stunden und ist somit nur für einen bestimmten Zeitraum kostenlos möglich. Beachten Sie diesbezüglich in jedem Fall die Beschilderung an der Stromtankstelle
     
  • Parkgebühren: Je nach Gemeinde und Stadt fallen die Gebühren für das Parken an einer E-Ladestation unterschiedlich aus. Ob und welche Gebühren anfallen, können Sie der entsprechenden Ladesäule entnehmen – dort finden Sie alle wichtigen Informationen zu den jeweiligen Bedingungen und Gebühren. 
     
  • E-Kennzeichen: Das Fahrzeug muss einen E-Motor und ein E-Kennzeichen aufweisen. Autos, die nicht über diese Kennzeichnungen verfügen, dürfen die E-Ladesäule nur in äußerst seltenen Fällen als Parkfläche nutzen.

Parken auf einem Elektroauto-Parkplatz: Wann ein Bußgeld droht 

Parken Sie unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge, Plug-in-Hybride oder Brennstoffzellenfahrzeuge, gibt es laut Bußgeldkatalog-Verordnung deutschlandweit ein einheitliches Bußgeld in Höhe von 55 Euro. Dabei kann es auch passieren, dass das widerrechtlich geparkte Auto abgeschleppt wird, insofern ein amtlich ausgewiesener Elektro-Parkplatz blockiert wurd. Dadurch können schnell Kosten in Höhe von 150 Euro und mehr entstehen. Auch die Missachtung der an der E-Ladestation geltenden Höchstparkdauer zieht ein Verwarngeld nach sich. 

e auto parkplatz
Elektrofahrzeuge dürfen hier während des Ladens parken (Quelle:Shutterstock/TimSiegert-batcam)

Wichtig: Wer einen Benziner oder Diesel besitzt, darf nur in den seltensten Fällen auf Parkplätzen an E-Ladesäulen parken. Für Diesel und Benziner gilt vorwiegend ein striktes Parkverbot. Parken Sie widerrechtlich auf dem Elektro-Parkplatz, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.

Das sind die Vorschriften der StVO (Straßenverkehrsordnung) 

Seit dem 28. April 2020 gibt es in der Straßenverkehrsordnung eine einheitliche, rechtliche Vorschrift zum Parken eines E-Fahrzeuges an einer E-Ladesäule. Sind E-Parkplätze amtlich durch Verkehrszeichen als Parkflächen ausgewiesen, gelten die allgemeinen Regelungen der StVO. Neben den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung können die Kommunen jedoch im Rahmen des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) noch immer selbst entscheiden, wie die Regelungen hinsichtlich des Parkens und Ladens im Detail aussehen. Dieses Gesetz gibt den Gemeinden und Städten die Möglichkeit, das Parken und Aufladen von E-Autos einfacher und kostengünstiger zu gestalten. So entscheidet jede Ortschaft individuell, wie ein E-Parkplatz auf „öffentlichen Straßen und Wegen“ aussieht, mit welchem System er ausgestattet ist und welche Gebühren anfallen. Dadurch können sich die Regelungen eines E-Parkplatzes regional unterscheiden

Übrigens: Damit Sie Ihr E-Fahrzeug an öffentlichen E-Ladestationen ganz bequem laden können, bietet sich eine Elektroauto-Lade-Flatrate an. So können Sie zu einem monatlichen Fixpreis nahezu unbegrenzt laden.

Noch auf der Suche nach dem passenden E-Auto?

Ganz gleich, welche Bedingungen an einer E-Ladestation gelten – beim Parken an einer Ladesäule ist stets Rücksicht geboten. Ist beispielsweise nur noch eine E-Ladestation frei, sollten Sie sich nicht an diese Ladestation stellen, ohne das Elektroauto zu laden. Unter Umständen nehmen Sie damit einem anderen E-Fahrer, der den Strom unbedingt benötigt, die Möglichkeit, das Auto zu laden. 
 
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Marc

Marc hat PS im Blut, Autos sind seine große Leidenschaft. Das Wochenende verbringt er gerne mal am Nürburgring und auch sonst dreht sich in seiner Freizeit alles um des Deutschen liebstes Kind. Da Marc seit Jahren in Leasingfahrzeugen unterwegs ist, konnte er bereits viel Erfahrung sammeln und trägt bei LeasingMarkt.de nicht umsonst den Titel „Leasing-Experte“. Sein Wissen teilt er übrigens auch auf YouTube – schauen Sie mal vorbei.