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Pkw-Führerschein: Von der Anmeldung bis zur Zusatzklasse

Mit dem eigenen Auto in den Urlaub fahren, Freunde zu einer Spritztour einladen oder einfach nur uneingeschränkt mobil sein. Der Führerschein bedeutet für viele vor allem eines: Freiheit. Gerade junge Menschen sehnen sich nach dieser Unabhängigkeit und beginnen bei Volljährigkeit ihre Führerscheinausbildung. Wie der Weg zum Autoführerschein abläuft, mit welchen Kosten zu rechnen ist und wie Fahrneulinge bereits mit 17 Jahren eine Fahrerlaubnis erhalten, lesen Sie hier.

Führerschein machen: Von der Anmeldung bis zur Prüfung

Der Autoführerschein beginnt mit der Suche nach der passenden Fahrschule. Haben Sie diese gefunden, starten Sie mit der theoretischen Ausbildung. Parallel dazu können Sie bereits mit den praktischen Fahrstunden loslegen. Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest, Passfoto sowie den Führerschein- und Prüfungsantrag. Dann wird es ernst: Nach bestandener Theorieprüfung erfolgt die Zulassung zur praktischen Fahrprüfung. Haben Sie auch diese erfolgreich gemeistert, erhalten Sie den Führerschein und starten mit der zweijährigen Probezeit.

  • Anmeldung Fahrschule
  • Theoretische Ausbildung (14 Doppelstunden)
  • Praktische Ausbildung (mind. 12 Fahrstunden)
  • Formalien: Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest, Passfoto, Führerschein- und Prüfungsantrag
  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung
  • Probezeit (2 Jahre)

Kosten Autoführerschein

Die Kosten für den Pkw Führerschein variieren stark je nach Bundesland, Fahrschule und dem individuellen Lerntempo. Im Durchschnitt kostet der Führerschein B etwa 1.500 bis 2.000 Euro. Je nach Anzahl der genommenen Fahrstunden sind allerdings auch Gebühren von bis zu 3.000 Euro möglich. Die Kosten des Führerscheins setzen sich zusammen aus:

KostenfaktorBeispiel Kosten
Grundgebühr Fahrschule
(inkl. Theoriestunden)
200 €
Lernmaterial50 €
Übungsfahrstundenca. 30 x 30 €
Sonderfahrten ca. 12 x 50 €
Prüfungsgebühr
(Theorie & Praxis)
150 €
Führerscheinantrag35 €
Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs,
Passbilder
60 Euro
Gesamt1.995 €

Bei nicht bestandener Führerscheinprüfung fallen die Prüfungsgebühren und ggf. weitere Kosten für zusätzliche Fahrstunden an. Manche Fahrschulen verlangen für Fahrstunden nach einer misslungenen Prüfung eine höhere Gebühr als zuvor. Lesen Sie die AGB Ihrer Fahrschule also ausführlich, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.

Pflichtstunden Führerschein: Theorie und Praxis

Die Ausbildung zum Führerschein erfolgt in zwei Bereichen, zum einen in der Theorie und zum anderen in der Praxis. Gerade im Praxisteil gilt die Devise: Übung macht den Meister. Wie viele Fahrstunden Sie benötigen, um die Prüfung zu bestehen, hängt dabei individuell von Ihnen ab. Doch jeder Fahrschüler muss eine Mindestanzahl an theoretischen und praktischen Pflichtstunden nachweisen, bevor er zur Fahrprüfung zugelassen wird.

Pflichtstunden Führerschein: Theorie

Die theoretischen Pflichtstunden für den Führerschein B umfassen insgesamt 14 Doppelstunden: 12 Doppelstunden (à 90 Minuten) zum Grundstoff sowie zwei Doppelstunden Zusatzstoff. Dabei müssen die beiden zusätzlichen Einheiten verpflichtend besucht werden, während die 12 grundlegenden Theoriestunden beliebig belegt werden können.

Pflichtstunden Führerschein: Praxis

Die Zulassung zur praktischen Fahrprüfung setzt folgende Sonderfahrten voraus:

  • Überlandfahrt (5 x 45 Minuten)
  • Autobahnfahrt (4 x 45 Minuten)
  • Nachtfahrt (3 x 45 Minuten)

Tipp: In der ersten Fahrstunde lernen Sie, wie Sie den Autositz passend einstellen. Lesen Sie schon bei uns, wie Sie richtig im Auto sitzen.

ampeln bei nacht
Im Dunkeln wirkt alles anders, deshalb gehört die Nachtfahrt zu den Pflichtstunden

Eine Mindestanzahl an „normalen“ Übungsstunden gibt es nicht. Jedoch empfiehlt es sich, auf die Einschätzung des Fahrlehrers zu vertrauen, bevor Sie sich zur Fahrprüfung anmelden.

Hinweis: In der Regel erlernen Sie das Autofahren mit einem Schaltwagen. Alternativ gibt es auch einen Führerschein, mit dem Sie ausschließlich das Automatikfahren erlernen.

Führerschein beantragen: Bereits vor den Prüfungsterminen

Den Führerschein beantragen Sie vor den Prüfungen bei der verantwortlichen Antragsstelle wie z.B. dem Einwohnermeldeamt, dem Straßenverkehrsamt oder der Kreisbehörde. Fragen Sie bei Ihrer Fahrschule nach, wer in Ihrem Ort der passende Ansprechpartner ist. Manchmal übernimmt die Fahrschule selbst die Antragstellung für Sie. Die Bearbeitung des Antrags nimmt etwa vier bis sechs Wochen in Anspruch. Erst wenn die Genehmigung vorliegt, erfolgt die Zulassung zu den Prüfungen. Kümmern Sie sich also rechtzeitig um den Führerschein Antrag.

Unterlagen für Führerschein Antrag

Folgende Unterlagen müssen Sie beim Führerschein Antrag einreichen:

  • Gültiger Personalausweis/Reisepass
  • Passfoto
  • Bestätigung der Fahrschule
  • Teilnahmebestätigung des Erste-Hilfe-Kurses
  • Sehtest-Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)

Führerscheinprüfung: Theorie und Praxis

Sobald Sie die theoretischen Pflichtstunden erfüllt und den Führerschein beantragt haben, können Sie die Theorieprüfung absolvieren. Anschließend muss innerhalb von einem Jahr die praktische Prüfung erfolgen. 

Theoretische Führerscheinprüfung

Die theoretische Führerscheinprüfung für die Fahrzeugklasse B umfasst 30 Multiple Choice Fragen, basierend auf einem Fragenkatalog von etwa 1000 Fragen. Pro Frage können Sie zwischen zwei und fünf Fehlerpunkte sammeln. Von 100 möglichen Fehlerpunkten dürfen Sie höchstens elf einkassieren, ansonsten gilt die Prüfung als nicht bestanden. Ausnahme: Falls Sie zwei Fragen mit je fünf Punkten falsch beantworten, sind Sie ebenfalls durchgefallen.

Hätten Sie’s gewusst? Diese 6 Mythen halten sich hartnäckig im Straßenverkehr.

Theoretische Führerscheinprüfung wiederholen

Sollten Sie die theoretische Führerscheinprüfung nicht bestehen, dürfen Sie diese beliebig oft wiederholen. Die Gebühren für die Anmeldung zur Prüfung müssen Sie jedoch jedes Mal erneut zahlen. Zwischen den Versuchen ist eine Pause von mindestens zwei Wochen, bei einem Täuschungsversuch sogar sechs Wochen bis zum nächsten Prüfungsversuch vorgeschrieben.

Praktische Fahrprüfung

Voraussetzung für die praktische Fahrprüfung ist die Theorieprüfung, welche maximal 12 Monate zurückliegen darf. Neben dem externen Prüfer ist auch der Fahrlehrer anwesend. Dieser sitzt zwar auf dem Beifahrerplatz, darf jedoch nicht in das Fahrgeschehen eingreifen. Ansonsten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

autos im straßenverkehr
Auch der Spurwechsel im fließenden Verkehr muss bei der praktischen Fahrprüfung sitzen

Während der etwa 45 Minuten langen Fahrprüfung werden Ihnen in der Regel drei Grundaufgaben gestellt, wie z.B. das Einparken, eine Gefahrenbremsung oder eine Autobahnfahrt. Vermeiden Sie dabei unbedingt schwerwiegende Fehler wie das Überfahren einer roten Ampel, die Missachtung eines Stoppschilds oder die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Falls Sie die praktische Fahrprüfung erfolgreich meistern, erhalten Sie direkt im Anschluss Ihren Führerschein – vorausgesetzt, Sie sind zu dem Zeitpunkt mindestens 18 Jahre alt. Für den Führerschein mit 17 (BF17) gelten besondere Regel, welche im Verlauf noch genauer erläutert werden.

Praktische Prüfung wiederholen

Ähnlich wie bei der Theorie können Sie auch die praktische Prüfung bei Nichtbestehen wiederholen. Auch hier gilt: Jede weitere Prüfung kostet zusätzliche Gebühren und zwischen den Versuchen müssen mindestens zwei Wochen liegen. In dieser Zeit analysieren Sie gemeinsam mit Ihrem Fahrlehrer die Fehler und nehmen neue Übungsstunden. Nach dem dritten Fehlversuch ist eine Unterbrechung von mindestens drei Monaten vorgeschrieben, danach stehen Ihnen weitere drei Versuche zur Verfügung. Sollte es beim sechsten Versuch immer noch nicht geklappt haben, ist zunächst eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) notwendig, um erneut zur Prüfung antreten zu dürfen.

Tipp: Der Führerschein ist geschafft, das erste Auto ist gekauft – doch wie läuft das eigentlich mit der Zulassung? Erfahren Sie in unserem Magazin, wie Sie ein Auto anmelden.

Führerschein mit 17: Begleitetes Fahren (BF17)

führerschein mit 17 timeline

Laut Unfallstatistik sind insbesondere junge Fahranfänger von Unfällen betroffen. Um diese Personengruppe zu schützen, wurde 2004 der Führerschein BF17 eingeführt. Das begleitete Fahren mit 17 soll Minderjährigen die Möglichkeit bieten, schon früh Fahrpraxis unter Aufsicht zu sammeln.

Häufig übernehmen die Eltern die Funktion der Begleitperson, doch dies ist keine Voraussetzung. Auch Großeltern, Nachbarn und Bekannte können den Fahranfänger begleiten. Wichtig dabei ist, dass die Begleitperson nicht den Fahrlehrer ersetzt und somit auch nicht in das Fahren eingreifen darf.

Die Anmeldung und die Prüfungen können übrigens bereits vor dem 17. Lebensjahr erfolgen. Sechs Monate vorher können Sie sich anmelden, drei Monate im Voraus die Theorie- und einen Monat vorher die praktische Führerscheinprüfung ablegen.

Voraussetzungen für Begleitpersonen

Die Begleitperson wird bereits im Antrag auf den Führerschein BF17 genannt und muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Mind. 30 Jahre alt
  • Führerschein der Klasse B seit mind. 5 Jahren ohne Unterbrechung
  • Max. 1 Punkt in Flensburg

Zudem muss die Begleitpersonen folgende Dokumente einreichen:

  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des Führerscheins
  • Ausgefüllter Antrag mit Unterschrift

Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden. Sollten Sie einmal ohne eine dieser Begleitpersonen im Verkehr erwischt werden, drohen Ihnen 70 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg sowie die Verlängerung der Probezeit inkl. Aufbauseminar.

BF17: Gültigkeit der Prüfungsbescheinigung

Am Ende der bestandenen Fahrprüfung erhalten Sie anstelle des Führerscheins B eine Prüfungsbescheinigung, in der die Namen der Begleitpersonen vermerkt sind. Diese Bescheinigung gilt bis drei Monate nach dem Eintritt in die Volljährigkeit. Achten Sie also darauf, den Führerschein rechtzeitig zu beantragen. Achtung: Im Gegensatz zum normalen Führerschein wird die Bescheinigung zum begleiteten Fahren mit 17 nur in Deutschland und Österreich anerkannt.

Führerschein Probezeit: Dauer und Regeln für Fahranfänger

Nach dem Bestehen Ihrer Fahrprüfung erhalten Sie den Führerschein – jedoch erst einmal auf Probe. Während der Probezeit von 2 Jahren sollen Fahranfänger unter Beweis stellen, dass sie dem Straßenverkehr gewachsen sind. In diesem Zeitraum gelten zwar dieselben Regeln, doch es drohen schärfere Konsequenzen als für langjährige Autofahrer. Je nach Schwere des Verstoßes werden z.B. ein Aufbauseminar, die Verlängerung der Probezeit oder eine MPU erforderlich. Während der Probezeit gilt zudem die 0,0 Promillegrenze. Für erfahrene Autofahrer liegt diese hingegen bei 0,5 Promille.

Tipp: Ganz gleich ob Fahranfänger oder geübter Autofahrer – ein Fahrsicherheitstraining hilft dabei, das gelernte Wissen aufzufrischen und sich in Gefahrensituationen richtig zu verhalten.

Führerschein Gültigkeit: Wo und wie lange?

Die Fahrerlaubnis ist unbegrenzt gültig, doch der Führerscheinausweis läuft nach 15 Jahren ab. Auch über die Grenzen hinaus wird Ihre Fahrerlaubnis anerkannt, allerdings je nach Land nur in Verbindung mit einem internationalen Führerschein.  

Wo ist der Führerschein im Ausland gültig?

Der deutsche Führerschein ist in der gesamten EU sowie in Großbritannien, Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Für alle anderen Länder wie z.B. im asiatischen oder afrikanischen Raum benötigen Sie hingegen einen internationalen Führerschein.

Internationaler Führerschein

Der internationale Führerschein stellt keine eigenständige Fahrerlaubnis dar, sondern ist lediglich in Verbindung mit Ihrem Führerschein gültig. Er dient sozusagen als Übersetzung, damit Beamte im Ausland die Fahrerlaubnis nachvollziehen können. Nach drei Jahren läuft der internationale Führerschein ab und muss neu beantragt werden. Dies erfolgt meist im zuständigen Bürgeramt.

Wie lange ist der Führerschein gültig?

Während der „Lappen“ früher unbegrenzt gültig war, müssen ab 2013 ausgestellte Führerscheine alle 15 Jahre erneuert werden. Doch keine Sorge, die bestandene Prüfung ist weiterhin unbefristet gültig und muss nicht wiederholt werden. Lediglich die Führerscheinkarte wird ausgetauscht, damit die Daten und das Passbild aktuell bleiben. Autofahrer, die ihren Führerschein vor 2013 gemacht haben, müssen diesen innerhalb einer bestimmten Frist umtauschen. Die Umtauschfrist hängt davon ab, in welchem Jahr der Führerschein ausgestellt wurde. Bis spätestens 2033 soll der Umstieg zur Plastikkarte abgeschlossen sein.

Umtauschfrist für Führerscheine vor 2013

Wann der Führerschein umgetauscht wird, hängt entweder vom Geburtsjahr des Autofahrers oder vom Ausstellungsdatum ab.

Für Personen, die ihren Führerschein bis einschließlich 31. Dezember 1998 erhalten haben, gilt die Geburtsjahr-Regelung.

Geburtsjahr Umtauschfrist
Vor 195331. Januar 2033
1953-195831. Januar 2022
1959-196431. Januar 2023
1965-197031. Januar 2024
1971 oder später31. Januar 2025

Für Personen, die ihren Führerschein nach dem 31. Dezember 1998* erhalten haben, gilt die Ausstellungsjahr-Regelung.

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999-200131. Januar 2026
2002-200431. Januar 2027
2005-200731. Januar 2028
200831. Januar 2029
200931. Januar 2030
201031. Januar 2031
201131. Januar 2032
2012-18.01.201331. Januar 2033
*Für Autofahrer mit Geburtsjahr vor 1953 gilt die Umtauschfrist bis 2033, unabhängig von der Ausstellung des Führerscheins

Führerscheinklasse B: B96 und BE für Anhänger

Die Pkw-Führerscheinklasse wird als Klasse B bezeichnet und umfasst automatisch die Fahrzeugklassen AM („Rollerführerschein“) und L (kleine Traktoren). Erweiterungen bilden die Anhänger-Führerscheinklassen B96 und BE.

Anhänger-Regelung für B, B96 und BE

Der normale Autoführerschein der Klasse B erlaubt das Ziehen eines Anhängers von bis zu 750 Kilogramm. Der Anhänger darf mehr wiegen, solange die zulässige Gesamtmasse des Gespanns keine 3,5 Tonnen überschreitet.

Der Zusatz B96 ermöglicht ein Zuggesamtgewicht von 4,25 Tonnen und wird oft als „Führerschein für Wohnwagen“ bezeichnet.

Wenn Sie sich für das Camping mit Anhänger interessieren, lesen Sie auch unseren Artikel zum Thema Wohnwagen ziehen!

auto mit wohnwagen als anhänger
Wer mit Wohnwagen in den Urlaub fahren möchte, benötigt den Führerscheinzusatz B96

Wem das noch nicht reicht, der muss eine zusätzliche Prüfung für die Führerscheinklasse BE hinlegen. Dann dürfen Sie einen Anhänger von maximal 3,5 Tonnen ziehen.

Tipp: Weitere wichtige Infos dazu finden Sie in unserem Artikel Anhängerführerschein!

Erwerb der Führerscheinklassen B96 und BE

Für B96 wird eine Zusatzausbildung in Form von 2,5 Stunden Theorie sowie 3,5 Stunden Praxis absolviert. Eine Prüfung ist für B96 nicht vorgesehen.

Die Anforderungen für den Erwerb der Führerscheinklasse BE sind hingegen etwas umfangreicher:

  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Nachtfahrt
  • 1 Autobahnfahrt
  • Zusätzliche Übungsstunden für Rückwärtsfahren, Einparken, Stadtfahrt
  • Prüfung von ca. 45 Minuten

Neue EU-Führerscheinrichtlinien: Verbesserungen für mehr Verkehrssicherheit 

Aufgrund von rund 20.000 Verkehrsdelikten mit tödlichem Ausgang im Jahr 2022 hat die EU-Kommission im März 2023 eine überarbeitete Führerscheinrichtlinie vorgeschlagen, die nun dem europäischen Gesetzgebungsverfahren unterliegt. Diese Neuerungen zielen darauf ab, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Vorschriften innerhalb der Europäischen Union zu vereinheitlichen. Falls die Richtlinienänderungen beschlossen werden, haben die Mitgliedstaaten etwa zwei Jahre Zeit, bis die neue Führerscheinrichtlinie europaweit in Kraft tritt. Wir verraten Ihnen im Folgenden, um welche Änderungen es im Detail geht.

Digitalisierung des Führerscheins

In Zukunft soll es in Europa einen einheitlichen digitalen Führerschein geben, der auf einem mobilen Endgerät gespeichert werden kann – ähnlich dem digitalen Impfnachweis. Dieser digitale Führerschein soll zunächst den herkömmlichen Scheckkarten-Führerschein ergänzen und später möglicherweise vollständig ersetzen, um die bürokratischen Hürden zu reduzieren. Dadurch wird der Ersatz, die Verlängerung oder der Tausch des Führerscheins laut EU-Kommission erleichtert.

Erhöhung der Gewichtsgrenze für Führerscheinklasse B 

Die überarbeitete Führerscheinrichtlinie behandelt auch die Gewichtsgrenze für Fahrzeuge der Führerscheinklasse B. Zukünftig soll das zulässige Gesamtgewicht von Elektrofahrzeugen, die tatsächlich emissionsfrei betrieben werden, auf 4,25 Tonnen angehoben werden. Bisher liegt die Grenze für alle Antriebsarten bei 3,5 Tonnen. Diese Anpassung ist aufgrund der höheren Gewichtsklasse von Elektrofahrzeugen im Vergleich zu herkömmlichen Benzin- oder Dieselautos erforderlich.   

Führerschein mit 17 Jahren

Auto fahren ab 17 – für viele keine Neuheit, denn die Regelung für begleitetes Fahren ab 17 Jahren gibt es schon seit einigen Jahren. Gemäß der überarbeiteten Führerscheinrichtlinie sollen 17-jährige Fahranfänger zukünftig auch in anderen EU-Ländern in Begleitung eines Erwachsenen fahren dürfen. Außerdem wird die allgemein bekannte zweijährige Probezeit europaweit eingeführt. Die EU-Kommission legt dabei den Fokus auf eine Probezeit von „mindestens“ zwei Jahren, wodurch auch längere Zeiträume individuell festgelegt werden können. Innerhalb der Probezeit gilt in ganz Europa ein striktes Alkoholverbot, ähnlich wie in Deutschland.

Fahrtauglichkeitsprüfung ab 70

Für ältere Fahrer sind strengere Vorschriften vorgesehen. Personen ab 70 Jahren sollen sich alle fünf Jahre einer Fahrtauglichkeitsprüfung bei einem Arzt unterziehen.

Führerscheinerwerb im Ausland

In Frankreich den Führerschein absolvieren und erwerben, obwohl der Wohnsitz in Deutschland ist? Mit der neuen Führerscheinrichtlinie soll dies künftig möglich sein. Bisher musste der Führerschein im Land des Wohnsitzes erworben werden, doch zukünftig ermöglicht die Richtlinie den Erwerb in der gesamten EU.

Anpassungen im Fahrschulunterricht

Der Fahrschulunterricht soll künftig inhaltlich an die Vielfalt moderner Fortbewegungsmittel angepasst werden. Darunter E-Bikes, E-Scooter und andere Fahrzeugtypen. Ziel ist es, Fahrschüler realitätsnah auf den Straßenverkehr vorzubereiten. Auch im Hinblick auf zukunftsweisende Antriebsformen sollen Fahranfänger besser geschult werden, um beispielsweise die Emissionen des jeweiligen Fahrzeugs positiv beeinflussen zu können. Der Umgang mit modernen Fahrerassistenzsystemen und autonomem Fahren soll ebenfalls stärker fokussiert werden.

Neue EU-Vorschriften zur Verkehrssicherheit

Wer künftig im europäischen Ausland ein Verkehrsdelikt begeht, kann einfacher belangt werden. Doch auch die Rechtssicherheit mit Behörden anderer europäischer Länder wird durch die engere Zusammenarbeit der EU-Staaten vereinfacht. So erhalten Gebietsfremde einen Anspruch auf einen Einspruch oder Widerspruch sowie ein Recht auf Verteidigung. Auch der Bußgeldbescheid soll in Zukunft europaweit vereinheitlicht werden, der dann über ein Online-Portal bezahlt werden kann.

Europaweites Fahrverbot

Fahrverbote, die aufgrund von Verkehrsdelikten in einem anderen EU-Land als dem Wohnsitzland verhängt wurden, gelten zukünftig grenzübergreifend in der gesamten EU. Bisher galt das Fahrverbot nur im Land der Straftat.

Grenzübergreifende Verfolgung von Verkehrsdelikten innerhalb der EU

Die Europäische Union (EU) strebt auch in anderen Fällen eine verstärkte grenzüberschreitende Verfolgung und Durchsetzung von Verkehrsdelikten an, um eine höhere Effektivität zu gewährleisten. Bisher blieben etwa 40 Prozent aller Verkehrsverstöße innerhalb der EU ohne angemessene Strafverfolgung. Um diesem Missstand entgegenzuwirken, plant die EU-Kommission die Erweiterung des Aufgabenbereichs nationaler Kontaktstellen, um zusätzliche Vergehen zu erfassen. Dazu zählen unter anderem das Nicht-Einhalten des Sicherheitsabstands, gefährliche Überholmanöver sowie unverantwortliches Parken. Durch diese gezielten Maßnahmen beabsichtigt die EU, die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen und sicherzustellen, dass Verkehrsdelikte innerhalb der EU nicht ungesühnt bleiben.

Gebrauchtwagen Leasing: Das erste Auto günstig leasen

Der Führerschein ist in der Tasche und Sie können es kaum erwarten, zur ersten Spritztour aufzubrechen? Dann fehlt nur noch das passende Auto.

Machen Sie den Test, welches Auto zu Ihnen passt!

Viele Fahranfänger entscheiden sich für einen Gebrauchtwagen. Das hat gute Gründe, denn ein Gebrauchter ist in der Regel wesentlich günstiger und unterliegt nicht dem schnellen Wertverlust eines Neuwagens.

Wer nicht nur ein günstiges Auto sucht, sondern auch flexibel bleiben möchte bei der Modellwahl, der sollte über das Leasing eines Gebrauchtwagens nachdenken. Entscheiden Sie sich als Fahrneuling zum Beispiel zunächst für einen wendigen Cityflitzer, können Sie dank kurzer Leasinglaufzeiten nach der Probezeit problemlos auf ein größeres Fahrzeug wechseln. Sollte Ihre Bonität als junger Mensch nicht ausreichen, um einen Leasingvertrag abzuschließen, können Sie in diesem Fall einen Bürgen (u.a. Eltern, Verwandte und Bekannte) einsetzen, der über die notwendige Kreditwürdigkeit und ein entsprechendes Einkommen verfügt. So steht einem Leasing auch als Azubi, Student oder Schüler nichts im Wege.

Bei uns auf LeasingMarkt.de können Sie marken- und modellübergreifend aus Tausenden Gebrauchtwagen Leasingangeboten wählen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Führerschein und eine gute Fahrt!

Laura

Laura weiß, wo es langgeht. Autos verbindet sie vor allem mit Freiheit und langen Roadtrips. Wann die Spritpreise am günstigsten sind, wo der Linksverkehr gilt und warum die Deutschen eindeutig die besten Autofahrer sind, hat Laura auf ihren Reisen nur zu gut kennengelernt. Dank diverser Leasingfahrzeuge, etlichen Mietautos und ihrem treuen Gebrauchtwagen weiß sie die Vorzüge so einiger Modelle zu schätzen. Im LeasingMarkt.de Magazin vereint sie ihre Leidenschaft für das Schreiben und Autofahren.