Wenn das Auto von dem einen auf den anderen Moment nicht mehr anspringt, ist das für jeden Pkw-Fahrer eine ärgerliche Situation. Dann bleibt oft nur noch eines: Abschleppen. Wer sich dazu entscheidet, das Fahrzeug privat, also auf eigene Faust, abzuschleppen, der muss laut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (StVZO) einige Regeln berücksichtigen. Ob Schaltwagen, Automatik oder Elektroauto – wir verraten Ihnen, was Sie unbedingt beachten müssen und welches Zubehör zum Abschleppen benötigt wird, damit das Auto ordnungsgemäß und sicher zur nächsten Werkstatt transportiert werden kann.
Das erwartet Sie hier
- Wann darf ein Auto privat abgeschleppt werden?
- Auto selbst abschleppen: Das gilt es zu beachten!
- Abschleppstange oder Abschleppseil: Was ist besser?
- Auto abschleppen mit Seil: Schritt-für-Schritt erklärt
- Der Gezogene braucht keinen Führerschein: Stimmt das wirklich?
- Auto abschleppen durch Abschleppdienst: Das sind die Kosten
- So verhalten Sie sich richtig beim Unfall mit einem Leasingauto
Wann darf ein Auto privat abgeschleppt werden?
Grundsätzlich dürfen Sie nur dann selbstständig ein Auto abschleppen, wenn es sich dabei um einen Notfall handelt. Dazu zählen zum Beispiel Fahrzeuge, die bei der Autofahrt einen Motorschaden erlitten haben und dadurch liegengeblieben sind. Abgemeldete Fahrzeuge hingegen dürfen Sie nicht abschleppen. Diese Pkws verfügen nämlich laut dem Gesetz nicht über den erforderlichen Mindestversicherungsschutz zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Auch Elektro- und Hybridautos sollten Sie nicht privat aus dem Verkehr ziehen, da diese beim Rollen Energie produzieren und somit Strom erzeugen. Wird dieser nicht durch den Motor verbraucht, kann der Akku überhitzen. In diesem Fall ist der Anruf bei einer professionellen Pannenhilfe ratsam. Ist der Tank selbst verschuldet leer gelaufen und das Fahrzeug bleibt liegen, dürfen Sie das Auto ebenfalls nicht selbstständig abschleppen.
Auto selbst abschleppen: Das gilt es zu beachten!
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (StVZO) gilt als gesetzliche Grundlage für das Abschleppen von Fahrzeugen. Werden deren Vorschriften nicht erfüllt, muss ein Abschleppdienst gerufen werden. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Das Pannenfahrzeug muss eine gültige Zulassung und Kfz-Versicherung besitzen.
- Die Warnblinklichtanlage muss beim Pannenfahrzeug und dem Vordermann funktionstüchtig und während des Abschleppvorgangs eingeschaltet sein.
- Das private Abschleppen ist nur bei Kurzstrecken erlaubt. Eine Werkstatt müssen Sie auf direktem Weg aufsuchen.
- Das Pannenfahrzeug dürfen Sie bis zu 100 Kilometer selbstständig abschleppen.
- Ist das Auto auf einer Kraftfahrstraße liegengeblieben, dürfen Sie dieses beim Abschleppen nicht über die Autobahn zur Werkstatt führen.
- Das private Abschleppen auf der Autobahn ist nur dann erlaubt, wenn der Unfall oder die Panne auch dort passiert ist. Ob Schnell-, Fern- oder Überlandstraße – verlassen Sie an der nächsten Ausfahrt die Autobahn und fahren Sie ohne Umwege eine Pkw-Werkstatt an. Wer sein Fahrzeug länger als nötig abschleppt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro. Eine Pannenhilfe, die Ihr Fahrzeug mit einem Bergungsfahrzeug abtransportiert, darf hingegen ohne Beschränkung auf der Autobahn fahren.
Wichtig: Wer die in der Straßenverkehrs-Ordnung gesetzlich festgelegten Schritte nicht befolgt, den erwarten Bußgelder von 30 bis 75 Euro sowie mögliche Punkte in Flensburg. - Das Pannenfahrzeug muss einen vorderen Abschlepphaken haben, damit es privat abgeschleppt werden kann.
- Das Abschleppseil oder die Stange müssen gekennzeichnet werdenv(in der Regel mit einem roten Fähnchen) und dürfen nicht länger als 5 Meter sein.
Abschleppstange oder Abschleppseil: Was ist besser?
Laut den Verkehrsregeln ist sowohl das Abschleppseil als auch die Abschleppstange zulässig. Um einen möglichen Auffahrunfall während des Abschleppens zu vermeiden, ist die Stange von großem Vorteil, da so der Mindestabstand zwischen beiden Fahrzeugen während der Autofahrt garantiert werden kann. In der Regel besitzen viele Pkw-Fahrer jedoch nur ein Abschleppseil, da es einerseits platzsparender und andererseits kostengünstiger ist. Die Preise liegen hierbei zwischen sechs und zehn Euro pro Seil. Für eine Stange werden normalerweise rund 30 Euro fällig.
Gut zu wissen: Das Abschleppen mit einer Abschleppstange ist aufgrund des festen Abstands einfacher, jedoch ist das Lenken mit der Stange viel schwieriger. Entscheiden Sie sich dennoch für diese Variante, sollten Sie die Spur des Vordermanns genau einhalten und verfolgen.
Wichtig: Schalten Sie an beiden Autos das Warnblinklicht und die Standscheinwerfer ein, bevor Sie mit dem Abschleppvorgang beginnen.
Auto abschleppen mit Seil: Schritt-für-Schritt erklärt
Für das Abschleppen mit einem Seil sind intakte Bremsen Voraussetzung. Zur Befestigung des Seils dienen die Abschleppösen an beiden Autos. Diese befinden sich einmal an der Vorderseite des Pannenautos und an der Hinterseite des Vordermanns.
- Parken Sie als erstes den Abschleppwagen möglichst nah vor dem beschädigten Fahrzeug. Zunächst wird das Abschleppseil an den Ösen des Zugfahrzeugs und dann am Pannenfahrzeug befestigt.
Wichtig: Das Seil darf nicht diagonal zwischen den Autos angebracht werden. Ansonsten kann das Auto während der Fahrt ausbrechen und im schlimmsten Fall ins Schleudern geraten. Befestigen Sie bestenfalls das Seil an beiden Autos identisch, also entweder rechts oder links. - Klären Sie unbedingt vorab, welche Strecke Sie fahren werden. Handzeichen helfen Ihnen bei anstehenden Richtungsänderungen, da das Blinklicht durch den Warnblinker nicht funktioniert.
- Im nächsten Schritt lösen Sie die Handbremse beim Pannenauto und schalten in den Leerlauf. Bei einem Automatikfahrzeug gehen Sie auf “N” für neutral.
- Drehen Sie nun den Zündschlüssel auf die erste Stufe, damit das Lenkradschloss während der Fahrt nicht einrastet.
- Anschließend fährt der Vordermann langsam und gleichmäßig an – ohne ruckartige Manöver.
- Bleiben Sie während des Abschleppvorgangs unter 50 km/h, damit das Risiko für einen Auffahrunfall durch das Pannenfahrzeug vermieden wird. Bestenfalls begrenzen Sie die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h.
- Das Abschleppseil muss während der gesamten Autofahrt immer straff sein. Halten Sie also stets den größtmöglichen Abstand zwischen beiden Fahrzeugen ein. Ist das Seil zum Beispiel vier Meter lang, sollten Sie dies auch als Abstandslänge einhalten.
- Der Autofahrer des Zugfahrzeugs sollte grundsätzlich behutsam und nicht ruckartig abbremsen. Der Fahrer des Pannenfahrzeugs hingegen muss konstant bremsbereit bleiben.
- Fahren Sie auf kürzester Strecke eine Autowerkstatt an.
Wichtig: Das zulässige Gesamtgewicht für ein Abschleppseil darf nicht überschritten werden. Diese Angabe können Sie der Bedienungsanleitung entnehmen.
Der Gezogene braucht keinen Führerschein: Stimmt das wirklich?
Die Person, die im abgeschleppten Fahrzeug sitzt, braucht erstaunlicherweise keine gültige Fahrerlaubnis – vorausgesetzt der Insasse des Pannenfahrzeugs ist 15 Jahre alt und im Stande, zu lenken und zu bremsen.
Auto abschleppen durch Abschleppdienst: Das sind die Kosten
Wer von einem Pannenservice Gebrauch machen muss, ist mit einer Mitgliedschaft in einem Automobilclub klar im Vorteil, wenn es um die Kosten für den Abschleppdienst geht. Wir verraten Ihnen anhand des ADAC, welche Kosten der deutsche Automobil-Club übernimmt.
Automobilclub | Kostenerstattung | Kosten Mitgliedschaft |
ADAC Mitgliedschaft | max. 300 Euro | ab 54 Euro im Jahr |
ADAC Plus-Mitgliedschaft | max. 300 Euro (in Europa) | ab 94 Euro im Jahr |
ADAC Premium-Mitgliedschaft | max. 300 Euro (weltweit) | ab 139 Euro im Jahr |
Fahrer, die nicht Mitglied eines Automobilclubs sind, müssen beim Abschleppen durch einen Pannenservice mit folgenden Kosten rechnen:
Kilometer | Kosten |
10 | 120 bis 210 Euro |
30 | 180 bis 270 Euro |
Wichtig: Die Preise können je nach Gegebenheit variieren. Liegt das Auto zum Beispiel in einem Graben oder handelt es sich beim Pannenauto um ein Elektro-, Hybrid- oder Automatikfahrzeug werden teils spezielle Ausrüstungen benötigt. Hierfür werden die Kosten dann gesondert abgerechnet und auf den Kilometerpreis drauf geschlagen.
So verhalten Sie sich richtig beim Unfall mit einem Leasingauto
Sie hatten einen Crash mit Ihrem Leasingfahrzeug? Dann müssen Sie umgehend den Leasinggeber bzw. Händler kontaktieren und den Vorfall schildern. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Parkrempler oder einen Totalschaden handelt. Da der Leasinggeber auch Eigentümer des Fahrzeugs ist, entscheidet dieser über die weitere Vorgehensweise. In unserem Leasing-Ratgeber finden Sie zusätzliche Informationen und Tipps zum richtigen Umgang bei einem Unfall mit Leasingauto.