Ob Fahrzeugschein, Warndreieck oder Verbandskasten – das Gesetz für die Kfz-Pflichtausstattung schreibt vor, welche Dinge Sie im Auto mit sich führen müssen. Wer dem nicht nachkommt, muss mit einem Verwarn- oder Bußgeld rechnen. Doch was müssen Autofahrer nach deutschem Straßenverkehrsrecht wirklich immer dabei haben? Und was gehört an Board, auch wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist? Wir geben Ihnen einen Überblick über die erforderliche Pkw-Grundausstattung.
Das erwartet Sie hier
- Die gesetzliche Pflichtausstattung im Pkw
- Neuerungen der Auto-Pflichtausstattung
- Funktionierende Fahrzeugbestandteile und Sicherheitsausstattung im Pkw
- Bußgelder bei Verstoß gegen die Vorschriften der Auto-Pflichtausstattung
- Keine Pflicht, jedoch besonders nützlich: Wichtige Gegenstände für Ihren Pkw
- Was muss bei Auslandsfahrten im Auto mitgeführt werden?
- Aktuelle Pkw-Modelle mit modernster Sicherheitstechnik im Leasing
Die gesetzliche Pflichtausstattung im Pkw
Welche Dinge im Fahrzeug auf jeden Fall immer mit dabei sein müssen, bestimmen die Fahrerlaubnisverordnung (FeV), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVO). Erfahren Sie im Folgenden, welche Ausstattung im Pkw Pflicht ist.
Warnweste, Verbandskasten & Co.
Ein vorschriftsmäßiger Verbandskasten, ein Warndreieck und eine Warnweste gehören zum Selbstschutz und Schutz anderer Verkehrsteilnehmer bei Pannen und Unfällen zur Pkw-Pflichtausstattung. Bewahren Sie die Warnweste bestenfalls unter dem Fahrersitz oder im Seitenfach der Tür auf, damit diese im Ernstfall schnell greifbar ist. Denn bereits vor dem Verlassen des Fahrzeugs sollte diese angelegt werden. Auch wenn in Deutschland lediglich eine Warnweste pro Pkw Pflicht ist, empfiehlt es sich, für jeden Insassen eine Weste bereitzuhalten.
Beim Aufstellen des Warndreiecks sollten Sie zudem die Richtlinien zum Abstand beachten – innerorts reichen 50 Meter Abstand, außerorts mehrere 100 Meter. Aufgestellt wird das Pannendreieck am rechten Fahrbahnrand, sodass der vorbeifahrende Verkehr rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht wird.
Die im Verbandskasten enthaltenen Erste-Hilfe-Utensilien sind im Notfall für die Erstversorgung von Verletzen extrem wichtig. Achten Sie also stets darauf, dass alle Komponenten vorschriftsmäßig im Verbandskoffer enthalten sind. Entnehmen Sie etwas daraus, müssen Sie dies im Anschluss direkt wieder auffüllen.
Wichtig: Ist das Haltbarkeitsdatum vom Verbandskasten abgelaufen, gilt dieser ebenfalls nicht mehr als vorschriftsmäßig. Das Verbandsmaterial muss zudem in einem geeigneten Behältnis aufbewahrt werden, damit dieses vor Fremdstoffen wie Staub oder Feuchtigkeit geschützt wird.
Führerschein und Fahrzeugpapiere
Ein gültiger Führerschein und die entsprechende Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) sind ebenfalls Pflicht im Auto. Wobei Sie die Fahrerlaubnis nur dann mitführen müssen, sobald das Fahrzeug bewegt wird. Der Führerschein muss somit nicht dauerhaft im Auto liegen bleiben, der Fahrzeugschein hingegen schon. Ebenso muss die schriftlich erteilte Betriebserlaubnis für entsprechende Anbauten oder Tuningteile stets griffbereit sein.
Wichtig: Eine Kopie vom Führerschein oder Fahrzeugschein wird offiziell nicht anerkannt – amtlich ausgestellte Ersatzdokumente hingegen schon.
Übrigens: Ab 2022 bis 2033 müssen alte Pkw-Führerscheine im Papierformat umgetauscht werden. Wir geben Ihnen einen Überblick, damit Sie die Frist für den Führerschein-Pflichtumtausch nicht verpassen.
Neuerungen der Auto-Pflichtausstattung
Da sich die Vorschriften für die gesetzliche Pkw-Pflichtausstattung immer wieder ändern können, ist es wichtig, dass Sie sich regelmäßig darüber informieren, was nach aktuellem Stand ins Auto gehört. Seit dem 01.01.2022 müssen beispielsweise mindestens zwei medizinische Masken im Verbandskasten enthalten sein.
Funktionierende Fahrzeugbestandteile und Sicherheitsausstattung im Pkw
Die Sicherheitsausstattung in Fahrzeugen bietet zahlreiche Schutzfunktionen. Daher ist es besonders wichtig, dass bestimmte Fahrzeugbauteile stets funktionstüchtig sind. Dazu zählen unter anderem:
- Scheiben und Spiegel
- Scheibenwischer und Waschanlage
- Beleuchtung und elektrische Ausstattung, wie Auto-Kontrollleuchten
- Lenkung
- Bremsen
- Räder und Reifen
- Antrieb, Fahrgestell und Karosserie
- Airbags
Fahrerassistenzsysteme
Auch die Assistenzsysteme (ADAS – Advanced Driver Assistance Systems) sollen für mehr Sicherheit aller Insassen im Fahrzeug und anderer Verkehrsteilnehmer sorgen. Dazu gehören beispielsweise der Geschwindigkeits-, Spurhalte- und Notbremsassistent. Diese kommen in vielen modernen Pkw-Modellen zum Einsatz und sind häufig Teil der Serienausstattung. Die unterschiedlichen Umfeldsensoren am Fahrzeug müssen demnach für die Eingriff- und Signalfunktionen ebenfalls betriebsbereit und funktionstüchtig sein.
Bußgelder bei Verstoß gegen die Vorschriften der Auto-Pflichtausstattung
Wer sich nicht an die gesetzlich vorgeschriebene Verordnung der Pkw-Grundausstattung hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarngeld geahndet wird. Wir verraten Ihnen, bei welcher Pflichtverletzung welches Bußgeld droht.
Verstoß | Bußgeld (in Euro) |
Kein Warndreieck | 15 |
Keine Warnweste | 15 |
Kein Verbandskasten | 15 |
Kein gültiger Führerschein | 10 |
Keine Masken im Verbandskasten | 5 |
Keine Pflicht, jedoch besonders nützlich: Wichtige Gegenstände für Ihren Pkw
Die Vorgaben der Pkw-Pflichtausstattung sollen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Es gibt jedoch auch weitere Gegenstände, die sich im Alltag eines Fahrzeugbesitzers als nützlich erweisen. Auch wenn diese Dinge nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, gehören sie zur empfohlenen Grundausstattung, damit Sie im Fall der Fälle gut vorbereitet sind. Dazu gehören unter anderem:
- Ersatzrad
- Reparaturset
- Wagenheber
- Radschlüssel
- Handschuhe
- Tücher/Mikrofasertücher
- Sonnenbrille
- Parkscheibe
- Trinkwasser
- Eiskratzer
- Reservekanister und Motoröl
- Scheibenwischwasser und Frostschutz
- Abschleppseil und Starthilfekabel zum Auto überbrücken
Was muss bei Auslandsfahrten im Auto mitgeführt werden?
Die meisten EU-Länder besitzen ähnliche Vorschriften für die Fahrzeug-Grundausstattung. Das Mitführen eines Verbandskastens ist zwar nicht länderübergreifend vorgeschrieben, jedoch unbedingt empfohlen, damit Sie im Falle eines Auslandsunfalls gut vorbereitet sind. In manchen Staaten hingegen sind sogar Feuerlöscher im Fahrzeug verpflichtend. Informieren Sie sich daher im Vorfeld über die entsprechenden Pkw-Mitnahmepflichten im jeweiligen Land.
Mit dem Leasingauto ins Ausland: Ist das erlaubt? Wir klären Sie auf und verraten Ihnen alles Wissenswerte, damit Sie optimal auf Ihre Auslandsfahrt mit dem Leasingauto vorbereitet sind.
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Nichts ist wichtiger als die Sicherheit beim Autofahren. Moderne Fahrerassistenzsysteme schützen den Fahrer und alle Insassen in gefährlichen Verkehrssituation und können somit das allgemeine Risiko eines Verkehrsunfalls deutlich reduzieren. Auf LeasingMarkt.de finden Sie übrigens günstige Leasingangebote für Fahrzeuge mit top-aktuellen Assistenzsystemen von Partnerhändlern aus ganz Deutschland. Bei uns sichern Sie sich nicht nur attraktive Angebote zu attraktiven Raten, sondern auch flexible Vertragskonditionen. So können Sie die Anzahlung, Kilometerzahl und Vertragsdauer ganz bequem an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Überzeugen Sie sich selbst und entdecken Sie passende Leasing-Deals für Ihren Traumwagen!