Der Begriff Mehrkilometer ist Bestandteil von Kilometerleasing-Verträgen. Werden beim Kilometerleasing die laut Leasingvertrag festgelegten Inklusiv-Kilometer überschritten, d.h. werden mehr Kilometer gefahren als vertraglich geregelt, so wird von Mehrkilometern gesprochen.
Was passiert bei Überschreitung der Kilometeranzahl beim Kilometerleasing?
Gefahrene Mehrkilometer stellt der Leasinggeber dem Leasingnehmer nach Ablauf der Vertragsdauer in Rechnung. Die Höhe der Kosten für Mehrkilometer unterscheiden sich je nach Hersteller/Modell und sind transparent im Leasingvertrag dokumentiert. In der Regel bewegen sich die Kosten für gefahrene Mehrkilometer zwischen 5 und 15 Cent pro Kilometer.
Wichtig: Kilometerleasing-Verträge beinhalten häufig eine Toleranz von +/- 2500 Kilometern, bei der der Leasinggeber auf einen finanziellen Ausgleich verzichtet.
Minderkilometer beim Kilometerleasing
Unterschreitet der Leasingnehmer die vertraglich festgelegte Kilometerzahl ist die Rede von Minderkilometern. In diesem Fall erfolgt eine Erstattung seitens des Leasinggebers.