Es gilt: Der Leasingnehmer ist der Besitzer, der Leasinggeber Eigentümer des Leasingfahrzeugs. Somit bleibt der Fahrzeugbrief während der gesamten Leasingdauer in Besitz des Leasinggebers. Möchte der Leasingnehmer das Auto nach Vertragsende kaufen, kann er ein Vorkaufsrecht mit dem Leasinggeber aushandeln. Der Restbetrag, also der Kaufpreis, wird dann bereits vor Vertragsbeginn festgelegt. Üblicherweise geht das Fahrzeug jedoch nach der Leasinglaufzeit wieder zurück an den Leasinggeber.