Beim Leasing bezieht sich diese Prüfung auf die Bonität des Leasingnehmers, die des Lieferanten und die Werthaltigkeit des Leasingobjekts. Sie dient zum einen der Sicherheit vor Überschuldung des Leasingnehmers, aber auch als Sicherheit für den Leasinggeber. Denn die Bonitätsprüfung kontrolliert, ob die Zahlungsfähigkeit des Leasingnehmers für die gesamte Laufzeit des Leasingvertrages gewährleistet ist. Der Begriff Bonität bezeichnet im Allgemeinen die Kreditwürdigkeit beziehungsweise Leasingwürdigkeit. Verfügt der Leasingnehmer über eine nicht ausreichende Kreditwürdigkeit, so besteht nur eine geringe Chance auf den Abschluss eines Leasingvertrags.
Erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Leasing-Voraussetzungen, wie Sie trotz fehlender Bonität doch noch zum Leasingfahrzeug kommen.