Bei der Leasingratenversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die bei Eintreten der abgesicherten Fälle die monatliche Leasingrate an die Leasinggesellschaft zahlt.
Der Krankheitsfall bildet das häufigste Szenario, das die Leasingratenversicherung abdeckt. In der Regel zahlt die Versicherung bei einer Krankheitsdauer von mehr als sechs Wochen solange die zukünftigen Raten, bis der Leasingnehmer die Krankheit überwunden hat.
Was wird darüber hinaus durch eine Leasingratenversicherung abgedeckt?
Je nach Versicherung und Tarif greift die Leasingratenversicherung in folgenden Fällen:
- Krankheit
- Krankheitsbedingte Umschulung
- Erwerbsunfähigkeit
- Arbeitsunfähigkeit
- Todesfall (in der Regel Zahlung aller Leasingraten in einer Summe)
- Unverschuldete Arbeitslosigkeit
Abhängig von Hersteller und Händler enthalten einige Leasingangebote bereits entsprechende Versicherung. Für diesen Fall befindet sich in der Inseratsbeschreibung beispielsweise der Hinweis: inklusive Leasingratenversicherung, 8,99 EUR monatlich.
Unser Tipp: Sollten Sie diese Angabe nicht finden, sprechen Sie den Händler auf den Zusatz einer Leasingratenversicherung an. Prüfen Sie auch genau, welche Leistungen die Versicherung bietet und welche Voraussetzungen der Versicherungsnehmer erfüllen muss.