Die Vollkaskoversicherung bei einem KFZ-Leasing ist Pflicht. Dies gilt für den gesamten Zeitraum der Vertragslaufzeit. Achten Sie außerdem darauf, dass die Versicherung einen GAP-Schutz beinhaltet, wodurch der gesamte Fahrzeugpreis bei einem Totalschaden oder Diebstahl erstattet wird.
Wichtig: Die Versicherung ist nicht Teil der Leasingrate, sondern muss separat vom Leasingnehmer abgeschlossen werden. Ausnahmen bilden All-inclusive-Angebote, bei denen zusätzliche Services, wie eine KFZ-Versicherung, bereits inkludiert sind.
Mehr zur Versicherung und zum Schadensfall bei Leasinfahrzeugen lesen Sie in unserem umfangreichen Ratgeberartikel Unfall mit dem Leasingauto.