Ende gut, alles gut – diese Weisheit gilt auf besondere Weise auch bei Leasingverträgen. Erst wenn ein Auto ohne Probleme zurückgegeben wurde, stellt sich heraus, ob sich das Leasing für den Kunden auch wirklich gelohnt hat. Immer wieder hört man von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, wenn es beim Auslaufen eines Leasingvertrages zu Differenzen über den Zustand oder den Restwert des Fahrzeugs kommt. Zwar kann es bei der Rückgabe des Autos tatsächlich zu derartigen Problemen kommen, die Regel sind sie bei seriösen Anbietern jedoch nicht. Falls es dennoch zu hohen Nachforderungen seitens der Leasinggesellschaft kommen sollte, besteht kein Grund, sich vorschnell auf unvorteilhafte Vereinbarungen einzulassen. Vielmehr sollten Sie prüfen, ob die Forderungen zu Recht bestehen oder jemand versucht, auf Ihre Kosten ein Geschäft zu machen. Lesen Sie in diesem Artikel 7 wichtige Tipps, um die Rückgabe Ihres Fahrzeugs erfolgreich zu meistern.
Das erwartet Sie hier
- Keine Lust zu lesen? Alle Tipps zur Leasingrückgabe im Video
- 1. Bei Vertragsunterzeichnung an die Rückgabe denken
- 2. Leasingfahrzeug sorgfältig pflegen – es zahlt sich aus
- 3. Eine professionelle Aufbereitung lässt das Auto strahlen
- 4. Den Übergabetermin für die Rückgabe gut vorbereiten
- 5. Nur nicht drängen lassen
- 6. Forderungen auf Berechtigung und Höhe prüfen
- 7. Bei Streitigkeiten über den Restwert einen Käufer suchen
- In der Regel keine Probleme bei der Leasing-Rückgabe
Keine Lust zu lesen? Alle Tipps zur Leasingrückgabe im Video
1. Bei Vertragsunterzeichnung an die Rückgabe denken
Die Vorbereitung auf den Rückgabetermin beginnt schon bei der Unterzeichnung des Vertrages. Besonders beim Restwertleasing sollte darauf geachtet werden, dass der Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Rückgabe nicht zu hoch angesetzt wird. Auch wenn niedrige Leasingraten noch so verlockend sein mögen, basieren sie leider nicht selten auf utopischen Annahmen zum Restwert – so sind unliebsame Überraschungen am Ende vorprogrammiert.
Eine realistische Einschätzung schützt dagegen vor hohen Nachforderungen. Sie gewährleistet, dass das Fahrzeug zum angenommenen Wert auch tatsächlich verkauft werden kann. Darüber hinaus können Restwertleasingverträge auch Klauseln enthalten, die einer genaueren rechtlichen Prüfung nicht standhalten und deshalb unwirksam sind. Sollten also bei Rückgabe Ihres Leasingfahrzeugs ungewöhnlich hohe Nachforderungen bestehen, kann die Überprüfung des Vertrages auch im Nachhinein noch sinnvoll sein.
2. Leasingfahrzeug sorgfältig pflegen – es zahlt sich aus
Auch während der Leasingzeit können Sie einiges dafür tun, damit es am Ende keine Probleme gibt. Die regelmäßige Pflege, das Einhalten von Inspektionsterminen und der rechtzeitige Austausch von Verschleißteilen sollten für Leasingnehmer selbstverständlich sein. Nur so kann eine übermäßige Abnutzung verhindert werden, die den Wert des Fahrzeugs erheblich mindern könnte.
Tipp: Wird das Auto schon während der Mietzeit regelmäßig einer gründlichen Reinigung unterzogen, so dass erst gar keine größeren Verunreinigungen aufkommen, kann am Ende unter Umständen auch auf eine professionelle Aufbereitung verzichtet werden, die ansonsten durchaus zu empfehlen ist.
3. Eine professionelle Aufbereitung lässt das Auto strahlen
Obwohl dem Alter des Fahrzeugs entsprechende normale Gebrauchsspuren zu keinen Konsequenzen am Ende der Laufzeit führen, kann es trotzdem sinnvoll sein, vor dem Auslaufen des Vertrages eine professionelle Aufbereitung des Autos in Auftrag zu geben. Denn der erste Eindruck zählt auch bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs. Steht es verdreckt und wenig gepflegt vor dem Gutachter, so wird dieser sicher ganz genau hinsehen, um weitere Mängel aufzuspüren.
Präsentiert sich das Auto aber sowohl innen wie außen makellos glänzend, so lässt dies auf einen pfleglichen Umgang mit dem Mietobjekt schließen. Die Annahme, dass auch der technische Zustand dementsprechend ist, liegt in diesem Fall nahe. Kleinere Unzulänglichkeiten werden bei einem erstklassigen Allgemeinzustand dann gerne akzeptiert.
Die Kosten von etwa 200 Euro für eine professionelle Aufbereitung können deshalb eine gut angelegte Investition darstellen. Eine rechtliche Verpflichtung besteht jedoch nicht.
4. Den Übergabetermin für die Rückgabe gut vorbereiten
Befürchten Sie, dass es zu Problemen bei der Rückgabe kommen könnte, sollten Sie die Möglichkeit nutzen, das Fahrzeug zuvor von einem unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl beurteilen zu lassen. Ist die Rückgabe bereits erfolgt, besteht diese Option nicht mehr, da Sie nicht mehr über das Auto verfügen können.
In jedem Fall sollten Sie aber den Zustand des Wagens anhand von Fotos ausführlich dokumentieren. Dies gilt insbesondere für kleinere Beschädigungen, die unter Umständen zu Diskussionen führen könnten. Um die Größe von Kratzern und Dellen zu verdeutlichen, empfiehlt es sich, einen Vergleichsgegenstand, wie etwa eine Münze oder ein Maßband, auf dem Foto zu platzieren. Darüber hinaus sollten Sie zum Übergabetermin immer einen Zeugen mitnehmen, der bei eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzungen Ihre Angaben bestätigen kann. Auch die Gegenseite tritt bei der Fahrzeugübergabe in der Regel nicht alleine auf.
5. Nur nicht drängen lassen
Nachdem das Fahrzeug begutachtet wurde, werden Sie aufgefordert, verschiedene Formulare zu unterzeichnen. Dazu gehört auch das Mängelprotokoll. Lassen Sie sich nicht drängen, dieses ohne sorgfältige Prüfung zu unterzeichnen. In manchen Fällen enthalten diese Dokumente Passagen, die Ihnen später zum Verhängnis werden könnten. Nämlich dann, wenn sie Klauseln zur Schuldanerkennung oder zur Kostenübernahme enthalten.
Ein seriöser Händler wird deshalb damit einverstanden sein, wenn Sie diese wichtigen Unterlagen vor der Unterzeichnung zu Hause in aller Ruhe prüfen möchten. Sollte man Sie drängen, direkt vor Ort zu unterschreiben, ist Vorsicht geboten. Selten wird das überstürzte Handeln zu Ihrem Vorteil sein. Auch auf mündliche Absprachen können Sie sich nicht verlassen. Verlangen Sie, alle Punkte schriftlich festzuhalten und eine Kopie aller Unterlagen.
Vor dem Abschluss eines Folgevertrags beim gleichen Händler haben Sie außerdem die Möglichkeit, sich von diesem schriftlich bestätigen zu lassen, dass aus Ihrem alten Vertrag keine Ansprüche mehr an Sie bestehen.
6. Forderungen auf Berechtigung und Höhe prüfen
Werden bei der Leasing-Rückgabe Schäden festgestellt, für deren Beseitigung Sie als Leasingnehmer aufkommen müssen, bleibt die Frage, in welcher Höhe diese Kosten als angemessen zu betrachten sind. Wird etwa zur Beseitigung eines Kratzers eine komplette Neulackierung in Rechnung gestellt, so können Sie die Notwendigkeit infrage stellen und sich gegen eine überhöhte Zahlung wehren.
Wichtig: Geringere Schäden, die auch bei sachgemäßer Behandlung nach einiger Zeit auftreten, gelten als übliche, dem Alter des Fahrzeugs entsprechende Abnutzungserscheinungen und dürfen nicht auf Kosten des Mieters behoben werden. Im Zweifelsfall liegt die Beweislast bei der Leasinggesellschaft. Sie muss nachweisen, dass die strittigen Beschädigungen über das übliche Maß hinausgehen und deshalb zu Lasten des Leasingnehmers behoben werden dürfen.
7. Bei Streitigkeiten über den Restwert einen Käufer suchen
Bei der Rückgabe eines Fahrzeugs aus einem Restwertvertrag kann es zu Streit über den tatsächlichen Wert des Autos kommen. Wird dieser vom Händler deutlich niedriger angesetzt als ursprünglich vereinbart, können Sie versuchen, das Fahrzeug selbst zu verkaufen und einen höheren Preis zu erzielen. Das Angebot eines Händlers gilt dann als angemessen, wenn es etwa 10 Prozent unter dem Händlerverkaufspreis liegt.
Bevor Sie Ihr Leasingfahrzeug zurückgeben, sollten Sie sich deshalb genau über die Marktlage informieren und eventuell eine Wertermittlung durch einen unabhängigen Gutachter in Betracht ziehen. Enthält Ihr Leasingvertrag eine Klausel, die es Ihnen verbietet, an einen anderen als den Händler zu verkaufen, von dem Sie das Leasingfahrzeug erhalten haben, so ist diese Klausel unwirksam. Vor Gericht hätten Sie in einem solchen Fall sehr gute Chancen, als Sieger aus dem Rechtsstreit hervorzugehen.
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In der Regel keine Probleme bei der Leasing-Rückgabe
Trotz der möglichen Probleme beim Auslaufen eines Leasingvertrages gestalten sich die meisten Rückgaben von Leasingfahrzeugen jedoch problemlos. Gerade bei seriösen Anbietern gehen die Kunden ein sehr geringes Risiko ein. Bei jedem Geschäft kann es zu Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern kommen. Beim Leasing treten diese aber nicht häufiger auf als in anderen Branchen. Ein Auto zu leasen, birgt deshalb nicht mehr, aber auch nicht weniger Gefahren als ein Barkauf oder eine Finanzierung. Wer die Bedingungen seines Leasingvertrages genau kennt, ist jedoch klar im Vorteil und schützt sich vor unliebsamen Überraschungen am Vertragsende.