Die KFZ-Versicherung ist nicht Bestandteil des Leasingvertrags und auch nicht über die Leasingrate abgegolten. Somit ist es Aufgabe des Leasingnehmers, eine Versicherung abzuschließen und für die entsprechenden Beiträge aufzukommen. Dabei ist neben der KFZ-Haftplicht- eine Vollkaskoversicherung in der Regel Pflicht. Wer sich hingegen für das All-inclusive-Leasing entscheidet, der profitiert je nach Leistungsumfang von einer bereits inkludierten Versicherung.