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aenderungen und neuerungen fuer autofahrer ab 2024

Die wichtigsten Änderungen und Neuerungen für Autofahrer ab 2024

Das Jahr 2024 bringt erneut einige Veränderungen und Neuerungen für Autofahrer mit sich. Ob erhöhte CO₂-Steuer, überarbeitete Richtlinien für Förderprogramme oder neue Typklassen in der Kfz-Versicherung: Zum Jahreswechsel stehen zahlreiche Änderungen an. Wir verraten Ihnen in diesem Artikel, welche Neuerungen auf Sie zukommen und worauf Sie achten müssen.

Hinweis: 2024 neigt sich dem Ende und das nächste Jahr steht schon vor der Tür – erfahren Sie alles zu den Neuerungen für Autofahrer in 2025.

Erhöhung der CO₂-Steuer ab 2024

Die nächste Erhöhung der CO₂-Steuer tritt am 01. Januar 2024 in Kraft. Fossile Brennstoffe wie Benzin und Diesel werden zum Jahreswechsel pro Tonne um 10 Euro erhöht – von 30 auf 40 Euro. Die Folge sind höhere Treibstoffkosten für Autofahrer. Der Besuch an der Tankstelle könnte somit rund 3 Cent pro Liter teurer werden. Für 2025 soll die CO₂-Steuer dann auf 50 Euro pro Tonne steigen.  

Übrigens: In 2023 wurde die jährliche Erhöhung der CO₂-Bepreisung auf fossile Heiz- und Kraftstoffe ausgesetzt (Strompreisbremse). Dieser Beschluss der Bundesregierung sollte die Bürger aufgrund der zuletzt hohen Energiepreise entlasten.

tankpreise zum jahreswechsel ab 2024
Die CO₂-Steuer für fossile Brennstoffe wird in 2024 um 10 Euro pro Tonne erhöht

Tipp: Spritpreise zu vergleichen, spart viel Geld – am besten geht das per Handy-App. Wir empfehlen Ihnen hierzu unter anderem die Apps von clever-tanken oder Benzinpreis-Blitz.

Änderungen beim BAFA-Umweltbonus ab 2024 

Wichtig: Der Umweltbonus wurde von der Bundesregierung zum 18. Dezember 2023 eingestellt. Förderanträge, die bis einschließlich 17. Dezember beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sind, werden noch bearbeitet. In unserem Magazin informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen und neuste Meldungen rund um den Wegfall der BAFA-Prämie – zum Umweltbonus-Newsticker.

Seit 2016 profitieren E-Auto-Fahrer beim Kauf oder Leasing eines Elektrofahrzeugs vom Zuschuss des BAFA-Umweltbonus. Zum 01. Januar 2023 wurde jedoch die Förderung für Privat- und Gewerbekunden durch die Ampelregierung reduziert – ebenso wie der Herstelleranteil. Im September 2023 wurde außerdem der Kreis der Antragsberechtigten auf Privatkunden beschränkt.  
 
Ab dem 01. Januar 2024 folgt die nächste Änderung: Privaten Käufern und Leasingnehmern von Elektroautos steht im nächsten Jahr nur noch eine Förderung von maximal 4.500 Euro zu. Bisher waren es maximal 6.750 Euro. Der Nettolistenpreis des E-Fahrzeugs darf zudem nicht höher als 45.000 Euro sein. Ist der Fördertopf in Höhe von insgesamt 810 Millionen Euro leer, wird die Förderung nicht mehr ausgezahlt.  

Wichtig: Erfolgt die Bestellung eines Elektroautos in 2023, jedoch die Zulassung in 2024, so gilt der Umweltbonus-Zuschuss, der ab dem 01. Januar 2024 gültig ist. Ausschlaggebend für die Auszahlung der Förderung ist daher nach wie vor das Datum auf dem Förderantrag, der erst nach Fahrzeugzulassung gestellt werden kann.

Wallbox-Förderung: Förderprogramm für private Ladestationen mit Solarstrom 

Im September 2023 gab es für das Kombipaket aus Wallbox, Stromspeicher und PV-Anlage auf dem Dach eine KfW-Förderung für Elektroautofahrer. Die Fördermittel in Höhe von rund 300 Millionen Euro waren jedoch innerhalb eines Tages nach Bewilligung von etwa 33.000 Anträgen erschöpft. In 2024 beabsichtigt die KfW, das Förderprogramm mit einer Fördersumme in Höhe von 200 Millionen Euro erneut ins Leben zu rufen. Wann die Förderung wieder aufgenommen wird, ist jedoch bis heute noch nicht bekannt. 

Führerschein-Pflichtumtausch: Das gilt ab 2024

Wie schon 2023 müssen auch 2024 alte Pkw-Führerscheine im Papierformat umgetauscht werden. Pkw-Fahrer der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis zum 19. Januar 2024 ihren alten Papierführerschein gegen einen neuen fälschungssicheren EU-Führerschein im Scheckkartenformat eintauschen. Wer sich nicht rechtzeitig darum kümmert und bei einer allgemeinen Polizeikontrolle angehalten wird, muss ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro leisten und den neuen Führerschein bei der Polizei zeitnah vorlegen. Der neue Führerschein im Scheckkartenformat kostet 25 Euro und ist 15 Jahre lang gültig. Ab dem 20. Januar 2024 müssen dann alle Autofahrer, die ab 1971 geboren sind und ihren Führerschein vor 1999 gemacht haben, ihren alten gegen einen neuen Führerschein tauschen. 

fuehrerschein gegen neuen eintauschen
Seit 2021 müssen alte Papier-Führerscheine gegen einen neuen EU-Führerschein eingetauscht werden (Quelle:Shutterstock/M. Schuppich)

Übrigens: Wir verraten Ihnen, welche Dokumente Sie für den Führerschein-Pflichtumtausch benötigen.

EU-Führerschein-Richtlinie

Die vierte Führerscheinrichtlinie liegt seit März 2023 der EU-Kommission vor und soll noch bis Ende dieses Jahres im Verkehrsausschuss abgestimmt werden. Ziel des neuen Entwurfs ist die Reduzierung der Unfallzahlen. Für einige der Änderungsvorschläge der neuen EU-Führerschein-Richtlinie hagelt es jedoch Kritik. Denn mit der vierten Führerscheinrichtlinie wird es einige Einschränkungen und neue Regeln geben. 

Im Gespräch sind unter anderem folgende Vorschläge

  • Klasse B – Ausnahmen bei Gewichtsgrenze: 
    Aktuell umfasst der Führerschein der Klasse B lediglich Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Zukünftig dürfen mit der Führerscheinklasse B auch alternativ angetriebene Fahrzeuge (auch Wohnmobile) mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4.250 Kilogramm gefahren werden. Voraussetzung hierbei ist: Die Klasse B muss mindestens seit zwei Jahren im Besitz sein. 
  • Fahrtauglichkeitscheck ab 70: 
    Alle fünf Jahre sollen Senioren über 70 Jahre eine Verkehrstauglichkeitsprüfung ablegen. Bis dato ist es jedoch noch unklar, inwiefern ein derartiger Check in Deutschland aussehen könnte. 
  • Änderung der Probezeit: 
    Bislang wird lediglich beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis eine Probezeit für Fahranfänger verhängt. Zukünftig soll die Probezeit bei jeder weiteren Klasse erneut beginnen. Wer beispielsweise nach seinem regulären Pkw-Führerschein einen Motorrad-Führerschein machen möchte, der erhält erneut eine Probezeit.  
  • Anerkennung von B17 im Ausland: 
    Das begleitete Fahren ab 17 Jahren der Führerscheinklasse B soll künftig laut EU-Kommission europaweit anerkannt werden. 
  • LKW/Bus: Ausnahmen beim Mindestalter: 
    Derzeit kann die Klasse C (Lkw) erst mit 21 Jahren und die Klasse D (Bus) erst mit 24 Jahren erworben werden. Im Raum steht aktuell die Absenkung des Mindestalters für den Bereich der öffentlichen Sicherheit. Dies bezieht sich zum Beispiel auf die Feuerwehr. 
  • Digitaler Führerschein: 
    Nach einem Fehlstart in 2021 soll nun mit der vierten Führerscheinnovelle der digitale Führerschein eingeführt werden, der auch bei Polizeikontrollen verwendet werden kann. Für den digitalen Führerschein ist ebenfalls ein QR-Code vorgesehen, damit er fälschungssicher bleibt. 

Verpflichtende Assistenzsysteme 

Ab Juli 2024 werden zahlreiche Assistenzsysteme in Neufahrzeugen serienmäßig zur Pflicht. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, Unfälle zu verhindern und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu erhöhen. Dazu gehören unter anderem: 

  • Geschwindigkeitsassistent 
  • Notbremsassistent 
  • Notfall-Spurhalteassistent 
  • Rückfahrassistent 
  • Notbremslicht 
  • Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner 
  • Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre 
  • Event Data Recorder mit Datenspeicher (auch bekannt als Blackbox) 

Gut zu wissen: Alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klasse M1 (Kfz mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz) und N1 (Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen) müssen ab Sommer 2024 mit einem Event Data Recorder, der sogenannten Blackbox, ausgestattet sein. Daten, wie Geschwindigkeit und ABS, werden im Falle eines Unfalls gespeichert und können nachträglich ausgelesen werden. Diese Informationen dienen im Ernstfall zur besseren Nachvollziehbarkeit des Unfallhergangs.

So sieht die TÜV-Plakette ab 2024 aus 

In welchem Jahr das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung muss, erkennen Sie an der Farbe der TÜV-Plakette. Alle Fahrzeuge mit einer rosafarbenen Plakette – sowohl Pkw als auch Wohnmobile – müssen 2023 zur HU. Autos mit einer grünen Plakette müssen 2024 zur HU und erhalten im Anschluss eine blaue TÜV-Plakette, die bis 2026 gültig ist. Neuzulassungen erhalten ab 2024 die Plakette in der Farbe Gelb und haben drei Jahre Zeit bis zur nächsten HU. Woran Sie erkennen können, wann die HU fällig ist, verraten wir Ihnen in unserem Artikel Hauptuntersuchung (HU) für Autos: TÜV-Kosten & -Fristen

Übrigens: Wer die HU um mehr als zwei Monate überzieht und erwischt wird, dem winken 15 Euro Bußgeld. Zwischen zwei und acht Monaten erhöht sich das Bußgeld auf 25 Euro. Bei mehr als acht Monaten Überziehung drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Neue Typ- und Regionalklassen für 2024 in der Kfz-Versicherung 

Ab 2024 müssen sich rund 13 Millionen Autofahrer auf eine Neueinstufung bei ihrer Kfz-Versicherung einstellen. Über 7,4 Millionen Autofahrer werden mit dem Jahreswechsel höher eingestuft, für rund 5,4 Millionen Pkw-Fahrer wird es hingegen günstiger.  

Übrigens: Je niedriger die Typklasse, desto günstiger ist die Kfz-Versicherung. Wie die Typklassen durch den GDV ermittelt werden, erfahren Sie hier.

Auch bei den Regionalklassen stehen laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (kurz GDV) ab 2024 Änderungen bevor, was jedoch rund sechs Millionen Pkw-Haltern zugutekommt. Für 7,1 Millionen Fahrer in 45 Zulassungsbezirken kann es zu schlechteren Einstufungen kommen. Für rund 29,4 Millionen ändert sich im Vergleich zum Vorjahr nichts.  

Übrigens: Die Neueinstufung durch die GDV erfolgt einmal pro Jahr.

Wie hoch der tatsächliche Versicherungsbetrag für die Autoversicherung in 2024 ausfällt, ist somit abhängig von den Typ- und Regionalklassen sowie den individuellen Kriterien des Versicherungsnehmers. Dazu gehören unter anderem: 

  • Selbstbeteiligung 
  • Kilometerlaufleistung des Fahrzeugs 
  • Alter des Fahrers 

THG-Quote für E-Auto-Fahrer 

Während private und gewerbliche Halter eines rein batteriebetriebenen E-Fahrzeugs in 2022 noch über 400 Euro jährlich für den Verkauf der THG-Quote erhalten haben, ist der Wert der THG-Quote 2023 auf durchschnittlich 200 Euro gesunken. Grund dafür ist, dass der Strom aus fossilen Energieträgern wie Gas und Kohle schmutziger geworden ist, sodass durch den Betrieb eines Elektroautos weniger Emissionen eingespart werden. Das führt wiederum zu weniger Geld für die Treibhausgas-Zertifikate. Auch 2024 wird die THG-Prämie vermutlich weiter sinken. 

Übrigens: Die Treibhausgasminderungsquote (abgekürzt THG-Quote) ist eine Klimaschutz-Maßnahme der deutschen Bundesregierung zur Regulierung der CO₂-Bilanz.

Wer jedoch auf Nummer sicher gehen möchte, kann seine THQ-Quote zu einer garantierten Prämie von 140 Euro über OneGreen verkaufen. Dabei ist es ganz gleich, ob Sie das E-Auto gekauft, geleast oder finanziert haben. Voraussetzung hierbei ist lediglich, dass der Antragsteller als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen ist. Einfach alle notwendigen Informationen hochladen und OneGreen kümmert sich um die Auszahlung der Prämie. Und das Beste daran ist: Sie können jedes Jahr aufs Neue von der THG-Prämie profitieren. 

Gut zu wissen: Hybridfahrzeuge sind von der THG-Prämie ausgeschlossen und können demnach nicht am THG-Quotenhandel teilnehmen.

thg prämie one green
Bei OneGreen erhalten Sie eine jährlich garantierte THG-Prämienauszahlung

Tagesvignette in Österreich

Ab 2024 führt Österreich eine Tagesvignette für die gebührenpflichtige Autobahn ein. Die Kosten pro Tagesvignette belaufen sich auf 8,60 Euro. Der Preis für die 10-Tages-Vignette wird hingegen ab dem Jahreswechsel von 9,90 Euro auf 11,50 Euro erhöht

Neues Jahr, neue Regeln – die Vorteile der E-Mobilität bleiben

Das Jahr 2024 bringt viele Veränderungen für Pkw-Besitzer mit sich – positive als auch negative. Während die Erhöhung der CO₂-Steuer höhere Treibstoffkosten verursachen wird, wird es auch weiterhin Anreize für die umweltfreundliche Mobilität geben. Dank der THG-Prämie und dem Umweltbonus können insbesondere private Elektroauto-Fahrer also auch im neuen Jahr von finanziellen Vorteilen profitieren.  
 
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Laura

Laura weiß, wo es langgeht. Autos verbindet sie vor allem mit Freiheit und langen Roadtrips. Wann die Spritpreise am günstigsten sind, wo der Linksverkehr gilt und warum die Deutschen eindeutig die besten Autofahrer sind, hat Laura auf ihren Reisen nur zu gut kennengelernt. Dank diverser Leasingfahrzeuge, etlichen Mietautos und ihrem treuen Gebrauchtwagen weiß sie die Vorzüge so einiger Modelle zu schätzen. Im LeasingMarkt.de Magazin vereint sie ihre Leidenschaft für das Schreiben und Autofahren.