Der Entschluss, sich ein neues Auto anzuschaffen, ist gefasst? Jetzt müssen Sie nur noch den optimalen Weg finden, um in den Besitz Ihres Wunschfahrzeugs zu gelangen. Grundsätzlich haben Sie dabei drei Möglichkeiten: den Kauf, die Finanzierung und das Leasing. Während Sie durch den Kauf und die Finanzierung das Fahrzeug erwerben, wird es beim Leasing über einen festgelegten Zeitraum gemietet bzw. dem Leasingnehmer werden die Nutzungsrechte übertragen. Sie sind sich nicht sicher, welche Variante für Sie die beste ist? Dann empfehlen wir Ihnen unseren Ratgeber Auto leasen oder kaufen? Falls Sie sich für das Modell „Leasing“ entschieden haben, sollten Sie vorab unbedingt unsere Leasing-Checkliste beachten. Diese unterstützt Sie dabei, das für Sie passende Leasing-Angebot zu finden.
Das erwartet Sie hier
1. Angebot für Privat- oder Gewerbekunden?
Oft ist erst im Kleingedruckten erkenntlich, an welche Zielgruppe sich das Leasingangebot richtet. Prüfen Sie, ob das Fahrzeug zu der beworbenen Leasingrate nur für Gewerbekunden oder auch für Privatpersonen erhältlich ist.
2. Anzahlung erforderlich?
Eine Sonderzahlung/Anzahlung kann sich lohnen, da sich so die monatliche Leasingrate deutlich verringert – je nachdem wie hoch die Anzahlung ist. Die Sonderzahlung wird zu Vertragsbeginn fällig und ist häufig sogar vom Leasingnehmer in der Höhe frei wählbar. Meist bewegt sie sich zwischen 1.000 und 5.000 Euro, kann aber auch durchaus höher sein. Natürlich können Sie einen Leasingvertrag aber auch ohne Anzahlung abschließen.
Im Folgenden ein Beispiel, wie sich eine Anzahlung auf die monatliche Leasingrate auswirken kann:
Anzahlung | 0 Euro | 2.500 Euro | 5.000 Euro |
Vertragslaufzeit | 48 Monate | 48 Monate | 48 Monate |
Monatliche Leasingrate | 316,67 Euro | 264,58 Euro | 212,50 Euro |
Gesamtbelastung | 15.200 Euro | 15.200 Euro | 15.200 Euro |
3. Leasingvariante beachten!
Handelt es sich um Kilometer- oder Restwertleasing? Beim Restwertleasing wird der kalkulierte Restwert, also der prognostizierte Marktwert des Fahrzeugs bei Rückgabe, als Basis für die Berechnung der Leasingrate herangezogen. Die Differenz zwischen kalkuliertem und realem Marktwert/Restwert trägt der Leasingnehmer – dabei können unerwartet hohe Kosten entstehen.
Beim Kilometerleasing wird eine feste Kilometeranzahl in den Vertrag aufgenommen – häufig zwischen 10.000 und 30.000 km. Überschreitet der Leasingnehmer diese, werden die zurückgelegten Mehrkilometer zu einem im Vorhinein festgelegten Kilometerpreis (zum Beispiel 8 Cent/km) nachberechnet. Allerdings beinhalten Kilometerleasing-Verträge häufig eine Kulanz von circa 2.500 km, die der Leasingnehmer ohne Nachberechnung fahren darf. Wird bei Vertragsende die Kilometeranzahl unterschritten, werden die Minderkilometer erstattet – ebenfalls zu einem bei Vertragsbeginn vereinbarten Wert (zum Beispiel 5 Cent/km). Das Kilometerleasing ist die am weitesten verbreitete Leasingvariante und wird von LeasingMarkt.de empfohlen.
4. Laufzeit des Leasingvertrags prüfen
Natürlich sollten Sie bei der Suche nach einem passenden Leasingfahrzeug auch die Vertragslaufzeit berücksichtigen. Meist liegt die Dauer zwischen 12 und 48 Monaten.
5. Günstig oder teuer? Leasingfaktor prüfen!
Der sogenannte Leasingfaktor gibt Ihnen eine grobe Orientierung, wie gut ein Leasingangebot tatsächlich ist. Hier gilt die Formel: Leasingrate / Fahrzeugpreis * 100 = Leasingfaktor. Den Leasingfaktor können Sie anschließend so bewerten:
- Gutes Angebot: Leasingfaktor kleiner als 1,1
- Sehr gutes Angebot: Leasingfaktor kleiner als 0,9
- Top-Angebot: Leasingfaktor kleiner als 0,7
Weitere Informationen finden Sie in unserem Leasingfaktor-Ratgeber.
6. Zusatzkosten beachten
Neben der monatlichen Leasingrate können regelmäßig oder einmalig weitere Kosten entstehen, dies sind:
Regelmäßig anfallende Kosten | Einmalige Kosten |
Leasingrate (monatlich) | Überführungskosten und Zulassungskosten |
Kfz-Vollkaskoversicherung (nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich oder jährlich) | Gegebenenfalls eine Anzahlung zu Vertragsbeginn |
Kfz-Haftpflichtversicherung (nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich oder jährlich) | Nachzahlungen bei nicht vertragsgemäßer Haltung des Fahrzeugs |
Kfz-Steuer (jährlich) | |
Wartung und Verschleiß |
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