Der Fahrzeugbrief ist nicht mehr auffindbar: Panik kommt auf! Ganz gleich, ob Diebstahl oder Verlust – liegt der Kfz-Brief nicht mehr vor, müssen Sie umgehend die Zulassungsbehörde kontaktieren und Ersatzdokumente beantragen. Wir verraten Ihnen, was dabei zu beachten ist, welche Unterlagen Sie für den Neuantrag benötigen und wie hoch die Kosten sind.
Das erwartet Sie hier
- Was ist überhaupt ein Fahrzeugbrief?
- Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein: Das sind die Unterschiede
- Was tun bei Verlust des Fahrzeugbriefs?
- Wo kann ein Fahrzeugbrief neu beantragt werden?
- Welche Unterlagen werden für den Neuantrag benötigt?
- Wie lange dauert es bis der neue Kfz-Brief eintrifft?
- Wie hoch sind die Kosten für die neue Zulassungsbescheinigung Teil 2?
- Auto ohne Fahrzeugbrief verkaufen: Ist das möglich?
- Sonderfall: Fahrzeugbrief bei Leasing und Finanzierung
- Gehen Sie auf Nummer sicher – mit Leasingangeboten auf LeasingMarkt.de
Was ist überhaupt ein Fahrzeugbrief?
Der Fahrzeugbrief, auch Zulassungsbescheinigung Teil 2 oder Kfz-Brief genannt, ist das wichtigste Dokument zum Nachweis des Eigentums an einem Fahrzeug. Zudem beweist der Fahrzeugbrief, dass das Auto für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet ist. Der Eigentümer des Autos muss übrigens nicht zwingend der Halter sein. Bei einem Leasingfahrzeug ist zum Beispiel die Leasinggesellschaft der Eigentümer, der Leasingnehmer ist hingegen der Halter des Wagens.
Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein: Das sind die Unterschiede
Als Fahrzeugschein wird heute die Zulassungsbescheinigung Teil 1 bezeichnet – der Fahrzeugbrief als Zulassungsbescheinigung Teil 2. Am 01. Oktober 2005 wurden die Bezeichnungen mit der 38. Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften EU-weit vereinheitlicht sowie fälschungssicherer gemacht. Gemeinsam bilden beide Teile der Zulassungsbescheinigung die offiziellen Fahrzeugpapiere.
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1):
Der Kfz-Schein ist sozusagen der Ausweis des Fahrzeugs und enthält umfangreiche Informationen zum Halter, zur Zulassung sowie zur Ausstattung des Wagens. Zur Identifikation des Autos muss der Fahrzeugschein immer von demjenigen mitgeführt werden, der den Wagen fährt. - Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2):
Der Kfz-Brief ist der Eigentumsnachweis des Fahrzeugs und enthält Angaben zum Eigentümer sowie zum Fahrzeug. Der 2. Teil der Zulassungsbescheinigung sollte sicher aufbewahrt und nicht im Auto mitgeführt werden. Beim Verkauf des Kfz sowie bei der Zulassung benötigen Sie beide Fahrzeugpapiere.
Was tun bei Verlust des Fahrzeugbriefs?
Ist der Kfz-Brief nicht mehr auffindbar, muss unverzüglich die zuständige Zulassungsstelle, bei der das Auto angemeldet ist, informiert werden. Wurde der Fahrzeugbrief bei einem Einbruch oder Diebstahl entwendet, sollte die Polizei sofort alarmiert werden. Der Verlust wird aufgenommen, eine Anzeige erstellt und anschließend die Zulassungsstelle darüber in Kenntnis gesetzt. Die Diebstahlanzeige muss zusätzlich bei einem Neuantrag vorgelegt werden.
Apropos Diebstahl – lesen Sie unserem Artikel zum Auto-Diebstahlschutz, wie Sie Ihren Wagen vor einem Einbruch sichern.
Wo kann ein Fahrzeugbrief neu beantragt werden?
Nicht nur die Meldung über den Verlust, sondern auch die Beantragung eines neuen Kfz-Briefs muss bei der jeweiligen Zulassungsstelle erfolgen, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde.
Tipp: Bewahren Sie den Kfz-Brief an einem sicheren Ort auf – zum Beispiel in einem Tresor oder in einem Schließfach.
Welche Unterlagen werden für den Neuantrag benötigt?
Bei einem Neuantrag verlangt die Zulassungsstelle eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Fahrzeugbriefs. Diese kann direkt vor Ort oder bei einem Notar abgegeben werden.
Informieren Sie sich vorab bei der jeweiligen Zulassungsstelle über die geforderten Dokumente für den Neuantrag der Zulassungsbescheinigung Teil 2. In der Regel benötigen Sie die folgenden Unterlagen zur Beantragung eines neuen Kfz-Briefs:
- Personalausweis oder Reisepass inklusive Meldebestätigung
- Eine ausgefüllte Verlusterklärung
- Eidesstattliche Erklärung
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Gegebenenfalls Diebstahlanzeige
- Prüfberichte der letzten Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
- Kaufvertrag als Eigentumsnachweis, wenn der Halter nicht gleich Eigentümer ist
- Bei Dienstwagen: Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister
- Vollmacht, falls ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist
Wichtig: Da beide Dokumente die offiziellen Fahrzeugpapiere bilden, muss die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ebenfalls neu ausgestellt werden.
Wie lange dauert es bis der neue Kfz-Brief eintrifft?
Rund sechs Wochen kann es dauern, bis die neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 ausgestellt wird. Nachdem Sie den Verlust oder Diebstahl an die Kfz-Zulassungsstelle gemeldet haben, wird diese Meldung an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg weitergeleitet. Dort wird diese Information im Bundesverkehrsblatt für 14 Tage veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Frist der Aufbietung. Falls sich innerhalb dieser 14-Tage-Frist niemand meldet und den verloren gegangenen Fahrzeugbrief der Zulassungsbehörde vorlegt, wird erst dann ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt.
Wichtig: Das Fahrzeug dürfen Sie trotz fehlendem Fahrzeugbrief weiterhin fahren.
Wie hoch sind die Kosten für die neue Zulassungsbescheinigung Teil 2?
Insgesamt müssen Sie mit 70 Euro rechnen – 60 Euro für den neuen Fahrzeugbrief sowie 10 Euro für einen aktualisierten Fahrzeugschein. Sollten Sie einen Notar für Ihre eidesstattliche Versicherung beauftragen, können zusätzliche Kosten entstehen.
Auto ohne Fahrzeugbrief verkaufen: Ist das möglich?
Bei einem Halter- bzw. Eigentümerwechsel müssen beide Teile der Zulassungsbescheinigung vorliegen. Ohne diese Dokumente kann kein Verkauf an einen Händler oder an eine Privatperson erfolgen. Spätestens bei der Um- oder Anmeldung des Autos auf den neuen Käufer kommt es andernfalls zu Schwierigkeiten.
Tipp: In unserem Artikel zum Thema Kfz-Zulassung finden Sie alles Wissenswerte zur An- oder Ummeldung Ihres Autos.
Sonderfall: Fahrzeugbrief bei Leasing und Finanzierung
Beim Leasing oder einer Auto-Finanzierung ist die Leasing- oder Finanzierungsgesellschaft, meist auch die Bank, der Eigentümer des Fahrzeugs. Das heißt der Kfz-Brief bleibt während des gesamten Leasingzeitraums bei der Gesellschaft und Sie sind lediglich in Besitz des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1). Bei einer Finanzierung hingegen erhalten Sie den Fahrzeugbrief meist nach Ablauf des Finanzierungszeitraums und sobald alle Kosten bei der Bank (Kaufpreis inklusive Zinsen) beglichen wurden.
Gehen Sie auf Nummer sicher – mit Leasingangeboten auf LeasingMarkt.de
Damit Sie erst gar nicht den Verlust oder den Diebstahl Ihres Fahrzeugsbriefs bei der Kfz-Zulassungsstelle melden müssen, ist ein Leasingfahrzeug eine einfache und sichere Alternative. Denn hierbei bleibt der Fahrzeugbrief bei der Leasinggesellschaft und kann nicht verloren gehen oder entwendet werden. Auf LeasingMarkt.de finden Sie zahlreiche Leasingangebote für alle bekannten Marken und Modelle von Hunderten Partnerhändlern aus ganz Deutschland. Mit nur einem Klick können Sie Ihr Wunschauto auf unserem Marktplatz unverbindlich anfragen und schon ganz bald mit dem Leasing beginnen!