Die GAP-Versicherung bzw. GAP-Deckung ist eine Zusatzversicherung für Leasingfahrzeuge. Bei einem Totalschaden oder Diebstahl des Leasingwagens deckt die GAP (engl. Lücke) die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Ablösewert des Fahrzeugs.
Hinweis: Ist der Totalschaden die Folge eines unverschuldeten Unfalls, kommt die KFZ-Versicherung des Unfallgegners für die Erstattung des gesamten Ablösewerts auf.
Inkrafttreten der GAP-Versicherung
Verursacht der Leasingnehmer einen selbstverschuldeten Totalschaden mit seinem Leasingwagen, erstattet die Vollkaskoversicherung den aktuellen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Der Wiederbeschaffungswert liegt jedoch in der Regel unter dem Ablösewert, den der Leasingnehmer dem Leasinggeber schuldig ist.
Der Ablösewert ergibt sich aus der Differenz zwischen Ursprungswert und bereits geleisteter Leasingraten.
Damit der Leasingnehmer in einem solchen Fall die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Ablösewert nicht selbst tragen muss, sollte darauf geachtet werden, dass zusätzlich zur Vollkaskoversicherung eine GAP-Deckung abgeschlossen wird. Die GAP-Versicherung greift ebenfalls bei einem Diebstahl des Leasingfahrzeugs.
Tipp: Weitere Infos zur Berechnung der finanziellen Lücke sowie einen Versicherungsvergleich finden Sie in unserem Magazinbeitrag zur GAP-Versicherung.