Für Fahranfänger beginnt mit dem Erhalt des Führerscheins eine Probezeit, in der sie sich zunächst bewähren müssen – ehe die Fahrerlaubnis endgültig erteilt wird. Doch einige Fragen kommen immer wieder auf: Wie lange dauert eigentlich die Probezeit? Welche Vorschriften gelten beim Führerschein auf Probe? Und was passiert, wenn man gegen die Regeln verstößt? Wir klären Sie auf und verraten Ihnen, worauf Sie als Fahranfänger besonders achten sollten, um sicher und problemlos durch die Führerschein-Probezeit zu kommen.
Das erwartet Sie hier
- Was ist die Probezeit und warum gibt es sie?
- Wann beginnt und wie lange dauert die Probezeit?
- Für wen gilt die Probezeit beim Führerschein?
- Probezeit beim Führerschein mit 17
- Verkehrsverstöße in der Probezeit
- Verstöße, Bußgelder und Strafen in der Probezeit
- VPB, MPU & Co. – Aufbauseminare für Fahranfänger
- Sicher durch die Führerschein-Probezeit
Was ist die Probezeit und warum gibt es sie?
Die Führerschein-Probezeit wurde 1986 in Deutschland eingeführt, um Führerscheinneulingen von Anfang an für die Risiken im Straßenverkehr zu sensibilisieren. Diese Testphase soll unerfahrenen Fahrern dabei helfen, ein sicheres und verantwortungsvolles Verhalten zu entwickeln, das nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer schützt.
Denn laut Statistik sind junge Menschen zwischen 18 und 24 Jahren besonders häufig in Verkehrsunfälle verwickelt. Der Grund dafür liegt meist in fehlender Erfahrung und einer falschen Risikoeinschätzung. Der Führerschein auf Probe soll jedoch genau hier ansetzen: Denn er zielt darauf ab, die Unfallraten zu reduzieren, eine sichere Fahrweise zu fördern und gleichzeitig Verkehrsdelikten vorzubeugen.
Wann beginnt und wie lange dauert die Probezeit?
Die Probezeit dauert in der Regel zwei Jahre und beginnt mit dem erfolgreichen Absolvieren der praktischen Führerscheinprüfung. In dieser Zeit muss sich der Führerscheinneuling strikt an die geltenden Verkehrsregeln halten. Andernfalls drohen Bußgelder, kostspielige Aufbauseminare und/oder eine Verlängerung der Probezeit – im schlimmsten Fall sogar ein Fahrverbot. Wer sich jedoch an alle Vorschriften hält und sich nichts zu Schaden kommen lässt, für den endet nach Ablauf der 24-monatigen Bewährungsphase die Probezeit automatisch.
Für wen gilt die Probezeit beim Führerschein?
Wer den Führerschein macht, muss in der Regel nur einmal die zweijährige Probezeit durchlaufen. Das gilt für alle, die in Deutschland einen Führerschein der Klasse A (Motorräder), B (Pkw), C (Lkw) und D (Bus) absolvieren. Die Fahrzeugklassen T und L für forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen sowie M (Mofas) und AM (zweirädrige Kleinkrafträder) sind von der Probezeit ausgeschlossen.
Gut zu wissen: Wer während oder nach der Probezeit einen weiteren Führerschein in einer anderen Führerscheinklasse macht, für den besteht keine zweite Probezeit-Pflicht. Diese Regel greift jedoch nicht beim Führerschein ab 17.
Probezeit beim Führerschein mit 17
Statt erst mit 18 können Jugendliche in Deutschland bereits ab 17 den Pkw-Führerschein machen – allerdings nur in Begleitung und mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten. So wie beim Führerschein ab 18 gilt auch beim begleiteten Fahren eine zweijährige Probezeit. Verstöße innerhalb der Probezeit gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften werden demnach mit Strafen und Bußgeldern geahndet. Beim begleiteten Fahren ab 17 gelten die Strafen jedoch nicht nur für den Fahrer, sondern auch für die entsprechende Begleitperson.
So muss die Begleitperson beispielsweise eine Promillegrenze von 0,5 einhalten, während die Grenze beim Fahranfänger bei 0,0 Promille liegt. Hält sich die Begleitperson nicht an die Vorschrift, muss sie mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen.
Übrigens: Welche Strafen während der Probezeit beim begleiteten Fahren ab 17 drohen, erfahren Sie hier.
Verkehrsverstöße in der Probezeit
Verkehrssünden, die häufig eine Verlängerung der Probezeit nach sich ziehen, werden gemäß der Fahrerlaubnisverordnung als A- und B-Verstöße bezeichnet. Delikte des A-Katalogs zählen zu den schwerwiegenden Verstößen, wohingegen die aus dem B-Katalog in weniger schwerwiegende Verstöße eingeteilt werden.
Die Probezeit für den Führerschein wird jedoch nur dann verlängert, wenn der Verkehrsverstoß einen Eintrag im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg nach sich zieht. Das ist dann der Fall, wenn:
- Aufgrund eines Verkehrsdeliktes eine Geldbuße von mindestens 60 Euro erhoben wird.
- Eine schwerwiegende Straftat im Verkehr begangen wurde.
Leistet sich der Fahranfänger in der Probezeit eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von weniger als 60 Euro geahndet wird, hat dies in der Regel keine Auswirkung auf die Führerschein-Probezeit. Dazu zählen unter anderem Verkehrssünden wie:
- Die Missachtung der Vorfahrt ohne jegliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, Fußgänger oder Fahrradfahrer
- Eine Überschreitung der Parkzeit an einer Parkuhr
- Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 20 km/h
A-Verstöße in der Führerschein-Probezeit
Begeht der Fahranfänger eine Zuwiderhandlung, die dem Katalog A zugeordnet ist, muss er mit Probezeit-Maßnahmen rechnen. Bei A-Verstößen handelt es sich um Straftaten, die im Straßenverkehrsgesetz und im Strafgesetzbuch aufgeführt sind. Dazu zählen unter anderem:
- Fahrerflucht/Unfallflucht
- Unterlassene Hilfeleistung
- Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h
- Alkohol am Steuer
- Autofahren unter Drogeneinfluss – zum Beispiel Cannabis
- Missachtung der Vorfahrt
- Missachtung roter Ampeln
- Nötigung anderer Verkehrsteilnehmer
- Mangelnder Sicherheitsabstand
- Überholen im Überholverbot
- Fahrlässige Körperverletzung
- Fahrlässige Tötung
- Unterlassene Hilfeleistung
- Missachtung des Rechtsfahrgebots
Beispiel: Wer in der Probezeit eine rote Ampel missachtet, begeht einen A-Verstoß, der mit einem Aufbauseminar und einer Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre geahndet wird. Dazu kommt ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg.
B-Verstöße in der Führerschein-Probezeit
Bei weniger schwerwiegenden Verkehrsverstößen des B-Katalogs kommt es erst ab dem zweiten Vergehen zu Maßnahmen in der Probezeit. Zu den B-Verstößen zählen unter anderem:
- Handy am Steuer
- Technische Mängel am Fahrzeug wie abgefahrene Autoreifen
- Fahren ohne Licht bei Nebel oder Dunkelheit
- Behinderung oder Gefährdung von Fußgängern oder Radfahrern
- Mitnahme von Kindern ohne Kindersitz
- Missachtung eines Stopp-Schilds
- Kennzeichenmissbrauch
- Unbefugte Nutzung eines Kraftfahrzeugs
- Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) um mehr als acht Monate überschritten
- Beförderung ungesicherter Ladung
- Unterlassene Absicherung eines liegen gebliebenen Fahrzeugs
- Verstöße gegen Bestimmungen der Fahrzeugzulassung
Verstöße, Bußgelder und Strafen in der Probezeit
Welche Konsequenzen bei Verkehrsverstößen und Ordnungswidrigkeiten beim Führerschein auf Probe für Fahranfänger drohen, verraten wir Ihnen im Folgenden:
Verstoß | Strafe |
Erster A-Verstoß | Probezeitverlängerung um weitere zwei Jahre inklusive Aufbauseminar |
A-Verstoß: Autofahren unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss | Spezielles Aufbauseminar bei Drogen und Alkohol (MPU) |
Zweiter A-Verstoß | Verwarnung, Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung (VBP) |
Dritter A-Verstoß | Fahrerlaubnisentzug |
Erster B-Verstoß | Keine Probezeit-Maßnahmen |
Zweiter B-Verstoß | Probezeitverlängerung um weitere zwei Jahre inklusive Aufbauseminar |
Dritter B-Verstoß | Keine Probezeit-Maßnahmen |
Vierter B-Verstoß | Verwarnung, Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung (VBP) |
Fünfter B-Verstoß | Keine Probezeit-Maßnahmen |
Sechster B-Verstoß | Fahrerlaubnisentzug |
Disziplinarmaßnahmen in der Führerschein-Probezeit im Überblick
VPB, MPU & Co. – Aufbauseminare für Fahranfänger
Aufbauseminare gelten als disziplinarische Maßnahmen, die dabei helfen sollen, dass der Fahrer auf Probe nach einem Verkehrsvergehen Fehler im Straßenverkehr selbst erkennt, verantwortungsbewusster handelt und erneute Verstöße vermeidet. Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Seminaren. Darunter Aufbauseminare für allgemeine Verstöße und spezielle Kurse – etwa für Alkohol- oder Drogendelikte.
ASF: Aufbauseminar für Fahranfänger
Wer als Fahranfänger in der Probezeit ein A Delikt oder zum wiederholten Mal gegen weniger schwerwiegende Straßenverkehrsregeln des B-Katalogs verstößt, erhält eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre. Zusätzlich wird die Teilnahme an einem ASF-Aufbauseminar erteilt. Für die Kursteilnahme hat der Führerscheinneuling in der Regel zwei Monate Zeit. Läuft die Frist ohne Teilnahme ab, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Solch eine Nachschulung wird häufig von zugelassenen Fahrschulen durchgeführt und kostet in der Regel zwischen 250 und 500 Euro. Gemeinsam mit zertifizierten Psychologen und anderen Verkehrssündern werden die entsprechenden Verkehrsdelikte analysiert, reflektiert und Vermeidungsstrategien für ein sichereres Fahrverhalten erarbeitet.
VBP: Verkehrspsychologische Beratung
Kommt es nach dem erfolgreichen Aufbauseminar zu einem weiteren A- oder zwei zusätzlichen B-Verstößen, wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung angeordnet. Die Teilnahme an der Beratung ist während der Probezeit jedoch nicht verpflichtend. Der Fahranfänger kann also frei entscheiden, ob er dieses Angebot wahrnehmen möchte oder nicht. Beim dritten A- bzw. B-Verstoß im Laufe der verlängerten Probezeit wird schließlich der Führerschein entzogen.
MPU: Medizinisch-psychologische Untersuchung
Es kann zusätzlich eine medizinisch psychologische Untersuchung – kurz MPU – angeordnet werden. Häufig wird die MPU durch die Fahrerlaubnisbehörde aufgrund eines Drogen- oder Alkoholdeliktes sowie bei Medikamentenmissbrauch im Straßenverkehr vorgeschrieben. Die medizinisch psychologische Untersuchung dient zur Begutachtung der Fahreignung und führt in der Regel bei Bestehen der MPU-Prüfung zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Doch nicht nur bei Drogen oder Alkohol am Steuer, sondern auch bei Überschreiten von 8 Punkten in Flensburg sowie anderen gravierenden Widrigkeiten winkt eine MPU. Dazu zählt unter anderem:
- Erhöhtes und wiederholtes Aggressionspotential innerhalb des Straßenverkehrs
- Altersschwäche, die eine sichere Autofahrt ohne Risiko nicht mehr gewährleistet
- Seelische Krankheiten, die zu einer Beeinträchtigung und Gefährdung führen – wie Schizophrenie oder Diabetes
Sicher durch die Führerschein-Probezeit
Wer als Fahranfänger in der Probezeit on tour ist, sollte alle Regeln und Vorschriften genau kennen und beachten. Denn Verkehrsverstöße werden in der 24-monatigen Bewährungsphase besonders streng bestraft. Wer jedoch verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll unterwegs ist, verringert das Risiko für Strafen und erspart sich jede Menge Ärger und Geld. Wer sich also an die Regeln hält, hat nichts zu befürchten.