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Achtung Bußgeld: Neuerungen der StVO vom 28. April 2020

Im Herbst 2019 wurde sie von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorgelegt, seit dem 28. April 2020 ist sie gültig: Die neue StVO-Novelle. Für Autofahrer bedeutet dies teils hohe Bußgelder. Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen der StVO zusammengefasst.

Verschärfte Strafen gegen Raser mit der neuen StVO

Das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit wird kostspielig. Ein erhöhtes Tempo von bis zu 21 km/h ist nun doppelt so teuer wie zuvor. Wer früher außerorts mit 10 km/h zu viel auf dem Tacho unterwegs war, wurde mit 10 Euro Bußgeld zur Kasse gebeten. Mit der neuen StVO sind dies nun 20 Euro.

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Wer mehr als 21 km/h zu schnell unterwegs ist, muss nun mit Verlust des Führerscheins rechnen

Zwar gibt es kein erhöhtes Bußgeld ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h, dafür ist der Führerschein schneller weg: Innerorts musste zuvor erst beim wiederholten Male ab 26 km/h mit einem Fahrverbot gerechnet werden. Jetzt droht das Fahrverbot auch für Ersttäter ab 21 km/h. Außerorts ist der Führerschein ab 26 km/h erhöhter Geschwindigkeit weg.

Saftiges Bußgeld und Punkte für Falschparker

Falschparker werden nun statt mit 15 Euro mit 35 Euro belangt. „Nur mal eben kurz Halten“ gilt nun auch nicht mehr. Die neue StVO hat das Bußgeld für unzulässiges Halten von 10 Euro auf 20 Euro verdoppelt.

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Waren es zuvor noch 15 Euro, müssen Falschparker jetzt 35 Euro Bußgeld zahlen

Besonders schwer trifft es das Halten in zweiter Reihe: Hier schreibt der neue Bußgeldkatalog statt 15 Euro 55 Euro Geldstrafe vor. Kommt es dadurch zur Behinderung, drohen sogar 70 Euro Bußgeld sowie 1 Punkt in Flensburg. Dasselbe gilt für das Parken auf Geh- und Radwegen.

Missachtung der Rettungsgasse führt zum Fahrverbot

Die Missachtung der Rettungsgasse wird schon länger streng geahndet. Neben den bisher üblichen 200 Euro Bußgeld und 2 Punkten in Flensburg, kommt mit den Neuerungen der Straßenverkehrsordnung noch ein 1-monatiges Fahrverbot hinzu. Wer die Rettungsgasse selbst nutzt, muss mit 240 Euro Strafe, 2 Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.

Falsche Straßennutzung wird teuer

Das Bußgeld für das widderrechtliche Fahren in einer Umweltzone ohne Umweltplakette wird mit der neuen StVO von 80 Euro auf 100 Euro angehoben. Außerdem kostet das Parken in einem Verkehrsbereich, der für die Durchfahrt verboten ist, statt 30 Euro nun 55 Euro.

Erhöhter Schutz für andere Verkehrsteilnehmer

Abbiegen, ohne auf Fußgänger zu achten, kostet bei einer Gefährdung nun satte 140 Euro – anstatt wie zuvor 70 Euro.

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Fahrradfahrer werden häufig übersehen, auch hier wurde die StVO angepasst

Auch Fahrradfahrer genießen mit der neuen Straßenverkehrsordnung erhöhten Schutz. Innerorts müssen beim Überholen von Radfahrern mindestens 1,5 Meter, außerorts 2 Meter Abstand gehalten werden ­– zuvor gab es keine konkreten Richtwerte.

Mehr Priorität für den Umweltschutz

Unnötige Lärm- und Abgasbelästigung, sogenanntes „Autoposing“, wird mit den Neuerungen der StVO streng bestraft: Statt der bisher üblichen 10 Euro müssen Autoposer jetzt mit 80 Euro Bußgeld rechnen.

Verbot von Blitzer-Apps

Was bisher in eine Grauzone fiel, ist nun ausdrücklich verboten: Die Nutzung von Blitzer-Apps während der Fahrt ist nicht erlaubt. Wer trotzdem erwischt wird, kann sich auf saftige 75 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg gefasst machen.

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Keine Grauzone mehr: Blitzer-Apps sind ab sofort offiziell verboten, es drohen 75 Euro Bußgeld

Stichwort Apps: Wussten Sie schon, dass Sie Ihr Bußgeld über eine App ausrechnen können? Den Bußgeldrechner und weitere hilfreiche Apps für Autofahrer finden Sie in unserem Artikel über die besten Auto-Apps.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Die Neuerungen der StVO sollen vor allem eines – für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Fahren Sie umsichtig und gefährden Sie keine anderen Verkehrsteilnehmer. Das ist natürlich leichter gesagt als getan und in so mancher Stresssituation ist der Blitzer schneller als die Bremse. Fühlen Sie sich zu Unrecht belangt, können Sie das Bußgeld anfechten, indem Sie schriftlichen Einspruch einlegen. Dennoch gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht!

Fabian

Fabian ist schon sehr lange Teil des LeasingMarkt.de Rennstalls und kennt sich auch abseits vom Thema Leasing bestens aus in der Auto-Welt. Wann und wie mache ich meinen Wagen winterfest? Wie lange darf ich im Halteverbot stehen? Smartphone-Navi oder integriertes System? Ganz gleich, worum es geht – Fabian ist bei jeglichen Fragen stets die erste Anlaufstelle. Privat ist er übrigens großer Formel 1 Fan und drückt dem Team mit dem schwarzen Pferd im Logo die Daumen.