Für viele gehört das Feierabend-Bierchen mit den Arbeitskollegen zum Ritual – vor allem dann, wenn das Wochenende vor der Tür steht. Schnell werden aus einem Bier zwei, drei oder mehr. Doch Vorsicht, wer dann noch nach Hause möchte, sollte das Auto stehen lassen! Eine Autofahrt unter Alkoholeinfluss gehört mitunter zu den teuersten und gefährlichsten Vergehen im Straßenverkehr. Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss mit hohen Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder auch einem Fahrverbot rechnen. Wie viel Promille erlaubt ist, wie hoch die Sanktionen ausfallen und mit welchen Strafen Sie sonst noch rechnen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Das erwartet Sie hier
- Wie viel Alkohol ist am Steuer erlaubt?
- Wie schnell wird Alkohol abgebaut?
- Alkohol trinken während der Autofahrt – ist das erlaubt?
- Promillegrenzen und Strafen
- Alkohol am Steuer: Alle Strafen und Bußgelder im Überblick
- Fahren unter Alkoholeinfluss: Das droht Wiederholungstätern
- Trunkenheitsfahrt mit einem Zweirad – das sind die Promillegrenzen
- Vermeiden Sie Alkohol am Steuer
Wie viel Alkohol ist am Steuer erlaubt?
Kfz-Fahrer müssen sich in Deutschland an ein Alkohollimit von 0,5 Promille halten. Bis zu diesem Wert dürfen Autofahrer mit ihrem Pkw am Straßenverkehr teilnehmen. Doch auch schon 0,3 Promille reichen aus, um sich strafbar zu machen. Und zwar dann, wenn Sie auffällig fahren oder einen Unfall verursachen. In diesem Fall begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird.
Übrigens: 0,5 Promille entspricht einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l.
Wie schnell wird Alkohol abgebaut?
Bereits in geringen Mengen kann Alkohol zu einer nachweislich verlangsamten Reaktionszeit mit eingeschränkter Fahrtüchtigkeit führen. Der Konsum von Alkohol wirkt sich bei jedem Menschen anders aus. Während bei dem einen schon ein kleines Glas Bier anschlägt, macht sich der Alkohol bei manch anderen erst ab mehreren Gläsern bemerkbar.
Frauen bauen in der Regel durchschnittlich 0,1 Promille Alkohol pro Stunde ab, Männer hingegen 0,1 bis 0,2 Promille Blutalkoholgehalt pro Stunde.
Alkohol trinken während der Autofahrt – ist das erlaubt?
Der Alkoholkonsum beim Autofahren kann unter Umständen erlaubt sein, sobald die Promillegrenze von 0,5 nicht überschritten wird und es zu keiner Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit kommt. Laut der deutschen Gesetzgebung wird es nicht untersagt, sich hinter das Pkw-Lenkrad zu setzen, loszufahren und dann ein Bier oder Ähnliches zu verzehren. Dennoch gilt: Alkohol in Verbindung mit dem Autofahren ist keine gute Kombination. Daher sollten Sie bei Alkoholkonsum die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen oder sich ein Taxi rufen.
Promillegrenzen und Strafen
Je nach Blutalkoholgehalt sieht der deutsche Bußgeldkatalog unterschiedliche Strafen für Alkohol im Straßenverkehr vor. Im Folgenden verraten wir Ihnen, wann Sie mit welcher Strafe rechnen müssen.
Fahranfänger und Probezeit: Die Null-Promillegrenze
Als Fahranfänger gilt man bis zu zwei Jahre nach Erhalt des Führerscheins. In dieser Zeit dürfen Pkw-Fahrer keinen Tropfen Alkohol am Steuer trinken, da in Deutschland eine Null-Promillegrenze für Fahranfänger herrscht. Wer unter Alkoholeinfluss erwischt wird, kann mit einem Führerscheinentzug, hohen Geldstrafen und/oder einem Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen. Da es sich hierbei um einen sogenannten A-Verstoß (Ordnungswidrigkeit) handelt, führt dieser zudem automatisch zur Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre und unter Umständen zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar. Wer mehrmals in der Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt wird, dem drohen sogar noch härtere Strafen. Verzichten Sie daher als Fahranfänger auf jeglichen Alkoholkonsum in Verbindung mit dem Autofahren.
Übrigens: Diese verschärften Regeln und Strafen gelten ebenso für alle Fahrer unter 21 Jahren – ganz gleich, ob die Probezeit schon vorbei ist oder nicht.
Trunkenheit am Steuer: Strafe ab 0,5 Promille
In Deutschland ist eine Alkoholisierung am Steuer von 0,5 Promille und mehr verboten. Ab diesem Wert gelten Kraftfahrer als fahruntüchtig und müssen im Falle einer Kontrolle mit Bußgeldern, Fahrverboten und Punkten in Flensburg rechnen. Wer also zwischen 0,5 bis 1,09 Promille Alkohol im Blut hat und ein Fahrzeug fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei wiederholtem Vergehen oder einem weitaus höheren Promillewert kann die Strafe noch drastischer ausfallen – beispielsweise in Form einer Freiheitsstrafe oder einer verlängerten bis dauerhaften Sperrfrist für den Führerschein.
1,1 Promille
Ab einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille gilt die Trunkenheitsfahrt als Straftat, die auf jeden Fall zur Anzeige gebracht wird. In den meisten Fällen werden Geldbußen, vorübergehende oder sogar dauerhafte Fahrverbote und mindestens drei Punkte in Flensburg verhängt. Darüber hinaus kann es auch zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und/oder einer MPU (medizinisch-psychologische-Untersuchung) kommen. Dies wird vom Gericht individuell entschieden.
Übrigens: Bei einem Verkehrsunfall mit 1,1 Promille droht unter anderem eine Anzeige wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung.
Die 1,6 Promillegrenze mit drohender MPU
Wer mit 1,6 Promille und mehr am Steuer erwischt wird, muss neben hohen Geld- oder Freiheitsstrafen und einer Anordnung zu einer medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) mit weiteren erheblichen Strafen rechnen, da mit großer Wahrscheinlichkeit chronischer Alkoholmissbrauch vorliegt.
Die MPU wird von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde angeordnet. Wer sie besteht, erhält die Fahrerlaubnis zurück. Diese Untersuchung wird meist dann eingefordert, wenn die Behörde auf Tatsachen basierende Zweifel erhebt, ob der Pkw-Fahrer zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr körperlich oder charakterlich geeignet ist.
Gut zu wissen: Nicht nur beim Missbrauch von Alkohol, sondern auch beim Konsum von Drogen oder Medikamenten wird häufig eine MPU angeordnet. Ebenso bei Erreichen oder Überschreiten von acht Punkten in Flensburg sowie bei Alterserscheinungen oder Krankheiten kann solch eine Überprüfung erfolgen.
Alkohol am Steuer: Alle Strafen und Bußgelder im Überblick
Alkoholkonsum am Steuer gefährdet nicht nur Sie, sondern auch das Leben anderer Verkehrsteilnehmer. In Deutschland gibt es klare Strafen und Regeln für alkoholisiertes Fahren, die je nach Schwere des Vorfalls variieren können. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht, welche Konsequenzen bei Alkohol am Steuer drohen.
Promillegrenze | Vergehen | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
0,5 bis 1,09 Promille | Ordnungswidrigkeit | Bußgeld in Höhe von über 500 Euro | 2 | 1 Monat |
Bei wiederholtem Verstoß | Ordnungswidrigkeit | Bußgeld in Höhe von über 1.000 Euro | 2 | 3 Monate |
Beim dritten Verstoß | Ordnungswidrigkeit | Bußgeld in Höhe von über 1.500 Euro | 2 | 3 Monate |
Ab 1,1 Promille | Straftat | Geld- oder Freiheitsstrafe | 3 | Entzug der Fahrerlaubnis – sechs Monate bis fünf Jahre oder lebenslang |
Ab 1,6 Promille | Straftat | Geld- oder Freiheitsstrafe inklusive MPU | 3 | Entzug der Fahrerlaubnis – sechs Monate bis fünf Jahre oder lebenslang |
Wer als Fahranfänger mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss mindestens 250 Euro zahlen. Hinzu kommt mindestens ein Punkt in Flensburg.
Gut zu wissen: Bei welchen weiteren Verkehrsvergehen Kosten auf Sie zukommen, können Sie in unserem Artikel „Achtung Bußgeld“ nachlesen.
Fahren unter Alkoholeinfluss: Das droht Wiederholungstätern
Wer mehrmals mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss mit schweren Konsequenzen rechnen. Denn neben den regulären Strafen, die bei einer erhöhten Promillegrenze verhängt werden, kann in einem schweren Fall und bei wiederholtem Alkoholeinfluss beim Autofahren eine Entzugstherapie auferlegt werden.
Trunkenheitsfahrt mit einem Zweirad – das sind die Promillegrenzen
Nicht nur am Steuer, sondern auch auf dem Fahrrad, E-Bike oder E-Scooter sollten Sie stets nüchtern sein. Denn auch Radfahrer sind Teilnehmer am Straßenverkehr und unterliegen somit den Regeln aus dem Strafgesetzbuch. Die Promillegrenze beträgt hierbei 1,6 Promille.
Bis zu diesem Wert dürfen Radfahrer unter Alkoholeinfluss auf das Zweirad steigen – ohne sich dabei strafbar zu machen. Ab 1,6 Promille Blutalkoholgehalt gilt die Trunkenheitsfahrt als Straftat. Wer jedoch alkoholisiert Fahrrad, E-Bike oder E-Scooter fährt und dabei auffällige Fahrfehler macht oder sogar einen Unfall verursacht, begeht bereits ab 0,3 Promille eine Straftat.
Darüber hinaus kann sich ein derartiges Vergehen auf die Pkw-Fahrerlaubnis auswirken. Werden Sie beispielsweise mit mehr als 1,6 Promille auf dem Zweirad erwischt, erhalten Sie Punkte in Flensburg. Auch bei einem Verkehrsunfall mit mehr als 0,3 Promille können Punkte folgen. Da die Strafen und Regeln bei Trunkenheitsfahrten mit dem Fahrrad, E-Bike oder E-Scooter nahezu identisch zum Alkoholvergehen am Autosteuer sind, müssen auch Radfahrer ab 1,6 Promille eine MPU antreten. Wer die MPU nicht absolviert oder nicht besteht, dem droht der Führerscheinentzug.
Gut zu wissen: Wer noch keinen Führerschein besitzt, kann durch alkoholisiertes Fahren auf dem Zweirad dafür sorgen, dass auch vorerst keiner erworben werden darf.
Vermeiden Sie Alkohol am Steuer
Ganz gleich, ob als Fahranfänger, in der Probezeit oder auf einem Zweirad – um sich und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen, ist es dringend empfohlen, stets nüchtern zu sein. Alkoholisiertes Fahren beeinträchtigt die Fahrfähigkeit und erhöht das Risiko für Verkehrsunfälle, die zu schwerwiegenden Verletzungen und sogar Todesfällen führen können. Daher die einfache Regel – sind Sie mit dem Auto, Fahrrad oder E-Bike unterwegs: Kein Alkohol am Steuer!