Die vorzeitige Kündigung eines Leasingvertrags seitens des Leasingnehmers ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen bilden ein Diebstahl oder Totalschaden des Fahrzeugs. Auch beim Versterben des Leasingnehmers können Erbe und Leasinggeber das Vertragsverhältnis auflösen. Darüber hinaus kann ein bestehender Vertrag auf eine andere Person oder Firma übertragen werden – die Rede ist von einer sogenannten Leasingübernahme, ein Service, den auch LeasingMarkt.de anbietet.