Bei dieser Vertragsart wird der kalkulierte Restwert, also der prognostizierte Marktwert am Ende der Laufzeit, als Basis für die Berechnung der Leasingrate herangezogen.
Entscheidend sind hier die im Vertrag vereinbarten Kilometer pro Jahr, die der Leasingnehmer mit dem Fahrzeug zurücklegen möchte. Weitere Faktoren wie z.B. die Ausstattung, die Nutzung oder auch die Farbe des Fahrzeuges werden nicht betrachtet, können aber durchaus am Ende der Laufzeit Auswirkungen auf den Marktwert haben. Die Differenz zwischen kalkuliertem und realem Marktwert/Restwert bei Vertragsende trägt der Leasingnehmer. Es besteht jedoch bei einigen Leasinggebern die Möglichkeit, als Leasingnehmer das Fahrzeug am Ende der Laufzeit aus dem Vertrag heraus zu kaufen und auf dem freien Markt zu veräußern.