Andienungsrecht

Das Andienungsrecht kann Bestandteil von Teilamortisations- bzw. Restwertleasing-Verträgen sein und verpflichtet den Leasingnehmer dazu, auf Verlangen der Leasinggesellschaft, das Fahrzeug nach Leasingende zu einem kalkulierten Restwert zu kaufen. Weitere Optionen für den Leasingnehmer sind die Verlängerung des Vertrags oder eine Anschlussfinanzierung auf Basis des Restwerts.

Teilamortisationsverträge

Der Leasingnehmer zahlt durch die monatlichen Leasingraten lediglich einen Teil der Anschaffungs- bzw. Investitionskosten des Leasingfahrzeugs. Beträgt der Anschaffungswert des Autos für den Leasinggeber bei Vertragsbeginn 45.000 Euro, die monatliche Leasingrate des Leasingnehmers 300 Euro und die Vertragslaufzeit 36 Monate, ergibt dies einen Restwertbetrag von 34.200 Euro, bis der Wagen sich vollamortisiert hat. Daher wird in diesem Fall von einer Teilamortisation gesprochen.

Vereinbarung beim Andienungsrecht

Der Leasinggeber erhält also nur einen Teil der Anschaffungskosten für das Leasingfahrzeug. Wird jedoch zu Vertragsbeginn ein Andienungsrecht vereinbart, hat der Leasinggeber zu Abschluss des Leasingvertrags das Recht, dem Leasingnehmer das Fahrzeug zum Restwert anzudienen. Der Leasingnehmer ist in diesem Fall zum Kauf verpflichtet. Er zahlt den bis dahin noch nicht amortisierten Restwert des Fahrzeugs, im obigen Beispiel also 34.200 Euro. Unabhängig davon, ob das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt eventuell einen deutlich geringeren Marktwert aufweist.

Hinweis: Trotzdem hat der Leasingnehmer keinen Anspruch darauf, das Fahrzeug zu erwerben. Denn ist der Marktwert nach Ende des Leasingvertrags höher als der kalkulierte Restwert, kann der Leasinggeber vom Andienungsrecht absehen und den Wagen stattdessen zum Verkauf anbieten.