Das Leasingfahrzeug ist der am häufigsten geleaste Gegenstand in Deutschland. Halter und Besitzer des Fahrzeugs ist der Leasingnehmer – Eigentümer hingegen der Leasinggeber.
Das Prinzip Fahrzeugleasing
Das Fahrzeug ist entweder bereits in Besitz des Leasinggebers oder wird von diesem bestellt und finanziert. Der Leasinggeber überlässt das Fahrzeug dem Leasingnehmer, der wiederum in Form von monatlichen Leasingraten über einen vertraglich festgelegten Zeitraum für die Nutzung des Leasingwagens zahlt. Nach Ende der Vertragslaufzeit geht das Fahrzeug in der Regel zurück in den Besitz des Leasinggebers.
Übrigens: Was Sie bei der Rückgabe des Leasingwagens erwartet und wie Sie sich am besten darauf vorbereiten, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Thema Tipps für die Leasing-Rückgabe.
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