Fahrerlose Autos und automatisierte Assistenzsysteme – das ist die Zukunft der Mobilität. Doch die Realität des autonomen Fahrens sieht aktuell noch anders aus. Denn die zu entwickelnde Technik seitens der Fahrzeughersteller wie auch die Rechtslage sind komplizierter als gedacht. Trotz alledem gibt es schon heute einige Modelle, die das automatisierte Fahren mit künstlicher Intelligenz weitestgehend möglich machen. Wir verraten Ihnen, was die unterschiedlichen Ausbaustufen zum autonomen Kraftfahrzeug bedeuten, wer bei einem Unfall haftet und welche Fahrzeugmodelle schon heute teils selbstständig unterwegs sind.
Das erwartet Sie hier
Was bedeutet autonomes Fahren?
Autonomes Fahren ist eines der großen Zukunftsthemen und steht für die automatisierte sowie selbstständige Fortbewegung eines Kraftfahrzeugs – ohne Eingriff eines menschlichen Fahrers. Mithilfe von Videokameras, Radarsensoren und GPS-Systemen können autonome Autos Verkehrssituationen und -zeichen sowie Hindernisse erkennen. Dadurch sind sie in der Lage, eigenständig am Straßenverkehr teilzunehmen. Bis heute bewegt sich jedoch noch kein Pkw vollständig fahrerlos fort.
Doch das kann sich nun ändern, denn seit Februar 2022 gilt die neue Rechtsverordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion – die sogenannte Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV). Mit dieser Verordnung wird das Zulassungsverfahren von autonomen Fahrzeugen für den Straßenverkehr geregelt. Auch die Entwicklung von automatisierten Funktionen und der Regelbetrieb auf den öffentlichen Straßen werden dadurch sichergestellt. Technische und straßenverkehrsrechtliche Vorschriften sind ebenso in der Rechtsverordnung zum autonomen Fahren festgelegt.
Gut zu wissen: Laut Experten sollen bis 2060 alle Kraftfahrzeuge autonom unterwegs sein. Bevor jedoch selbstfahrende Pkw für jedermann zugänglich sind, gibt es noch einige rechtliche und technische Herausforderungen zu meistern.
Die Zukunft des Autofahrens: Vor- und Nachteile
Selbstfahrende Fahrzeuge sind schon seit einigen Jahren ein Modell der Zukunft. Sie versprechen zahlreiche Vorteile, jedoch bringen sie auch einige Gefahren und Sicherheitslücken mit sich. Wir geben Ihnen einen Überblick:
Vorteile
- Kraftstoffverbrauch wird eingespart
- Hoher Fahrkomfort
- Reduzierung von Verkehrsunfällen durch Müdigkeit, Unaufmerksamkeit oder fehlerhaftes Verhalten
- Möglichkeit zu kurzen Pausen während der Autofahrt
- Fahrerlose und automatisierte Parkplatzsuche mit Standortübermittlung
- Effizientere Fahrweise
- Räumliche und zeitliche Flexibilität
Nachteile
- Kleine Systemfehler können zu drastischen Unfällen führen
- Größere Angriffsfläche durch Hacker mit schwerwiegenden Folgen
- Häufigere Nutzung des Pkw durch mehr Komfort beim Autofahren
- Erhöhtes und kontinuierliches Verkehrsaufkommen, wodurch die Umwelt mehr belastet wird
Die 5 Stufen zum autonomen Pkw
Assistiert, teil-, hoch- und vollautomatisiert sowie autonom – diese Begriffe beschreiben die fünf Entwicklungsstufen zum autonomen Fahrzeug, die die SAE (Society of Automotive Engineers) im Jahr 2014 definiert hat. Wir verraten Ihnen, was sie bedeuten:
Level 1: Assistiert
Die Stufe 1 ist Teil des autonomen Fahrens und beschreibt die Fahrerassistenzsysteme, die den Pkw-Fahrer während der Autofahrt unterstützen und für mehr Sicherheit sorgen sollen. Dabei handelt es sich beispielsweise um das elektronische Stabilitätsprogramm (ESP), den Tempomat oder das Antiblockiersystem (ABS). Der Autofahrer ist stets für das Fahren zuständig. In einigen aktuellen Fahrzeugen sind die Level-1-Assistenzsysteme bereits serienmäßig verbaut. Das Antiblockiersystem ist beispielsweise seit 2004 bei allen neu zugelassenen Autos Pflicht.
Gut zu wissen: Fahrerassistenzsysteme greifen teilweise oder ganz eigenständig in die Fahrweise des Fahrzeugs ein. Dies betrifft größtenteils die Steuerung, den Antrieb sowie die Beschleunigungs- und Bremsvorgänge. Assistenzsysteme dürfen auch nur dann in den Fahrbetrieb eingreifen, wenn der Fahrzeugführer jederzeit dazu in der Lage ist, die Handlung des Systems mit seinen eigenen überschreiben zu können.
Level 2: Teilautomatisiert
Beim Level 2 übernehmen die intelligenten Assistenzsysteme bereits Aufgaben des Fahrers. Zum Beispiel das Beschleunigen durch die adaptive Abstands- und Geschwindigkeitsregelung (ACC) oder das Wechseln der Fahrbahnspur durch einen Spurwechselassistenten. Auch das automatische Einparken ist eine Level-2-Funktion. Assistenten auf Stufe 2 sind heutzutage bei der Konfiguration eines Neuwagens optional zubuchbar.
Zusammengefasst gilt: In Level 1 und 2 wird der Autofahrer durch die im Pkw verbaute Technik lediglich unterstützt.
Level 3: Hochautomatisiert
In Stufe 3 herrscht eine bedingte Automatisierung. Hierbei übernimmt das Fahrzeug die aus Level 2 genannten Aufgaben komplett selbst. Nur bei entsprechender Aufforderung übernimmt der Autofahrer das Steuer.
Level 4: Vollautomatisiert
Mit der neuen Rechtsverordnung aus Februar 2022 rückt inzwischen auch die Inbetriebnahme von autonomen Fahrzeugen mit dem Level 4 in den Fokus. Die vierte Stufe beschreibt das vollständige autonome Fahren, bei dem der Pkw-Fahrer jedoch weiterhin am Steuer eingreifen kann. Der Mensch besitzt somit im Level 4 die Entscheidungsgewalt.
Level 5: Autonom
Die höchste und laut SAE letzte Stufe ist das Level 5. Diese Entwicklungsstufe steht für autonomes Fahren, bei dem der Pkw-Fahrer nicht mehr in die Steuerung eingreifen muss. Das Fahrzeug ist somit vollständig auf sich alleine gestellt und kann sogar ohne physisch anwesende Fahrer am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Zusammengefasst gilt: In Fahrzeugen der Stufe 4 und 5 wird der Fahrer zum Passagier und die Systeme übernehmen dank künstlicher Intelligenz die Steuerung des Kfz autonom.
Welche autonomen Fahrzeuge gibt es derzeit? Top-3-Modelle
Einige bekannte Autohersteller haben bereits große Fortschritte in Bezug auf das autonome Fahren zu verzeichnen. Im Folgenden stellen wir Ihnen die drei bekanntesten Modelle vor, die schon heute mit entsprechender Technologie ausgestattet sind.
Mercedes-Benz S-Klasse
Als erster Automobilhersteller weltweit hat die Daimler AG mit der Mercedes-Benz S-Klasse (Kraftstoffverbr.: 325-14 g CO2/km (komb.), 14,3-0,6 l/100km (komb.), 23,4-20,2 kWh/100km (komb.)) die offizielle Zulassung und Lizenz für ein hochautomatisiertes Fahrzeug der Stufe 3 erhalten.
Die S-Klasse erfüllt somit als erstes Serienfahrzeug die Bedingungen für die Level-3-Zertifizierung und macht den ersten Schritt zum autonomen Fahren – allerdings nur bei einem Stau. Mit dem verbauten Autobahn-Staupiloten darf sich der Fahrer bis zu einem Tempo von 60 km/h vom laufenden Straßenverkehr zeitweise abwenden. Zahlreiche Ultraschallsensoren, Kameras sowie eine GPS-Antenne und ein Laserscanner steuern den Staupiloten.
VW ID. Buzz
Angelehnt an das Design seiner ikonischen Bulli-Vorgänger verbindet der neue vollelektrische VW ID. Buzz (Kraftstoffverbr.: 0 g CO2/km (komb.), 20,7 kWh/100km (komb.)) modernste Technologien mit retro-futuristischen Stilelementen. Der ID. Buzz verfügt über einen Level-2-Travel-Assist, der Sie auf der Autobahn beim Spurwechsel unterstützt.
Auch der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug und die von Ihnen eingestellte Höchstgeschwindigkeit können mit dem Assistenzsystem teilautomatisiert eingehalten werden. Der Travel Assist kann zusätzlich die Fahrzeuggeschwindigkeit an die geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen anpassen. Ab 2025 möchte VW mit dem ID. Buzz sogar autonomes Fahren auf Level 4 ermöglichen.
Tesla
Tesla gilt als Pionier des autonomen Fahrens, denn bereits im Jahr 2015 brachte der US-Hersteller die Autopilot-Funktion auf den Markt. Derzeit liegt der Fahrerassistent vom Model Y (Kraftstoffverbr.: 0 g CO2/km (komb.), 20,1-16,9 kWh/100km (komb.)) jedoch noch an der Grenze zu Level 3, bei dem der Autofahrer stets bereit sein muss, einzugreifen.
Dabei setzt Tesla auf eine kamerabasierte Bildverarbeitung der Umgebung und Ultraschallsensoren, die den Automatisierungsgrad Level 2 besitzen.
Ist autonomes Fahren in Deutschland erlaubt?
2017 trat zunächst das Gesetz zum automatisierten Fahren in Kraft. Am 28. Juli 2021 folgte das Gesetz zum autonomen Fahren (Level 4). Ergänzend dazu wurde im Februar 2022 die AFGBV beschlossen, die die technische Umsetzung für das autonome Fahren regelt. Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion der Stufe 4, wie zum Beispiel Shuttle-Dienste, dürfen somit in festgelegten Betriebsbereichen fahren. Für den öffentlichen Straßenverkehr gilt jedoch bislang die Entwicklungsstufe Level 3.
Wer haftet eigentlich bei einem Unfall?
Die strafrechtliche Verantwortung für Verkehrsverstöße und Unfälle sind von Level zu Level verschieden. In den Stufen 1 und 2 trägt der Autofahrer die alleinige Verantwortung für eventuelle Schäden und das Missachten von Verkehrsregeln. Bei Fahrzeugen auf Level 3 haftet der Pkw-Fahrer nur noch, wenn er der System-Aufforderung zur Übernahme des Kraftfahrzeugs nicht Folge leistet. In Level 4 und 5 soll die Haftung bei Unfällen bei den Herstellern, Betreibern oder Versicherern liegen. Die Rechtslage und der Regelungsbedarf sind jedoch bei den letzten zwei Stufen noch nicht definiert.
Die Fahrzeugautomation der Zukunft
Selbstfahrende Autos werden den Straßenverkehr und die Automobilbranche in naher Zukunft revolutionieren. Bereits in den nächsten Jahren sollen vermehrt Level 3- und 4-Fahrzeugmodelle mit künstlicher Intelligenz auf dem Markt erhältlich sein. Damit Sie jedoch schon jetzt von effizienten und mit teils autonomen Fahrerassistenz-Funktionen profitieren können, sollten Sie unbedingt einen Blick auf unsere Leasing-Deals werfen. Denn dort finden Sie marken- und modellübergreifend attraktive Angebote für Fahrzeuge mit innovativen Assistenzsystemen. Überzeugen Sie sich selbst und starten Sie jetzt in ein neues Zeitalter der Mobilität!