In der Regel darf das Fahrzeug nur vom Leasingnehmer selbst gefahren werden. Achten Sie darauf, dass die Mitnutzung von weiteren Personen vertraglich reguliert ist. Ist der Leasinggeber einverstanden, muss der zweite Fahrer in die KFZ-Versicherung aufgenommen werden. Dieser Zusatz sorgt dementsprechend für einen höheren Versicherungsbeitrag.