Eine Probefahrt bildet häufig die wichtigste Entscheidungsgrundlage für oder gegen ein Auto. Daher sollte die erste Begegnung mit dem potenziellen neuen Wagen auch gründlich geplant sein. Nicht selten kommen vor der Testfahrt zudem einige Fragen auf. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie viele Kilometer sind bei einer Probefahrt üblich? Und wer haftet bei einem Unfall? Die Antworten darauf finden Sie in unserem Artikel.
Das erwartet Sie hier
- Wozu dient eine Probefahrt?
- Gibt es eine Altersgrenze bei der Probefahrt?
- Wie viele Kilometer sind bei der Probefahrt üblich?
- Das richtige Fahrzeug für die Probefahrt finden: so klappt’s!
- Checkliste – für die Übernahme des Probefahrzeugs beim Händler
- Bewertungskriterien für Ihre Kaufentscheidung nach einer Probefahrt
- Was tun bei einem Unfall während der Probefahrt?
- Versicherung: Welche Kosten werden bei einem Unfall übernommen?
- Tipps für die Probefahrt
- Das optimale Fahrzeug finden – auf LeasingMarkt.de
Wozu dient eine Probefahrt?
Ganz gleich, ob Gebraucht- oder Neuwagen – die Probefahrt gilt als passende Gelegenheit, um das Wunschauto vor dem Kauf auf Herz und Nieren zu testen. Denn nur so erhalten Sie ein erstes Fahrgefühl für das potenzielle Fahrzeug und haben anschließend die Gewissheit, dass das Auto auch Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen entspricht.
Tipp: Wussten Sie, dass eine Probefahrt mit einem E-Auto am besten in den Wintermonaten vereinbart werden sollte? In unserem Artikel „E-Autos im Winter“ verraten wir Ihnen, was es damit auf sich hat.
Tipp: Sie sind sich noch nicht sicher, welches Auto das richtige für Sie ist? Ob SUV, Kleinwagen oder Kombi – mit unserem Test „Welches Auto passt zu mir“ erhalten Sie eine erste Einschätzung.
Gibt es eine Altersgrenze bei der Probefahrt?
Grundsätzlich kann jeder, der einen gültigen Führerschein besitzt und das 18. Lebensjahr vollendet hat, eine Testfahrt in Anspruch nehmen. Manche Händler legen dennoch andere Grenzen fest – etwa bei Fahrzeugen der Oberklasse. Ein Tesla darf zum Beispiel erst ab 25 Jahren probegefahren werden.
Wie viele Kilometer sind bei der Probefahrt üblich?
Im Normalfall sind Probefahrten auf 150 bis 200 Kilometer begrenzt – egal, ob es sich dabei um einen Tag oder ein ganzes Wochenende handelt. Eine genaue Absprache mit dem jeweiligen Verkäufer erfolgt stets vor Mitnahme des Probefahrzeugs und sollte ebenfalls in die Probefahrtvereinbarung aufgenommen werden.
Das richtige Fahrzeug für die Probefahrt finden: so klappt’s!
Bevor Sie sich auf die Suche nach einem geeigneten Auto für eine Probefahrt machen, sollten Sie vorab festlegen, welche Kriterien der neue Wagen erfüllen soll. Dabei spielen vor allem die folgenden Faktoren eine wichtige Rolle:
- Preis
- Stauraum
- Anzahl der Sitzplätze
- Antriebsform
- Verbrauch
- Fahrleistung
Gehen Sie nachträglich Autotestberichte durch und berücksichtigen Sie auch Angaben in der Pannenstatistik zum gewünschten Fahrzeug. Beschränken Sie zudem Ihre Auswahl auf höchstens fünf potenzielle Modelle, mit denen Sie eine Probefahrt machen möchten.
Tipp: Für einen optimalen Fahrzeug-Kostencheck empfehlen wir Ihnen unseren Artikel „Auto Unterhaltskosten im Check.“
Sie sind sich noch nicht sicher, ob es ein Neu- oder Gebrauchtwagen werden soll? Meist ist hier der Preis der entscheidende Faktor. Vergleichen Sie bestenfalls die aktuellen Konditionen für Ihr Wunschmodell im Neu- und Gebrauchtzustand und halten Sie dabei stets Ihr Budget im Auge.
Vereinbaren Sie im nächsten Schritt eine Testfahrt bei einem ausgewählten Händler mit dem entsprechenden Wagen. Bevor Sie die Fahrt mit dem Probefahrzeug antreten, sollten Sie eine passende Route planen, auf der Sie das Auto bestens auf den Prüfstand stellen können.
Checkliste – für die Übernahme des Probefahrzeugs beim Händler
Haben Sie eine Probefahrt bei einem Händler vereinbart, sollten Sie sich an folgender Checkliste orientieren.
- Bringen Sie einen gültigen Führerschein und Personalausweis mit.
- Untersuchen Sie das Testfahrzeug auf mögliche Mängel und lassen Sie diese vor Ihrer Unterschrift in die Übernahmebestätigung eintragen.
- Prüfen Sie, ob das Fahrzeug im Falle eines Unfalls vollkaskoversichert ist und erfragen Sie die Höhe der Selbstbeteiligung – eine Kostenbeteiligung in Höhe von 1.500 Euro ist üblich.
- Klären Sie, wer die Kosten im Falles eines Schadens trägt. Auch diese Vereinbarung sollte Teil der Übernahmebestätigung sein.
- Lassen Sie sich vor Abfahrt die Funktionen und Besonderheiten des Fahrzeugs erklären.
Wichtig: Lassen Sie keine Person ans Steuer des Fahrzeugs, die nicht vorab beim Händler registriert wurde. Im Falle eines Schadens durch die Begleitperson haften ansonsten Sie.
Bewertungskriterien für Ihre Kaufentscheidung nach einer Probefahrt
Bewerten Sie nach der Testfahrt das potenzielle Fahrzeug. Nutzen Sie hierzu gerne unseren Leitfaden.
- Kofferraum:
Größe, Stauraum, Ladefläche - Beinfreiheit:
Vorne und hinten - Bedienung:
Lenkrad, Blinker, Licht, Tempomat, Navigationssystem, Rückfahrkamera, Einparkhilfe, Radio, Sitzeinstellung, Belüftung, Klimaanlage, Fahrassistenzsysteme, Freisprechanlage, Sprachassistent, Schiebedach - Fahrverhalten:
Autobahn, Stadtverkehr, Landstraße, schlechte Straßen, Bergfahrt, Kurven, Manövrierfähigkeit, Bremsverhalten, Motor und Schaltung - Fahrgeräusche:
Bei niedriger und hoher Drehzahl - E- und Hybridautos:
Reichweite, Ladegeschwindigkeit, Ladekabel
Tipp: In unserem Artikel „Fahrerassistenzsysteme im Check“ verraten wir Ihnen, welche es gibt und wie diese funktionieren.
Was tun bei einem Unfall während der Probefahrt?
Kommt es bei der Probefahrt zu einem Crash, sind sich viele Autofahrer unsicher, was in diesem Fall zu tun ist. Wie üblich muss zuallererst die Unfallstelle gesichert und – sollte jemand verletzt sein – Erste Hilfe geleistet werden. Benachrichtigen Sie die Polizei und gegebenenfalls den Rettungsdienst. Nehmen Sie die Daten des Unfallbeteiligten auf, damit diese an die Versicherung des Händlers weitergeleitet werden können. Anschließend informieren Sie den Händler über das Geschehen. Dieser klärt Sie dann über das weitere Vorgehen auf.
Versicherung: Welche Kosten werden bei einem Unfall übernommen?
Wer eine Probefahrt mit einem Auto eines gewerblichen Verkäufers unternimmt, kann davon ausgehen, dass ein Kfz-Haftpflichtschutz und in der Regel auch eine Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug bestehen. Der Probefahrer haftet im Falle eines Schadens also nur mit einer Selbstbeteiligung in der Höhe, die in der Probefahrtvereinbarung vor Antritt der Fahrt angesetzt wurde. Ist das Auto nicht versichert, müssen Sie häufig selbst für den Schaden aufkommen.
Beispiel: Entsteht bei einem Unfall ein Schaden in Höhe von 1.800 Euro und die festgelegte Selbstbeteiligung beträgt 1.500 Euro, müssen Sie 1.500 Euro zahlen. Den Rest übernimmt die Versicherung.
Tipp: Wir empfehlen Ihnen nur dann eine Probefahrt zu unternehmen, wenn eine Vollkaskoversicherung für das Auto vorliegt.
Tipps für die Probefahrt
Im Folgenden finden Sie noch eine Liste mit hilfreichen Tipps für Ihre Probefahrt.
- Testfahrt nur bei gutem Wetter und bei Tageslicht machen.
- Nehmen Sie typisches Ladegut zur Probefahrt mit – zum Beispiel den Kinderwagen. So können Sie das Ein- und Ausladen testen.
- Probestrecke vorab gut planen, sodass Sie das Auto bei verschiedenen Straßen-Gegebenheiten und bei unterschiedlichem Tempo testen können.
- Schriftliche Probefahrtvereinbarung vor Antritt der Fahrt einholen, in der die Versicherung sowie die festgesetzte Höhe der Selbstbeteiligung aufgeführt sind.
- Schäden am Auto vor Antritt der Fahrt schriftlich festhalten.
- Dauer der Probefahrt: Leihen Sie sich den Wagen für mindestens eine halbe Stunde.
- Falls Sie selbst kein Experte sind, nehmen Sie bestenfalls eine Begleitperson mit, die sich mit Autos auskennt.
- Keine Probefahrt mit Testfahrzeugen, die sichtbare sowie gravierende Sicherheitsmängel aufweisen
- Motor kalt starten, damit Sie eventuelle Startprobleme sofort erkennen.
Das optimale Fahrzeug finden – auf LeasingMarkt.de
Auf LeasingMarkt.de finden Sie zahlreiche Leasingangebote für Tausende Fahrzeuge von Hunderten Partnerhändlern aus ganz Deutschland. Und auch beim Leasing haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, zuvor eine Probefahrt mit Ihrem Wunschmodell zu unternehmen. Haben Sie Interesse an einem Angebot unseres Marktplatzes, fragen Sie dieses mit nur einem Klick unverbindlich und kostenlos an. Nehmen Sie so Kontakt zum Anbieter des Wagens auf und weisen Sie diesen auf Ihren Wunsch einer Probefahrt hin. So können Sie sichergehen, dass das neue Leasingauto auch garantiert zu Ihnen passt. Probieren Sie es gerne aus und leasen Sie Ihr Traumauto auf LeasingMarkt.de.