Als Leasinggeber wird der Eigentümer eines Leasingfahrzeugs bezeichnet, der dieses gegen ein monatliches Entgelt in Form von Leasingraten dem Leasingnehmer für eine vertraglich vereinbarte Laufzeit zur Nutzung überlässt. Der Leasingnehmer ist somit der Halter und Besitzer des Fahrzeugs.
Herstellerleasing vs. unabhängige Leasinggesellschaft
Beim Leasinggeber handelt es sich in der Regel um eine Leasingesellschaft. Generell wird zwischen herstellerabhängigen und herstellerunabhängigen Gesellschaften unterschieden. Beim Herstellerleasing wird das Fahrzeug direkt über die Herstellerbank – zum Beispiel BMW Bank, Mercedes-Benz Bank etc. – geleast, das heißt der Hersteller ist gleichzeitig auch Leasinggeber. Beim herstellerunabhängigen Leasing hingegen ist die Leasinggesellschaft, also der Leasinggeber, nicht an einen Hersteller bzw. eine Herstellerbank angebunden. In der Regel bieten unabhängige Leasingesellschaften ihren Kunden ein herstellerübergreifendes Fahrzeugportfolio an.
Übrigens: Ein typisches Beispiel für herstellerunabhängiges Leasing ist die Leasinggesellschaft LeasePlan, die ihre Fahrzeuge auch auf LeasingMarkt.de inseriert!