Immer wieder kommt es auf deutschen Straßen zu tragischen Unfällen durch riskante Überholmanöver. Der Grund: Autofahrer schätzen die Geschwindigkeiten und Distanzen beim Überholvorgang oft falsch ein. Mehr als 40 Prozent der Überholunfälle passieren aufgrund einer unklaren Verkehrslage. Umso wichtiger ist es, sich vorab ein eindeutiges Bild über die Verkehrssituation zu machen. Zudem sollte jeder die Regelungen in der Straßenverkehrsordnung (StVo) kennen und berücksichtigen. Wir verraten Ihnen, wann das Überholen erlaubt ist, welche Verkehrszeichen das Überholverbot regeln und in welchen Fällen sogar Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote drohen.
Das erwartet Sie hier
- Wann das Überholen verboten ist
- Überholverbot und Überholen: Das gilt es zu beachten
- Diese Regeln gelten beim Überholen mit dem Lkw
- Das sind die Verkehrszeichen zum Überholverbot
- Das sind die Bußgelder für unerlaubtes Überholen
- So überholen Sie richtig – alle wichtigen Infos im Überblick
- Aufmerksam und sicher überholen
Wann das Überholen verboten ist
Grundsätzlich ist der Überholvorgang immer dann untersagt, wenn die Verkehrslage unklar ist. Das kann beispielsweise bei einer eingeschränkten Sicht durch Schneefall oder Regen der Fall sein. Können Sie also die Überholstrecke nicht vollständig überblicken, ist das Überholen nicht erlaubt.
Wichtig: Auch bei beschlagenen Autoscheiben sollten Sie nicht zu einem Überholmanöver ansetzen, da die Sicht dadurch stark eingeschränkt wird.
Regeln Verkehrszeichen das Überholverbot, dürfen Sie ebenfalls kein Überholmanöver vornehmen. Missachten Sie diese, drohen ein Bußgeld und weitere Strafen wie Fahrverbote und Punkte in Flensburg.
Überholverbot und Überholen: Das gilt es zu beachten
Wird das Überholen nicht per Verkehrsschild geregelt, kann links überholt werden, wenn es die Verkehrslage zulässt. Überholen Sie innerorts ein Kraftfahrzeug auf der rechten Seite, droht Ihnen ein Bußgeld von 30 Euro. Außerorts müssen Sie in diesem Fall sogar mit 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. In manchen Fällen ist jedoch das Rechtsüberholen gestattet. Erfahren Sie, in welchen Situationen Sie wie überholen dürfen.
Überholen auf Autobahnen
Auf Autobahnen gilt generell die Links-Überholpflicht. Kommen Sie jedoch in einen Stau mit einem zäh fließenden Verkehr, dürfen Sie rechts vorsichtig überholen. Aber auch nur dann, wenn Sie eine Gefährdung für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer vollständig ausschließen können. Langsam fahrende Fahrzeuge können Sie auf dem Beschleunigungsstreifen rechts überholen und sich vor ihnen einfädeln.
Überholen auf Landstraßen
Extrem kurvige Strecken, Freiwild, eine begrenzte Sichtweite – es gibt viele Ursachen, warum gerade auf Landstraßen ein Überholmanöver ziemlich riskant sein kann. Daher gilt: Erst wenn Sie während des Überholvorgangs sämtliche Eventualitäten des Gegenverkehrs ausschließen können, dürfen Sie überholen. Halten Sie sich nicht daran, können gravierende Unfallfolgen für alle Beteiligten sowie Bußgelder drohen. In einigen Bereichen wird zudem das Überholverbot mit den entsprechenden Verkehrszeichen angezeigt oder aufgehoben. Jedoch gilt auch bei der Aufhebung eines Überholverbots, dass nur bei weitreichender Sicht und klarer Verkehrslage ein Überholmanöver vorgenommen werden soll.
Überholen innerorts
Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft dürfen Sie überholen und überholt werden, wenn kein Verkehrszeichen das Überholverbot anordnet. Ist die Verkehrslage klar und die Überholstrecke vollständig in Sichtweite, ist das Überholen zulässig. Unzulässig ist es jedoch an Fußgängerüberwegen. Generell sollten Sie jedoch innerorts auf ein Überholmanöver verzichten, da bei Straßen mit nur einem Fahrstreifen pro Richtung unerwartete Gefahren lauern – beispielsweise, wenn ein Fahrzeug von einer uneinsehbaren Grundstücksausfahrt auf die Straße fährt. Allein die Höchstgeschwindigkeit innerorts von meist nur 50 km/h ermöglicht ein Überholen kaum, ohne die Geschwindigkeit gänzlich zu überschreiten.
Diese Regeln gelten beim Überholen mit dem Lkw
Lastkraftwagen haben aufgrund ihres Gewichtes einen besonders langen Bremsweg und dadurch einen weitläufigen Überholweg. Nicht selten kommt es dadurch zu Gefahrensituationen, wenn ein Lkw einen anderen überholt. Daher gilt für Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht ab 50 km/h ein Sicherheitsabstand von 50 Metern. Und auch die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen überholendem Lkw und dem zu Überholenden muss immer mindestens 10 km/h betragen.
Zusätzlich muss das Überholmanöver innerhalb von 45 Sekunden abgeschlossen sein. Hält sich der Lkw-Fahrer nicht an diese Vorschriften, drohen ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Die entsprechenden Bereiche, in denen ein Überholverbot gilt, sind mit den jeweiligen Verkehrszeichen gekennzeichnet.
Wichtig: Nicht nur beim Missachten der Überhol-Vorschriften drohen Bußgelder, sondern auch, wenn Sie während der Autofahrt mit dem Handy am Steuer erwischt werden.
Das sind die Verkehrszeichen zum Überholverbot
Um Unfälle und Verkehrsbeeinträchtigungen sowie -gefährdungen auf Autobahnen und Landstraßen zu vermeiden, wird das Überholverbot durch entsprechende Verkehrszeichen angewiesen. Erfahren Sie im Folgenden, welche Verkehrsschilder das Überholen grundsätzlich untersagen.
Verkehrszeichen 295
Hinter diesem Verkehrsschild verbirgt sich die Fahrstreifenbegrenzung. Die durchgehende Linie – es können auch zwei nebeneinander liegende Striche sein – trennt den Gegenverkehr ab und darf nicht überfahren werden. Als Verkehrszeichen in der Straßenverkehrsordnung hat es die gleiche Bedeutung wie ein Überholverbot.
Verkehrszeichen 276
Dieses Verkehrsschild regelt das Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art.
Verkehrszeichen 277
Das Verkehrsschild 277 definiert das absolute Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen. Ausgenommen sind Pkw und Omnibusse.
Verkehrszeichen 280
Mit diesem Verkehrsschild wird auf das Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art hingewiesen.
Verkehrszeichen 281
Dieses Schild verweist auf das Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen.
Verkehrszeichen 282
Mit diesem Verkehrsschild werden sämtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote aufgehoben.
Zusatz-Verkehrszeichen 1060-33, 1001-32, 1060-30
Die Zusatzschilder können die Bedingungen von vorhandenen Verkehrszeichen entweder weiter einschränken oder aber Ausnahmen bilden. Das Schild 277 wird meist mit dem Zusatzzeichen 1060-33 ergänzt. Somit gilt in dem jeweiligen Bereich auch das Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen. Mit dem Zusatz-Verkehrszeichen 1001-32 wird definiert, dass in der entsprechenden Zone auch Pkw mit Anhänger und Omnibusse nicht überholen dürfen. Das Zusatzzeichen 1060-30 hingegen verweist auf die Länge des Überholverbotes – in diesem Fall beträgt die Strecke 800 Meter.
Das sind die Bußgelder für unerlaubtes Überholen
Wird ein Fahrzeug trotz Verbot überholt, können Bußgelder, Punkte in Flensburg und zum Teil auch Fahrverbote folgen. Erfahren Sie im Folgenden, wie welches Vergehen geahndet wird.
Vergehen | Bußgeld (in Euro) | Punkte | Fahrverbot |
Verspätetes Wiedereinordnen beim Überholvorgang | 10 | ||
Nach dem Überholvorgang den Überholten beim Einscheren behindert | 20 | ||
Seitenabstand beim Überholen nicht eingehalten | 30 | ||
Zu niedrige Geschwindigkeit beim Überholen | 80 | 1 | |
Erhöhte Geschwindigkeit beim Überholtwerden | 30 | ||
Überholen bei unklarer Verkehrslage | 100 | 1 | |
Überholen bei unklarer Verkehrslage & Überholverbot | 150 | 1 | |
Überholen bei unklarer Verkehrslage & Überholverbot mit Gefährdung | 250 | 2 | 1 Monat |
Überholen bei unklarer Verkehrslage & Überholverbot mit Sachbeschädigung | 300 | 2 | 1 Monat |
Rechts überholen – innerorts | 30 | ||
Rechts überholen – innerorts mit Sachbeschädigung | 35 | ||
Rechts überholen – außerorts | 100 | 1 | |
Rechts überholen – außerorts mit Sachbeschädigung | 145 | 1 | |
Rechts überholen – außerorts mit Gefährdung anderer | 120 | 1 | |
Missachtung der Überholverbotszeichen | 70 | 1 | |
Missachtung der Überholverbotszeichen und Überholen bei unklarer Verkehrslage | 150 | 1 |
Gut zu wissen: Bei Erreichen und Überschreiten von 8 Punkten in Flensburg kann nach Entzug der Fahrerlaubnis zusätzlich eine MPU (medizinisch psychologische Untersuchung) angeordnet werden. Wir verraten Ihnen, was in diesem Fall auf Sie zukommt und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
So überholen Sie richtig – alle wichtigen Infos im Überblick
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug überholen, müssen Sie sich laut der Straßenverkehrsordnung (StVo) an folgende Vorschriften halten:
- Überholen Sie nur links – außer es besteht eine Ausnahme für das Rechtsüberholgebot – und ordnen Sie sich so schnell wie möglich wieder rechts ein.
- Ist die Verkehrslage klar und Sie möchten mit Ihrem Auto überholen, sollte Ihre Geschwindigkeit mindestens 20 km/h höher sein als die des zu Überholenden. Achten Sie zudem darauf, dass die Überholdauer unter 45 Sekunden liegt, da es sich sonst um ein ordnungswidriges Verkehrsmanöver handelt.
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf während des Überholvorgangs nicht überschritten werden.
- Ist in der Fahrbahnmitte eine durchgezogene Linie markiert, dürfen Sie hier nicht überholen.
- Halten Sie beim Überholen stets den vorgeschriebenen Seitenabstand ein – innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens 2 Meter.
- Achten Sie darauf, dass Sie keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden, wenn Sie zum Überholen ausscheren. Denken Sie an den Schulterblick und an den Blinker, bevor Sie mit dem Überholmanöver starten.
- Überholen Sie nicht, wenn keine ausreichende Sicht auf den Gegenverkehr möglich oder die Verkehrslage unübersichtlich ist.
Aufmerksam und sicher überholen
Ganz gleich, ob innerorts, außerorts oder auf der Autobahn – wenn Sie überholen möchten, müssen Sie stets alle Voraussetzungen für das Überholmanöver erfüllen. Seien Sie daher umsichtig und schauen Sie genau, ob gewisse Verkehrszeichen sogar ein Überholverbot anordnen. Vergewissern Sie sich zudem immer, dass Sie sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer mit dem Überholvorgang nicht gefährden.