Ein Auto verspricht Unabhängigkeit und grenzenlose Mobilität. Das gilt auch für einen geleasten Pkw – je nach Vertragslage aber mit gewissen Einschränkungen. Denn wer mit dem Leasingfahrzeug ins Ausland fahren möchte oder sogar plant, dauerhaft mitsamt des Wagens auszuwandern, muss gewisse Vorschriften und Gesetze beachten. Wir verraten Ihnen alles Wissenswerte, damit Sie optimal auf Ihre Auslandsfahrt mit Leasingauto vorbereitet sind.
Das erwartet Sie hier
- Mit dem Leasingfahrzeug ins Ausland fahren – ist das erlaubt?
- Gibt es Unterschiede zwischen verschiedenen Ländern?
- Der Versicherungsschutz beim Leasingwagen im Ausland: Das gilt es zu beachten
- Diebstahl des Leasingautos oder Totalschaden im Ausland – wichtige Infos
- Wichtige Unterlagen für die Fahrt ins Ausland mit dem Leasingauto
- Quick-Tipps für die Reise ins Ausland mit dem Leasingwagen
- Umzug ins Ausland mit Leasingauto: Hilfreiche Infos
- Verkehrsunfall im Ausland mit Leasingwagen – das ist zu tun
- Mit dem richtigen Leasingfahrzeug Richtung Ausland
Mit dem Leasingfahrzeug ins Ausland fahren – ist das erlaubt?
Ob bei einem privaten Roadtrip mit der Familie oder einer Geschäftsreise Richtung Ausland – wer mit dem geleasten Wagen außerhalb Deutschlands reisen möchte, sollte sich vorab gründlich informieren. Die meisten Leasingverträge erlauben es, dass Sie als Leasingnehmer das Fahrzeug auch für Fahrten ins Ausland nutzen dürfen. Vor allem dann, wenn Sie in ein anderes EU-Land oder in die Schweiz fahren möchten.
Doch Vorsicht! Diese Regelung ist nicht allgemein vorauszusetzen, sodass Sie den Leasingvertrag vor der Auslandsreise gründlich prüfen sollten.
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Gibt es Unterschiede zwischen verschiedenen Ländern?
Wer die deutschen Bundesgrenzen überqueren und die Europäische Union verlassen möchte, sollte unbedingt im Vorfeld in den Leasingvertrag schauen und zusätzlich Rücksprache mit dem Leasinggeber oder der -bank halten. In manchen Verträgen finden sich nämlich Klauseln wieder, die festlegen, ob Sie für Ihre Reise in ein Nicht-EU-Land eine schriftliche Zustimmung benötigen oder es Ihnen schlicht untersagt ist. Dies betrifft größtenteils Fahrtziele nach Osteuropa.
Übrigens: Wenn das Gepäck vorne und hinten nicht in den Pkw passt, empfiehlt sich eine Auto-Dachbox. Wir verraten Ihnen, welche Dachbox-Varianten es gibt, wie diese richtig beladen werden und worauf Sie sonst noch achten sollten.
Der Versicherungsschutz beim Leasingwagen im Ausland: Das gilt es zu beachten
Neben den Leasing-Vertragsbedingungen gibt es hinsichtlich der Auslandsreise einen weiteren wichtigen Faktor, der häufig in Vergessenheit gerät: die Versicherung! Denn Auslandsfahrten bergen durch unbekannte Örtlichkeiten, andere Verkehrsregeln und ungewohnte Straßenverhältnisse ein höheres Unfallrisiko. Neben der Haftpflichtversicherung spielen auch die Kfz- und Auslandskrankenversicherung bei der Fahrt mit dem Leasingauto ins Ausland eine große Rolle. Prüfen Sie also vor Abreise in den Unterlagen, ob der Versicherungsschutz auch im Zielland greift.
Wichtig: Können Sie bei einem Auslandsunfall mit dem Leasingauto keine gültige Versicherung vorweisen, kann es besonders teuer werden.
Die Haftpflichtversicherung gilt grundsätzlich auch im Ausland. Allerdings kann das Mitführen einer internationalen Versicherungskarte (kurz IVK) sehr hilfreich sein. Damit weisen Sie nämlich bei einem Auslandsunfall eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung nach. Zudem enthält diese alle relevanten Daten zum Pkw und zur Versicherung. Ausgestellt wird die Versicherungskarte von der Kfz-Versicherung, bei der Sie das Leasingfahrzeug versichert haben.
Diebstahl des Leasingautos oder Totalschaden im Ausland – wichtige Infos
Wenn das Leasingfahrzeug im Ausland geklaut wird oder einen Totalschaden erleidet, kommt die GAP-Versicherung zum Einsatz, danke derer der Leasinggeber finanziell entschädigt wird. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Kfz-Versicherung für Leasingautos – eine sogenannte Differenzkaskoversicherung.
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Die GAP-Versicherung schließt bei einem selbstverschuldeten Totalschaden oder Diebstahl die entstehende finanzielle Lücke zwischen dem von der Kaskoversicherung erstatteten Wiederbeschaffungs- und dem vom Leasinggeber geforderten Ablösewert des Fahrzeugs. Häufig wird der GAP-Schutz in Verbindung mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Wer diese Versicherung nicht besitzt, muss für die Kosten selbst aufkommen.
Gut zu wissen: Beim klassischen Leasing kümmern Sie sich übrigens selbst um eine Kfz-Versicherung. Neben der Haftpflichtversicherung ist in der Regel auch eine Vollkaskoversicherung beim Fahrzeugleasing Pflicht.
Wichtige Unterlagen für die Fahrt ins Ausland mit dem Leasingauto
Damit Sie für die Auslandsfahrt gut vorbereitet sind, sollten Sie folgende Dinge unbedingt immer griffbereit haben:
- Pkw-Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeug-Zulassungspapiere
- Internationale Versichertenkarte
- Warndreieck, Warnwesten und Verbandskasten
- Kfz-Schutzbrief für Pannen und Unfälle, falls vorhanden
- Europäischer und/oder internationaler Unfallbericht
Quick-Tipps für die Reise ins Ausland mit dem Leasingwagen
Im Folgenden finden Sie wichtige Tipps für eine Auslandsfahrt mit dem Leasingauto:
- Bedenken Sie, dass eine Fahrt ins Ausland mit einigen Mehrkilometern verbunden sein kann. Überschreiten Sie nicht die im Leasingvertrag festgelegte Kilometerleistung. Ansonsten drohen Zusatzkosten.
- Beachten Sie die länderspezifischen Straßenverkehrsregeln.
- Versicherungscheck – ist der Versicherungsschutz auch im Zielland gültig?
- Prüfen Sie im Vorfeld Ihren Leasingvertrag und kontaktieren Sie den Leasinggeber bei der Reiseplanung in ein Nicht-EU-Land.
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die entsprechenden Mitnahmepflichten im Pkw, da in fast jedem Land unterschiedliche Regeln gelten.
Umzug ins Ausland mit Leasingauto: Hilfreiche Infos
Möchten Sie weniger als sechs Monate im EU-Ausland leben und behalten Sie während des Aufenthaltes Ihren Wohnsitz in Deutschland, muss das Fahrzeug nicht umgemeldet werden. Innerhalb eines Nicht-EU-Landes kann diese Frist abweichen und kürzer ausfallen. Ist jedoch ein dauerhafter Aufenthalt im Ausland geplant, muss das Auto zwangsläufig in Deutschland ab- und im neuen Wohnort umgemeldet werden. Der Hauptgrund hierfür ist die Besteuerung des Fahrzeugs gemäß der Kfz-Steuergesetzgebung. Dieses Gesetz besagt, dass ein Auto generell dort zugelassen, versichert und besteuert werden muss, wo es auch vorwiegend genutzt wird.
Die dauerhafte Mitnahme des Leasingautos gestaltet sich jedoch als schwierig bis unmöglich, da dies laut den meisten Leasingverträgen nicht gestattet ist. Auch wenn es dem Leasingnehmer erlaubt ist, das Fahrzeug auf Dauer ins Ausland zu überführen, ist es in der Regel nicht umsetzbar. Denn ein Leasingvertrag ist ein sogenannter Nutzungsüberlassungsvertrag, bei dem der Eigentümer der Leasinggeber ist. Somit verbleibt der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), der für die Ummeldung benötigt wird, beim leasinggebenden Unternehmen. Es sind zwar Ausnahmen möglich, allerdings verlangen hierbei fast alle Leasinggeber einen entsprechenden monatlichen Aufpreis – sozusagen als Gefahrenzulage. Informieren Sie sich daher im Vorfeld über die rechtliche und steuerliche Situation, um Probleme zu vermeiden.
Verkehrsunfall im Ausland mit Leasingwagen – das ist zu tun
Kommt es trotz aufmerksamer Fahrweise im Ausland zu einem Crash, ist es wichtig, dass Sie zuallererst einen kühlen Kopf bewahren. Lassen Sie den Unfall von der Polizei aufnehmen und dokumentieren Sie ihn zusätzlich mit Bildern und Videos. Achten Sie darauf, dass Sie lediglich den Unfallbericht unterschreiben, der in Ihrer Sprache abgefasst ist. Der Leasinggeber und die Versicherung sind anschließend von dem Vorfall in Kenntnis zu setzen.
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Mit dem richtigen Leasingfahrzeug Richtung Ausland
Falls Sie noch auf der Suche nach einem Leasingauto für Ihre Auslandsreise sind, finden Sie auf LeasingMarkt.de zahlreiche marken- und modellübergreifende Leasingangebote zu Top-Konditionen. Dort haben Sie außerdem die Möglichkeit, die Leasingbedingungen auf Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse anzupassen. Dies gilt sowohl für die Höhe der optionalen Anzahlung als auch für die Laufzeit und die Kilometerleistung. Starten Sie also noch jetzt Ihre Suche, damit Sie schon ganz bald mit Ihrem neuen Leasingwagen auf Reisen gehen können!