Jeder kennt es: Schnell das Auto abgestellt, Parkscheibe nicht reingelegt und Knöllchen kassiert. Bei einigen Parkplätzen ist eine Parkscheibe Pflicht. Wenn sie fehlt oder falsch eingestellt wurde, droht ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und mehr. Wir verraten Ihnen in diesem Artikel, wann Sie eine Parkscheibe auslegen müssen, wie sie korrekt eingestellt wird und welche Regeln Sie beachten müssen.
Das erwartet Sie hier
- Parkscheibe richtig einstellen – alle Infos im Überblick:
- Wann muss eine Parkscheibe ausgelegt werden?
- Wie wird eine Parkscheibe richtig eingestellt? Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Parkzeit vorbei: Darf die Parkscheibe einfach weitergedreht werden?
- Elektrische Parkscheibe – erlaubt oder verboten?
- Die richtige Parkscheibe – so muss sie laut StVO aussehen
- Parkscheibe abgelaufen, falsch eingestellt oder vergessen? Diese Bußgelder drohen
- Parkscheibe vergessen: das können Sie tun
- Wo kann eine Parkscheibe gekauft werden?
- Supermarktparkplätze mit automatischer Messung
- Auto online parken auf LeasingMarkt.de
Parkscheibe richtig einstellen – alle Infos im Überblick:
Im Folgenden verraten wir Ihnen alle wichtigen Infos, die Sie wissen sollten, um keinen Strafzettel zu kassieren.
- Das Nachstellen der Parkdauer ist verboten.
- Die Ankunftszeit wird beim Einstellen der Parkscheibe immer auf die nächste halbe Stunde aufgerundet.
- Der weiße Zeiger der Parkscheibe muss genau auf der Uhrzeit (Strich) liegen.
- Wird die Parkzeit überschritten bzw. die Parkscheibe falsch eingestellt oder sogar ganz vergessen, droht ein Bußgeld.
- Die Parkscheibe muss den gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen.
- Die Nutzung einer elektronischen Parkscheibe ist nur dann erlaubt, wenn sie eine Typengenehmigung hat.
- Die Parkscheibe muss gut sichtbar hinter der Scheibe im Auto platziert werden.
- Werbung, Sprüche & Co. auf der Vorderseite der Parkscheibe sind verboten.
Wann muss eine Parkscheibe ausgelegt werden?
Eine Parkscheibe muss immer dann im Auto ausgelegt werden, wenn auf der entsprechenden Straße oder auf einem Parkplatz eine Parkscheibenpflicht herrscht. Die hierbei geltenden Regelungen können sich jedoch von Ort zu Ort unterscheiden. Welche Höchstparkdauer an dem jeweiligen Standort gilt, können Sie dem Informationsschild auf dem Parkplatzgelände entnehmen.
Wie wird eine Parkscheibe richtig eingestellt? Schritt-für-Schritt-Anleitung
Um Bußgelder zu umgehen, verraten wir Ihnen im Folgenden, wie Sie eine Parkscheibe korrekt einstellen.
- Schritt:
Informieren Sie sich im ersten Schritt, welche Vorgaben auf dem jeweiligen Parkplatz gelten, um die Parkscheibe entsprechend einstellen zu können.
- Schritt:
Stellen Sie zunächst die Uhrzeit auf der Parkscheibe ein, zu der Sie den Pkw geparkt haben. Der große Pfeil muss entweder auf eine volle oder eine halbe Stunde zeigen. Dabei ist es wichtig, dass Sie die Zeitangabe immer auf die nächste halbe Stunde nach Ihrer Ankunftszeit aufrunden. Das heißt: Parken Sie das Auto um 12:05 auf dem entsprechenden Parkplatz, müssen Sie die Parkscheibe auf 12:30 Uhr einstellen.
- Schritt:
Legen Sie nun die Parkscheibe auf das Armaturenbrett hinter die Pkw-Frontscheibe, sodass sie für die Parkwächter oder das Ordnungsamt von außen gut sichtbar ist.
Übrigens: Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wo die Parkscheibe ausgelegt werden muss. Wichtig ist nur, dass die Parkscheibe von außen gut ablesbar ist.
Parken Sie mit dem Auto auf einem Parkplatz, auf dem die Parkscheibenpflicht abgelaufen ist, müssen Sie nicht die aktuelle Ankunftszeit, sondern den Beginn der Parkbeschränkung angeben. Gilt beispielsweise auf dem entsprechenden Parkplatz eine Parkscheibenpflicht von 9 bis 19 Uhr und Sie möchten um 19:30 Uhr das Fahrzeug in der Parkzone abstellen, müssen Sie die Uhrzeit auf den Beginn der Parkbeschränkung am nächsten Morgen einstellen – in diesem Fall 9 Uhr.
Gut zu wissen: Parkplätze an E-Ladestationen erkennen Sie an einem blau-weißen, viereckigen Parkplatzschild.
Parkzeit vorbei: Darf die Parkscheibe einfach weitergedreht werden?
Eine Parkscheibe darf nicht einfach so weitergedreht werden, wenn die maximale Parkdauer überschritten wurde. Manipulieren Sie die Parkscheibe und überziehen die Parkdauer, kann dies zu einem Bußgeld führen. Zudem ist es nicht erlaubt, das Fahrzeug lediglich zu versetzen und die Parkscheibe erneut zu stellen.
Elektrische Parkscheibe – erlaubt oder verboten?
Entspricht die elektrische Parkscheibe den gesetzlichen Anforderungen, dürfen Sie auch diese für den Parkvorgang verwenden. In Deutschland muss die Parkscheibe die CE-Kennzeichnung tragen. Zudem muss die angezeigte Parkzeit korrekt und gut lesbar sein.
Wichtig: Achten Sie auf die vor Ort geltenden Parkregeln, da in einigen Kommunen die Verwendung von elektrischen Parkscheiben eingeschränkt oder verboten ist.
Die elektronische Parkscheibe muss sich beim Abstellen des Motors automatisch auf den Beginn der Parkzeit einstellen. Die Ankunftszeit darf sich nicht nachträglich verändern. Die Verwendung einer mitlaufenden Parkscheibe, bei der die Zeit nach dem Parken automatisch weiterläuft, ist demnach verboten.
Die richtige Parkscheibe – so muss sie laut StVO aussehen
Neben der richtigen Einstellung der Parkscheibe ist jedoch das Aussehen strikt vorgeschrieben. Parkscheiben müssen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende Angaben enthalten:
- Sowohl die Farbe und die Schriftart als auch die Größe sind gesetzlich vorgeschrieben.
- Die Parkscheibe muss 11 Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein.
- Die Farbe der Parkscheibe muss blau-weiß sein.
- Die Uhrzeit muss bei einer regulären Parkscheibe im 24-Stunden-Format angezeigt werden.
- Über dem Zeitfenster muss das Wort „Ankunftszeit“ stehen.
- Die Parkscheibe muss das blau-weiße Verkehrszeichen 314 aufweisen.
- Das Material der Parkscheibe darf aus Plastik oder Papier sein.
- Eine elektrische Parkscheibe muss mit einem elektronischen Bewegungsmelder ausgestattet sein.
- Die 24-Stunden-Zeitangabe muss mit einer Zahlenhöhe von mindestens zwei Zentimetern abgebildet sein.
Parkscheibe abgelaufen, falsch eingestellt oder vergessen? Diese Bußgelder drohen
Wer gegen die gesetzlich vorgeschriebene Nutzung einer Parkscheibe verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses kann je nach Stadt und Bundesland unterschiedlich ausfallen. Die Höhe des Bußgeldes hängt davon ab, um wie viele Minuten Sie die Parkdauer überschritten haben. In der Regel kann ein Verstoß gegen die Parkscheibenregelung mit einer Verwarnung oder einer Geldbuße geahndet werden. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht, mit welchen Gebühren Autofahrer bei Missachtung rechnen müssen.
Parkverstoß | Bußgeld |
Überschreiten der Parkdauer – bis 30 Minuten | 20 Euro |
Überschreiten der Parkdauer – mehr als 30 Minuten | 25 Euro |
Überschreiten der Parkdauer – mehr als eine Stunde | 30 Euro |
Überschreiten der Parkdauer – mehr als zwei Stunden | 35 Euro |
Überschreiten der Parkdauer – mehr als drei Stunden | 40 Euro |
Parken ohne Parkscheibe | 20 Euro |
Auslegen einer nicht gesetzlich vorgeschriebenen Parkscheibe | 5 Euro |
Parkscheibe vergessen: das können Sie tun
Haben Sie Ihre Parkscheibe vergessen, müssen Sie auf die Kulanz des Parkplatzwächters oder Ordnungsamtes hoffen und einen Zettel hinter die Windschutzscheibe legen, auf dem Ihre Ankunftszeit notiert ist. Haben Sie dennoch ein Knöllchen erhalten, können Sie sich nachträglich an die zuständige Behörde wenden und um eine Ausnahme bitten. Ob diese jedoch genehmigt wird, ist der jeweiligen Behörde selbst überlassen.
Übrigens: Haben Sie vergessen, die Parkscheibe auszulegen, darf das Ordnungsamt Ihre Ankunftszeit schätzen – meist sogar zu Ihren Gunsten.
Wo kann eine Parkscheibe gekauft werden?
Im Internet, an Tankstellen oder auch in Bau- sowie Supermärkten können Sie eine Parkscheibe erwerben. Doch Vorsicht! Nicht jede Parkscheibe, die Sie im Handel kaufen können, ist auch zugelassen. Eine pinke, rote oder orange Version ist zum Beispiel unzulässig.
Gut zu wissen: Ist ein Parkscheinautomat in einer kostenpflichtigen Parkzone defekt, müssen Sie eine Parkscheibe auslegen.
Supermarktparkplätze mit automatischer Messung
Wird auf einem Supermarktparkplatz eine automatische Messung durchgeführt, müssen Sie in der Regel keine Parkscheibe auslegen. Es können jedoch bestimmte Regeln oder Beschränkungen für die Parkzeit gelten, die Sie unbedingt beachten müssen.
Auto online parken auf LeasingMarkt.de
Auf LeasingMarkt.de können Sie übrigens Ihre Wunschfahrzeuge auf Ihrem ganz persönlichen, virtuellen Parkplatz parken – dort finden Sie Ihre gespeicherten Favoriten sofort wieder und haben alle Angebote optimal im Blick. Hierzu müssen Sie sich lediglich als LeasingMarkt.de Nutzer registrieren – probieren Sie es doch mal aus.