Firmenleasing

Das Firmenleasing bezeichnet das Fahrzeugleasing für Unternehmen und Gewerbetreibende. Folgende Rechtsformen kommen für das Firmenleasing infrage:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Selbständige Gewerbetreibende und Freiberufler

Übrigens: Häufig werden auch die Bezeichnungen „Geschäftsleasing“ oder „Gewerbeleasing“ synonym für das Firmenleasing verwendet.

Voraussetzungen für das Firmenleasing

Wie beim Privatleasing muss der Leasingnehmer auch beim Firmenleasing bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hierzu zählen insbesondere:

  • eine positive Bonität/Kreditwürdigkeit
  • das Unternehmen/Gewerbe muss mindestens sechs Monate bestehen
  • die Vorlage einer Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA)

Vorteile des Firmenleasings

Wer sich für das Firmenleasing entscheidet, profitiert in vielerlei Hinsicht. Vor allem aus steuerlicher Sicht ist das Leasing für Unternehmen eine rentable Finanzierungsvariante.

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