Vor der Anschaffung eines neuen Fahrzeugs müssen die unterschiedlichsten Fragen geklärt werden. Neben der Wahl der Marke und eines passenden Modells gilt es auch zu entscheiden, auf welche Art und Weise das Auto beschafft werden soll. Verschiedene Möglichkeiten stehen Ihnen dafür zur Verfügung. Neben der Barzahlung und der Finanzierung gehört das Leasing zu den häufig genutzten Möglichkeiten. Die Miete eines Fahrzeugs erweist sich in vielen Fällen als eine besonders attraktive Alternative zum Kauf. Doch welche Vorteile und Nachteile sind wirklich mit dem Fahrzeugleasing verbunden?
Das erwartet Sie hier
- Die Vorteile beim Leasing
- 1. Planungssicherheit durch feste Monatsraten
- 2. Laufzeiten erlauben größtmögliche Flexibilität
- 3. Stets aktuelle Modelle
- 4. Keine teuren Reparaturen
- 5. Unvorhersehbare Risiken trägt die Leasinggesellschaft
- 6. Keine Probleme mit dem Verkauf
- 7. Als Unternehmer Steuern sparen
- 8. Leasing bietet Vorteile für die Eigenkapitalquote
- Die Nachteile beim Leasing
- Fazit: Leasing, ja oder nein?
Die Vorteile beim Leasing
1. Planungssicherheit durch feste Monatsraten
Beim Abschluss eines Leasingvertrages werden für die gesamte Dauer der Fahrzeugmiete feste monatliche Raten vereinbart. Dadurch ist es dem Leasingnehmer möglich, seine Kosten für den festlegten Zeitraum genau zu kalkulieren. Zinsschwankungen stellen ebenso wenig ein Risiko dar wie unerwartete Kreditkündigungen oder Veränderungen bei der Bonitätsbeurteilung. Vorteil: Die einmal vereinbarte Monatsrate bleibt, unabhängig von der individuellen finanziellen Situation, über die gesamte Laufzeit gleich hoch.
2. Laufzeiten erlauben größtmögliche Flexibilität
Je nach den persönlichen Bedürfnissen und Ansprüchen können Leasingverträge über unterschiedlich lange Laufzeiten abgeschlossen werden. Eine Mietdauer von nur 12 Monaten ist ebenso möglich wie ein längerfristiger Vertrag über 48 oder 60 Monate. In den meisten Fällen werden jedoch Laufzeiten von 24 oder 36 Monaten gewählt. Auch die Fahrleistung über die gesamte Vertragsdauer kann individuell festgelegt werden. Während Leasingnehmer, die ihr Fahrzeug ausschließlich privat nutzen, unter Umständen mit jährlich 10.000 Kilometern auskommen, vereinbaren gewerbliche Fahrzeugmieter in der Regel deutlich höhere Kilometerleistungen. Beide Faktoren, Laufzeit und Kilometerleistung, bestimmen maßgeblich die Höhe der monatlichen Leasingrate.
Übrigens: Wer ein Fahrzeug für weniger als 12 Monate sucht, sollte ein Auto-Abo in Betracht ziehen. Selbst Laufzeiten von einem Monat sind hier problemlos möglich. Unser Marktplatz bietet Ihnen auch für das Auto-Abo die passenden Angebote.
3. Stets aktuelle Modelle
Aufgrund der zeitlich begrenzten Laufzeit eines Leasingvertrages sind die Mieter stets in einem aktuellen Automodell unterwegs, das mit den modernsten Technologien ausgestattet ist. Nach dem Auslaufen des Leasingvertrages wird das alte Auto einfach zurückgegeben und bei Bedarf ein neues Modell mit aktueller Technik gemietet. So profitieren Sie nicht nur von dem höheren sozialen Prestige, das mit einem neuen Auto verbunden ist, sondern auch vom technischen Fortschritt. Aktuelle Modelle bieten in der Regel deutlich günstigere Verbrauchswerte und eine höhere Umweltfreundlichkeit als ihre Vorgänger. Auch innovative Technologien, die für mehr Komfort und Sicherheit auf der Straße sorgen, machen Neufahrzeuge für Autofahrer interessant.
4. Keine teuren Reparaturen
Da Leasingfahrzeuge in der Regel schon nach einer kurzen Haltedauer zurückgegeben werden, sind teure Reparaturen aufgrund von Verschleiß nicht zu befürchten. Darüber hinaus ist es in vielen Fällen möglich, zusammen mit dem Leasingvertrag einen Wartungsvertrag abzuschließen, in dem alle Kosten, die im Zusammenhang mit Inspektionen und Verschleißerscheinungen entstehen, abgedeckt werden. So ist auch in dieser Frage eine größtmögliche Planungssicherheit gegeben. Andere Reparaturen werden bei neueren Fahrzeugen oftmals im Rahmen der Garantie erledigt, die bei vielen Herstellern über die übliche Leasingdauer hinaus gilt. Auf diese Weise hält sich das Reparaturkostenrisiko bei Leasingfahrzeugen in Grenzen.
5. Unvorhersehbare Risiken trägt die Leasinggesellschaft
Auch außergewöhnliche Risiken, wie etwa die eines erhöhten Wertverlustes aufgrund politischer Entscheidungen, gesellschaftlicher Diskussionen oder einer Änderung von rechtlichen Vorschriften, hat nicht der Fahrzeugmieter, sondern die Leasinggesellschaft zu tragen. Insbesondere beim empfehlenswerten Kilometerleasing spielt die aktuelle Marktlage zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs für den Leasingnehmer keine Rolle. Wenn etwa der Wertverlust von Dieselfahrzeugen wegen der Diskussion um Fahrverbote in innerstädtischen Bereichen deutlich stärker ausfällt als bei Abschluss des Vertrages angenommen, so liegt das daraus resultierende Risiko ausschließlich bei der Leasinggesellschaft.
Hinweis: Vorsicht ist in diesem Punkt beim weniger empfehlenswerten Restwertleasing geboten. Bei dieser Leasingform trägt der Leasingnehmer einen erheblichen Teil des Restwertrisikos. Siehe auch: Womit fährt es sich besser – Restwert- oder Kilometerleasing??
6. Keine Probleme mit dem Verkauf
Der Kauf eines neuen Autos ist in der Regel mit dem Verkauf des alten Autos verbunden. Ganz gleich, ob das Fahrzeug an eine Privatperson oder einen Händler verkauft wird, dies ist stets mit einem gewissen Aufwand und nicht immer erfolgreichen Verkaufsverhandlungen verbunden. Selbst wenn der Verkäufer des Neuwagens das gebrauchte Fahrzeug in Zahlung nimmt, ist Verhandlungsgeschick gefragt, um einen guten Preis zu erzielen. Ein Leasingfahrzeug wird dagegen einfach beim Händler zurückgegeben. Lästige Diskussionen um den Preis für den Wagen können Sie sich so sparen.
7. Als Unternehmer Steuern sparen
Für Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmen sind mit dem Leasing von Fahrzeugen auch steuerliche Vorteile verbunden. Die Steuergesetzgebung erlaubt es, die monatlichen Leasingraten in voller Höhe als Betriebsausgaben von der Steuer abzusetzen. Wird bei der Übernahme des Leasingfahrzeugs eine Sonderzahlung fällig, so kann auch diese im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben bei der Steuer in Abzug gebracht werden.
8. Leasing bietet Vorteile für die Eigenkapitalquote
Ein weiterer Vorteil für Unternehmen: Da ein Leasingfahrzeug nicht in der Bilanz des Leasingnehmers, sondern lediglich in seiner Gewinn- und Verlustrechnung auftaucht, hat es auch keinen Einfluss auf den Verschuldungsgrad eines Unternehmens. Die besonders für die Kreditwürdigkeit so wichtige Eigenkapitalquote wird durch die Anschaffung eines Leasingfahrzeugs nicht belastet.
Die Nachteile beim Leasing
Trotz all der zuvor genannten Vorteile sollten vor Abschluss eines Leasingvertrages auch die möglichen Nachteile dieser Form der Fahrzeugbeschaffung betrachtet werden.
1. Leasingfahrzeuge sind kein Eigentum des Mieters
Der Leasingnehmer ist nicht der Eigentümer des Fahrzeugs, mit dem er unterwegs ist. Es ist sowohl während der gesamten Zeit der Vermietung als auch nach dem Auslaufen des Vertrages Eigentum der Leasinggesellschaft. Zwar besteht in vielen Fällen am Ende der Laufzeit die Möglichkeit, das Auto zu erwerben, die zuvor gezahlten monatlichen Leasingraten werden jedoch nicht auf den Kaufpreis angerechnet. Ein eventueller Verkauf des Fahrzeugs an den Leasingnehmer erfolgt deshalb zum aktuellen Marktpreis.
2. Mögliche Probleme bei der Rückgabe
Befindet sich das Leasingfahrzeug bei der Rückgabe nicht in einem vertragsgemäßen Zustand, so können dem Mieter die Kosten für die Beseitigung der Mängel bzw. der Wertverlust in Rechnung gestellt werden. Schon bei der Unterzeichnung des Leasingvertrages sollte deshalb genau festgelegt werden, welche Mängel und Beschädigungen zu Nachzahlungen durch den Mieter führen können. Um derartige Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich, das Auto bei Auslaufen des Vertrages auf relevante Mängel zu untersuchen und diese gegebenenfalls vor der Rückgabe selbst beseitigen zu lassen.
3. Vorzeitige Vertragskündigung kaum möglich
Wird das Fahrzeug aufgrund veränderter Umstände vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietdauer nicht mehr benötigt, so ist es in der Regel nicht zulässig, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. In einem solchen Fall besteht jedoch die Möglichkeit, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen neuen Leasingnehmer zu übertragen. Dabei entstehen Kosten, die oftmals vom Erstmieter getragen werden müssen. Darüber hinaus muss der neue Leasingnehmer als Vertragspartner von der Leasinggesellschaft akzeptiert werden. LeasingMarkt.de bietet für diesen Fall die Option, ein Fahrzeug als sogenannte Leasingübernahme zu inserieren.
4. Freie Werkstattwahl meist ausgeschlossen
Bei technischen Problemen mit dem Fahrzeug oder bei fälligen Wartungsarbeiten während der Mietdauer ist es dem Mieter in der Regel nicht gestattet, eine Werkstatt seiner Wahl aufzusuchen. Bei den meisten Leasinggesellschaften ist die Werkstattbindung ein fester Bestandteil des Vertrages. Danach ist der Mieter gezwungen, bei notwendigen Arbeiten eine Vertragswerkstatt oder einen Markenhändler aufzusuchen. Freie Werkstätten, die oft günstiger arbeiten, dürfen in diesem Fall nicht genutzt werden. Eine Lösung kann jedoch der Abschluss eines Wartungspakets sein, das Inspektionen und Werkstattleistungen aufgrund von Verschleißt abdeckt, sodass die Kosten vom Leasinggeber übernommen werden.
Tipp: Sie sind auf der Suche nach weiteren Informationen rund um das Thema Auto-Leasing? Dann empfehlen wir Ihnen unsere Themenwelt Was ist Leasing?.
Fazit: Leasing, ja oder nein?
Für viele Firmen und Privatpersonen überwiegen die Vorteile des Leasings, was sich in der steigenden Nachfrage nach Leasingfahrzeugen zeigt. Dennoch kann nicht Allgemein gesagt werden, ob ein Leasingvertrag für Sie die richtige Wahl ist. Prüfen Sie alle Vorteile und Nachteile gründlich und entscheiden Sie sich anschließend für ein Kauf- oder Leasingfahrzeug. Beide Varianten haben ihre Daseinsberechtigung und ihre individuellen Vor- und Nachteile, die Sie persönlich gewichten und bewerten müssen. Zur weiteren Orientierung empfehlen wir auch einen Blick in den Artikel „Auto kaufen oder leasen?“ zu werfen.