Seit dem 01. April 2024 ist der Cannabis-Konsum für Erwachsene in Deutschland teilweise legal. Doch was bedeutet das eigentlich für Autofahrer und den Straßenverkehr? Was müssen Cannabis-Konsumenten zukünftig auf deutschen Straßen beachten? Und wann droht eine Strafe? Diese und viele weitere Fragen rund um das neue Cannabis-Gesetz klären wir in diesem Artikel.
Das erwartet Sie hier
- Cannabis-Legalisierung in Deutschland 2024
- Wie gefährlich ist Kiffen im Straßenverkehr?
- THC am Steuer: Welche Regeln gelten für Autofahrer?
- THC-Grenzwert im Straßenverkehr
- Wie wird THC bei einer Verkehrskontrolle getestet?
- Wie groß sollte der zeitliche Abstand zwischen Konsum und Autofahren sein?
- Cannabis am Steuer: Das sind die Strafen
- Die häufigsten Fragen zur Cannabis-Legalisierung im Überblick
- Cannabis im Straßenverkehr
Cannabis-Legalisierung in Deutschland 2024
Am 01. April 2024 trat das Cannabis-Gesetz (kurz: CanG) in Kraft, wodurch Cannabis von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen wurde. Das Rauschmittel Cannabis unterliegt seitdem nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Erwachsene dürfen demnach unter bestimmten Voraussetzungen legal Gras konsumieren und mit sich führen. Auch der private Eigenanbau zum Eigenkonsum ist für Erwachsene möglich.
Übrigens: Cannabis aus dem Eigenanbau oder aus den Social Clubs darf nicht an andere verkauft oder verschenkt werden. Wer dagegen verstößt, riskiert auch hierbei eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Ab dem 01. Juli 2024 dürfen auch Anbauvereinigungen offiziell Cannabis anbauen. Konsumenten können so in den meisten Gegenden in Deutschland über nicht-kommerzielle Vereinigungen, den sogenannten Social Clubs, Cannabis beziehen. Vorausgesetzt, sie sind Mitglied in dem entsprechenden Verein.
Übrigens: Wer 18 Jahre oder älter ist und einen Wohnsitz in Deutschland hat, darf Mitglied in einem Cannabis Social Club werden. Mehrfachmitgliedschaften in mehreren Anbauvereinigungen sind ausgeschlossen. Der Konsum in den Cannabis-Clubs ist nicht gestattet.
Übrigens: Nicht gewinnorientierte Cannabis Social Clubs dürfen bis zu 500 Mitglieder aufnehmen. Deren Standorte müssen jedoch einen Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen, Spielplätzen sowie anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen einhalten.
Wie gefährlich ist Kiffen im Straßenverkehr?
Ähnlich wie bei Alkohol kann der Cannabis-Konsum das Reaktions- und Konzentrationsvermögen einschränken. Auch Angststörungen, Halluzinationen und Panikattacken können durch den Konsum entstehen, wodurch die Fahrtüchtigkeit stark beeinträchtigt wird. Zu den üblichen Nebenwirkungen gehören auch Müdigkeit, Schwindel und Übelkeit. Wer sich in solch einem Zustand hinter das Steuer setzt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.
THC am Steuer: Welche Regeln gelten für Autofahrer?
Kiffen und Auto fahren? Mit der Cannabis-Teillegalisierung kommen nun auch neue Vorgaben für Autofahrer. Welche Vorschriften das Cannabis-Gesetz und das Straßenverkehrsrecht vorsehen, lesen Sie im Folgenden.
- Der THC-Wert (Tetrahydrocannabinol) im Blut darf bei Konsumenten derzeit nicht mehr als 1,0 ng/ml betragen. Künftig soll die Toleranzgrenze auf 3,5 Nanogramm angehoben werden.
- Für Fahranfänger in der Probezeit ist das Autofahren unter Cannabis-Einfluss absolut tabu.
- Für Personen unter 21 Jahren soll der Grenzwert von 1,0 Nanogramm bestehen bleiben.
- Autofahrer, die Cannabis auf Rezept erhalten und als Medikament einnehmen, dürfen regulär am Straßenverkehr teilnehmen. Außer bei Ausfallerscheinungen, die auf die Medikamente zurückzuführen sind. In dem Fall drohen dem Cannabis-Patienten strafrechtliche Konsequenzen.
- Das Autofahren nach Mischkonsum von Cannabis und Alkohol ist verboten.
- Wer Cannabis konsumiert hat und unter drogenbedingten Ausfallerscheinungen Auto fährt, begeht eine Straftat und kann wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt werden.
THC-Grenzwert im Straßenverkehr
Derzeit liegt der Grenzwert für THC am Steuer bei 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Die Ampel-Regierung hat sich jedoch am 06. Juni 2024 für einen neuen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC ausgesprochen. Bis die entsprechende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft tritt, gilt die bisherige Rechtsbesprechung der Bundesregierung, dass der THC-Wert von einem Nanogramm nicht überschritten werden darf.
Wie sind die Reaktionen auf den Cannabis Grenzwert bei Autofahrern?
Gemeinsam mit Innofact hat AutoScout24 eine repräsentative Umfrage mit 1.007 deutschen Autohaltern zum Thema THC-Grenzwert durchgeführt. Das Ergebnis? Die Mehrheit der Autofahrer spricht sich gegen einen Grenzwert des Cannabis-Wirkstoffs THC aus: Rund 54 Prozent der Teilnehmer sind für eine 0,0 Toleranzgrenze. Nur gut 19 Prozent stimmen der Einführung der 3,5-Nanogramm-Grenze zu. Was jedoch deutlich wird: Nur 46 Prozent der unter 30-Jährigen fordern die Zero-Tolerance beim THC-Wert. Die jüngere Generation hat somit einen entspannteren Umgang mit dem Cannabiskonsum von Autofahrenden. Ganz anders bei den deutschen Autofahrern ab 50 Jahren. Hier fordern ganze 56 Prozent der Befragten eine Nulltoleranz.
So ist insgesamt nur jeder fünfte Autohalter mit der 3,5-Nanogramm-Grenze einverstanden, wohingegen sich jeder Zweite für keinerlei Cannabis-Konsum am Steuer ausspricht. Doch nicht nur bei Autofahrern, sondern auch in der Politik und bei Mitgliedern der Grenzwertkommission (GWK) hagelt es an Kritik bezüglich des neuen Cannabis Grenzwertes.
Mehr Freiheiten für Cannabis konsumierende Fahrradfahrer?
Gegenüber den Autohaltern zeigen sich Deutschlands Fahrradfahrende liberaler. Denn nur 43 Prozent fordern auch von Radfahrern eine 0,0 Toleranzgrenze im Blut. 20 Prozent der Befragten sprechen sich dafür aus, dass der THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm auch für Fahrradfahrer gelten sollte. Während sich 13 Prozent der Befragten auf Radwegen einen niedrigeren Grenzwert wünschen, sprechen sich 9 Prozent für einen Grenzwert über den 3,5 Nanogramm aus.
Weitere Umfrageergebnisse rund um das Thema THC-Grenzwert
Grundlage der Umfrage: Seit der Teillegalisierung von Cannabis am 1. April 2024 stellt sich die Frage, welche Regeln für den Umgang mit der Substanz im Straßenverkehr gelten sollen. Welchen der unten angeführten Aussagen stimmen Sie mit Hinblick auf Autofahren und Fahrradfahren zu?
Hintergrund: Eine Expertenkommission hat im Auftrag der Bundesregierung einen Grenzwert vorgeschlagen, ab dem man nicht mehr Auto fahren darf. Dieser soll bei 3,5 Nanogramm des Cannabis Wirkstoffs THC je Milliliter Blutserum liegen. Laut Experten ist das mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille vergleichbar. Zur Erinnerung: Für Alkohol am Steuer gilt eine Promillegrenze von 0,5 Prozent.
Gesamt | Männer | Frauen | |
Beim Autofahren sollte ein THC-Grenzwert von 0,0 gelten | 54 % | 51 % | 56 % |
Beim Autofahren sollte der von der Expertenkommission vorgeschlagene THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm gelten | 19 % | 20 % | 18 % |
Beim Autofahren sollte ein niedrigerer THC-Grenzwert gelten als der von der Expertenkommission vorgeschlagene Grenzwert | 10 % | 13 % | 8 % |
Beim Autofahren sollte ein höherer THC-Grenzwert gelten als der von der Expertenkommission vorgeschlagene Grenzwert | 5 % | 7 % | 2 % |
Beim Autofahren sollte es keinen THC-Grenzwert geben, der das Fahren einschränkt: Man soll so viel kiffen können, wie man will | 1 % | 0 % | 1 % |
Ich weiß nicht | 12 % | 8 % | 16 % |
Gesamt | Männer | Frauen | |
Beim Fahrradfahren sollte ein THC-Grenzwert von 0,0 gelten | 43 % | 41 % | 46 % |
Beim Fahrradfahren sollte der von der Expertenkommission für Autofahrer vorgeschlagene THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm gelten | 20 % | 22 % | 19 % |
Beim Fahrradfahren sollte ein niedrigerer THC-Grenzwert gelten als der von der Expertenkommission für Autofahrer vorgeschlagene Grenzwert | 13 % | 15 % | 11 % |
Beim Fahrradfahren sollte ein höherer THC-Grenzwert gelten als der von der Expertenkommission für Autofahrer vorgeschlagene Grenzwert | 30 % | 37 % | 23 % |
Beim Fahrradfahren sollte es keinen THC-Grenzwert geben, der das Fahren einschränkt: Man soll so viel kiffen können, wie man will | 9 % | 13 % | 5 % |
Ich weiß nicht | 13 % | 9 % | 17 % |
Wie wird THC bei einer Verkehrskontrolle getestet?
THC bzw. das Abbauprodukt THC-COOH lässt sich mit einem Schnelltest nachweisen, der häufig per Speichel-, Schweiß- oder Urinprobe durchgeführt wird. Bei einer Polizeikontrolle wird in der Regel eine Urinprobe genommen. Bei dem Schnelltest handelt es sich um einen freiwilligen Vortest, der einen Hinweis über einen aktuell vorliegenden Cannabiskonsum gibt. Wird der Vortest vom Autofahrer verweigert oder fällt dieser positiv aus, wird ein Bluttest durch einen dafür zuständigen Arzt durchgeführt.
Wie groß sollte der zeitliche Abstand zwischen Konsum und Autofahren sein?
Laut aktueller Studien sollte mindestens vier bis acht Stunden vor Fahrtantritt kein Cannabis mit durchschnittlichem THC-Gehalt konsumiert werden. Da jedoch die THC-Konzentration im Blut bei gleichem THC-Gehalt bei jedem Menschen unterschiedlich ausfallen kann, kann dies nicht pauschalisiert werden. Dabei spielen nämlich der jeweilige Stoffwechsel, die körperliche Verfassung und die Häufigkeit des Konsums eine große Rolle.
Gut zu wissen: Der THC-Wert bei Gelegenheitskonsumenten fällt in der Regel innerhalb von etwa acht Stunden auf unter ein Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum (ng/ml) ab.
Cannabis am Steuer: Das sind die Strafen
Wer high Auto fährt und den THC-Grenzwert von derzeit 1,0 Nanogramm (zukünftig voraussichtlich von 3,5 Nanogramm) überschreitet, dem drohen Sanktionen wie Geldbuße, Fahrverbote und Punkte. Wie dies im Einzelfall geahndet wird, verraten wir Ihnen im Folgenden:
Verstoß | Strafe |
Erstmaliger Verstoß | – 500 Euro Bußgeld – Zwei Punkte in Flensburg – Fahrverbot von einem Monat |
Erneuter Verstoß | – 1.000 Euro Bußgeld – Zwei Punkte in Flensburg – Fahrverbot von drei Monaten |
Wiederholter Verstoß | – 1.500 Euro Bußgeld – Zwei Punkte in Flensburg – Fahrverbot von drei Monaten – MPU |
Mischkonsum mit Cannabis und Alkohol | – Mindestens 1.000 Euro Bußgeld – Punkte und Fahrverbot – Im Wiederholungsfall bis zu 3.500 Euro Bußgeld |
Fahrauffälligkeiten oder Drogenausfallerscheinungen | – Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr – Führerscheinentzug für die jeweilige Dauer – Sperrfrist zur Neuerteilung zwischen sechs Monaten und fünf Jahren – Drei Punkte in Flensburg |
Gut zu wissen: Bei einem THC-Wert unter 3,5 Nanogramm wird nach Stand der Wissenschaft die straßenverkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Autofahren nicht beeinträchtigt.
Die häufigsten Fragen zur Cannabis-Legalisierung im Überblick
Seit dem Cannabis-Beschluss des deutschen Bundestages kommen bei Konsumenten viele Fragen auf. Wir haben die wichtigsten Fragen rund um das Thema Cannabis für Sie zusammengestellt:
Wie viel Cannabis kann privat mitgeführt werden?
Für den öffentlichen Raum gilt für Erwachsene eine Grenze von bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis. In der eigenen Wohnung sind bis zu 50 Gramm erlaubt.
Was und wie viel darf privat angebaut werden?
Erwachsene dürfen privat bis zu drei weibliche und/oder männliche Pflanzen anbauen. Dies gilt ebenso ab dem 01. Juli 2024 in nicht-gewerblichen Cannabis-Vereinigungen. Samen oder Stecklinge für den Eigenanbau können in den Social Clubs erworben werden – auch als Nicht-Mitglied.
Wie lange ist Cannabis nachweisbar?
Cannabis kann im Urin nach einmaligem Konsum noch nach 24 bis 36 Stunden mit einem Schnelltest nachgewiesen werden. Bei regelmäßigem Konsum sogar bis zu zwei Monate. Per Blutprobe ist Cannabis etwa 12 bis 72 Stunden nach Konsum nachweisbar. Bei Dauerkonsum kann der Bluttest sogar einige Wochen nach der letzten THC-Aufnahme noch positiv ausfallen.
An welchen Orten darf Cannabis legal konsumiert werden?
In welchen Zonen Cannabis legal konsumiert werden darf und in welchen es verboten ist, können Konsumenten der sogenannten Bubatzkarte entnehmen. Der Konsum in Sichtweite von Jugendeinrichtungen und Schulen ist beispielsweise nicht erlaubt. Auch in Fußgängerzonen herrscht von 7 bis 20 Uhr ein Konsumverbot.
Strafen für Minderjährige – der Besitz, Anbau und Erwerb von Cannabis
Für Heranwachsende bleibt Cannabis weiterhin verboten. Auch Anbauvereinigungen dürfen Minderjährige nicht betreten. Wer Cannabis an Minderjährige weitergibt, begeht eine Straftat.
Cannabis im Straßenverkehr
Der geplante 3,5 Nanogramm THC-Grenzwert für den deutschen Straßenverkehr wirft aktuell noch viele Fragen und Herausforderungen auf. Einerseits soll der Toleranzwert die Verkehrssicherheit erhöhen und den Cannabis-Missbrauch verhindern, andererseits gibt es noch zahlreiche Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit dieses Grenzwertes. Denn THC wirkt bei jedem Menschen unterschiedlich stark und auch die Nachweisbarkeit variiert individuell. Dies könnte zu Sanktionen führen, die unter Umständen gar nicht gerechtfertigt sind. Wichtig ist daher, dass die Bundesregierung hierzu umfänglich aufklärt und Cannabis-Konsumenten sensibilisiert, um ein Bewusstsein für die 3,5-Nanogramm-Grenze zu schaffen.