Wer ein Leasingauto in Form einer Leasingübernahme abgeben oder übernehmen möchte, sollte das Fahrzeug zuvor von einem unabhängigen Gutachter bzw. Sachverständigen prüfen lassen. Vor allem der Übernehmer sollte darauf achten, dass sich das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand befindet. Als neuer Leasingnehmer muss dieser nämlich bei späterer Rückgabe des Wagens an den Leasinggeber für jegliche Schäden bzw. Mängel aufkommen, auch wenn diese vom Vorbesitzer verursacht wurden. Ein sogenanntes Fahrzeug-Minderwert-Gutachten dient somit als Absicherung, um vorzeitig etwaige Mängel am Fahrzeug zu erkennen und schützt vor bösen Überraschungen. Beim Fahrzeug-Gutachten wird der Allgemeinzustand, der technische Zustand sowie die Bereifung des Fahrzeugs beurteilt.
Ermittlung von Minderwerten durch Fahrzeug-Gutachten
Ein Fahrzeug-Gutachten kann unter anderem für Pkw, Transporter bis 3,5 Tonnen (ohne Sonderaufbauten) sowie Motorrädern und Geländewagen erstellt werden. Bei der Kontrolle wird das Fahrzeug im Innen-, Motor -und Kofferraum und in der Karosserie untersucht. Dazu gehören ebenfalls eine Kontrolle der Unterseite des Fahrwerks sowie die Überprüfung der Ausstattungsteile. Auch der Kilometerstand wird festgehalten. Die Kosten für ein solches Gutachten variieren je nach Anbieter sowie Umfang der Dokumentation und belaufen sich auf ca. 120 bis 150 Euro.
Das Minderwert-Gutachten beinhaltet in der Regel folgende Dienstleistungen
- Aufnahme aller notwendigen Fahrzeugstammdaten zur Erstellung eines aussagekräftigen Minderwertgutachtens
- Standardbilder (Fahrzeugtotalaufnahme, Innenraumbild, Schlüssel / Serviceheft / ggf. Navigations-CD/DVD)
- Bilder der jeweils größten Schäden am Bauteil (außer normale und altersgemäße Gebrauchsspuren)
- Logikprüfung der Kilometer (Scheckheftbezogen)
- Scheckheftprüfung (sofern Scheckheft vorhanden, Dokumentation letzter Service)
- Vorschadenprüfung (im Rahmen einer Lackschichtenmessung ohne Demontage von Baugruppen. Nur möglich bei nachlackierten Bauteilen)
- Minderwertermittlung aller Schäden (Schäden außerhalb des normalen Gebrauchs)
- Reparaturkostenermittlung aller Schäden (Schäden außerhalb des normalen Gebrauchs)
- Probefahrt
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