Minderkilometer

Der Begriff Minderkilometer bezeichnet die Unterschreitung der im Leasingvertrag festgelegten Inklusiv-Kilometer.

Was passiert bei Unterschreitung der Kilometeranzahl beim Kilometerleasing?

Die Kosten für Minderkilometer differenzieren je nach Hersteller und Modell und sind Bestandteil eines jeden Leasingvertrages. Wird die vertraglich festgelegte Kilometerleistung unterschritten, erhält der Leasingnehmer eine Erstattung für die nicht in Anspruch genommenen Kilometer. Diese beträgt zwischen 2 und 7 Cent pro nicht gefahrenen Kilometer.

Wichtig: Kilometerleasing-Verträge beinhalten in der Regel eine Toleranz von +/- 2500 Kilometern, bei der kein finanzieller Ausgleich erfolgt.

Mehrkilometer beim Kilometerleasing

Zu viel gefahrene Kilometer werden als Mehrkilometer bezeichnet. Überschreitet der Leasingnehmer die vertraglich vereinbarten Inklusiv-Kilometer, stellt der Leasinggeber diese in Rechnung.