Ganz gleich, ob beim Privat- oder Gewerbeleasing – wer seinen Leasingvertrag vorzeitig kündigen möchte, wird schnell merken, dass das gar nicht so einfach ist. Wir klären Sie auf und verraten Ihnen, inwieweit das Leasing vor Ende der Laufzeit beendet werden kann und wie Sie den Vertrag auch ohne Kündigung abtreten können.
Das erwartet Sie hier
Auto-Leasing: Kündigung vor Ende der Laufzeit? Darum kann es teuer werden
Beim klassischen Pkw-Leasing schließen Sie einen verbindlichen Vertrag mit dem Leasinggeber ab. Die Raten für das Fahrzeug berechnen sich auf Grundlage der Laufzeit und der gewählten Kilometerleistung pro Jahr. Möchte der Leasingnehmer also den Vertrag vor Ende der regulären Laufzeit kündigen, muss er die kalkulierten Einnahmen des Leasinggebers kompensieren. Diese richten sich oft nach der Restlaufzeit, dem Restwert und den noch offenen Leasingraten.
Übrigens: Der Restwert wird beim Kilometerleasing erst dann relevant, wenn Sie das Auto nicht im vereinbarten Zustand zurückgeben – wie z.B. bei einem Diebstahl oder Totalschaden.
Außerordentliche Kündigung beim Auto-Leasing – ist das möglich?
Grundsätzlich ist die vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrags nicht möglich. Ob Jobverlust, Geschäftsaufgabe durch Insolvenz oder Krankheit – all dies sind zwar gravierende Umstände, jedoch zwingen sie den Leasinggeber nicht dazu, einer außerordentlichen Kündigung zuzustimmen. Ob und wie genau eine fristlose Kündigung durchgeführt werden kann, können Sie den Leasingvertragsbedingungen entnehmen. Erfahren Sie im Folgenden, bei welchen Sachverhalten eine vorzeitige Auflösung des Vertrages potenziell möglich ist.
Leasingvertrag aufgrund eines Totalschadens vorzeitig kündigen
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, bei dem die Reparaturkosten mehr als 60 Prozent des Wiederbeschaffungswertes übersteigen, ist es in den meisten Fällen möglich, den Leasingvertrag vor der vereinbarten Laufzeit zu kündigen. Der Leasinggeber kann jedoch in diesem Fall einen Schadensersatz fordern, da er das Leasingauto nicht wie im Vertrag vereinbart zurückerhält.
Gut zu wissen: Der Wiederbeschaffungswert resultiert aus dem Wert, den das Fahrzeug am Tag des Diebstahls oder Unfalls hatte.
Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt von den noch ausstehenden Raten ab. Auch bei Schäden, die repariert werden können und kostentechnisch unterhalb der Grenze von 60 Prozent des Wiederbeschaffungswertes liegen, muss in der Regel der Leasingnehmer für die Kostenübernahme aufkommen. Die Entschädigung wird dann meist über die Vollkaskoversicherung des Leasingnehmers geregelt.
Tipp: So verhalten Sie sich richtig bei einem Unfall mit dem Leasingauto.
Leasingvertrag aufgrund eines Diebstahls vorzeitig kündigen
Grundsätzlich ist eine vorzeitige Beendigung des Vertrages beim Verlust des Leasingfahrzeugs in Form einer fristlosen Kündigung möglich. Jedoch wird der Leasinggeber auch in diesem Fall Schadensersatz fordern. Grundlage hierfür ist, dass der geleaste Wagen sowohl beim Totalschaden als auch beim Diebstahl nicht wie ursprünglich vereinbart an die Leasingfirma zurückgegeben wird.
Diebstahlschutz: So sichern Sie Ihr Auto richtig.
Die Entschädigung an den Leasinggeber hängt vom Wertverlust und den noch ausstehenden Raten ab. Die vom Leasingnehmer für das Fahrzeug abgeschlossene Vollkaskoversicherung kommt für gewöhnlich auch in diesem Fall nur für den sogenannten Wiederbeschaffungswert auf.
Gut zu wissen: Bei einem selbstverschuldeten Totalschaden oder einem Diebstahl kommt die GAP-Versicherung für die finanziell entstandene Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Ablösewert beim Leasinggeber auf. Der GAP-Schutz wird häufig in Verbindung mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Wer keine GAP-Deckung besitzt, muss natürlich für die entstandenen Kosten selbst aufkommen.
Leasingvertrag aufgrund eines Todesfalls vorzeitig kündigen
Selbst im Falle eines Todes endet der Leasingvertrag nicht automatisch, sondern wird an den Erben übertragen. Hierbei gibt es jedoch größtenteils die Option, dass der Vertrag innerhalb eines Monats nach Todesfall gekündigt werden kann. Dies ist aber mit einer Ausgleichszahlung verbunden.
Gibt es eine Alternative zur Kündigung des Leasingvertrags?
Je nach Leasingvertragsbedingungen gibt es die Option, den Vertrag auch ohne Kündigung durch eine Leasingübernahme vorzeitig zu beenden. Hierbei ist es wichtig, dass Sie sich vorab mit dem Leasinggeber abstimmen, denn dieser muss der Übertragung des Leasingvertrags zustimmen. Willigt der Leasinggeber der Übernahme des Leasingfahrzeugs ein, können Sie das Fahrzeug auf LeasingMarkt.de inserieren, um so einen geeigneten Übernehmer zu finden. Bei uns können Sie sich für einmalig 59 Euro registrieren – mit unbegrenzter Laufzeit und ohne Vermittlungsprovision. Haben Sie einen potenziellen Interessenten gefunden, schicken Sie ihm eine Selbstauskunft zu, die Sie in der Regel von Ihrer Leasingbank erhalten. Das ausgefüllte Dokument leiten Sie dann an die Bank weiter. Verfügt der Interessent über eine ausreichende Bonität, schickt der Leasinggeber Ihnen den Übernahmevertrag zu, der von beiden Parteien unterzeichnet werden muss. Nach der Freigabe können Sie dann einen Termin für die Fahrzeugübergabe ausmachen.
Individuelle Leasingverträge passend zu Ihrem Lebensstil
Damit Sie gar nicht erst in die Situation geraten, Ihr Leasing vorzeitig kündigen zu müssen, sollten Sie schon bei Abschluss des Leasingvertrags, diesen an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Auch auf LeasingMarkt.de können Sie sämtliche Leasingangebote an Ihre Vorstellungen anpassen. Das betrifft nicht nur die Kilometerleistung, sondern auch die Länge der Vertragslaufzeit und die Höhe der Anzahlung. Diese flexible Vertragsgestaltung gilt für das Gewerbe- und Privatleasing gleichermaßen. Überzeugen Sie sich selbst und gönnen Sie sich einen maßgeschneiderten Leasingvertrag für Ihr Traumfahrzeug!