Leasing lohnt sich finanziell in vielen Fällen – ganz gleich, ob Sie Privat- oder Gewerbekunde sind. Einen Haken gibt es beim Leasing nicht. Folgende Punkte sollten Leasingnehmer jedoch beachten:
- Das Leasingfahrzeug geht am der Vertragslaufzeit zurück an die Leasinggesellschaft.
- Kilometerleasing: Wer die vertraglich vereinbarten Inklusivkilometer überschreitet, muss einen Aufpreis pro zu viel gefahrenen Kilometer zahlen. Dieser liegt in der Regel zwischen 5 bis 10 Cent/km. Dabei gilt häufig eine Toleranz von mindestens 2.500 km, bei der keine Nachzahlung zu leisten ist.
- Restwertleasing: Wir raten Ihnen, vom Restwertleasing Abstand zu nehmen. Hier basiert die monatliche Leasingrate auf dem zu Beginn ermittelten Restwert des Fahrzeugs nach Vertragsende. Weicht dieser am Ende der Laufzeit vom kalkulierten Wert ab, muss der Leasingnehmer für die Differenz aufkommen. Diese kann in einigen Fällen mehrere Tausend Euro betragen. Aus diesem Grund finden Sie auf LeasingMarkt.de fast ausschließlich Angebote nach dem Kilometerleasing-Prinzip.
- Leasingrückgabe: Das Fahrzeug darf bei Rückgabe keine Schäden aufweisen, die über das normale und vertraglich vereinbarte Maß hinausgehen. Für größere Mängel trägt der Leasingnehmer die Kosten. Diese basieren auf dem durch ein unabhängiges Gutachten ermittelten Wertverlust.
Wir empfehlen Ihnen, sich vor Vertragsabschluss ausreichend über das Thema Leasing zu informieren. Werfen Sie hierzu einen Blick in unseren umfassenden Ratgeberbereich, der alles Wissenswerte rund um das Fahrzeugleasing beinhaltet.