Der Fahrzeughalter beim Leasing ist immer der Leasingnehmer. Dieser muss sowohl für KFZ-Steuern als auch für die Versicherung aufkommen.
Der Fahrzeughalter beim Leasing ist immer der Leasingnehmer. Dieser muss sowohl für KFZ-Steuern als auch für die Versicherung aufkommen.