Restwertleasing

Als Restwert wird der voraussichtliche Wert des Leasingfahrzeugs nach Ablauf der Vertragslaufzeit bezeichnet. Dieser Wert wird in Abhängigkeit von der Leasingdauer, der Laufleistung und des kalkulierten Wertverlustes berechnet.

Das Prinzip des Restwertleasings

Wer ein Fahrzeug leasen möchte, hat die Wahl zwischen zwei unterschiedlichen Leasingmodellen. Die Rede ist vom sogenannten Kilometer- und Restwertleasing. Beim Kilometerleasing bildet die jährliche Fahrleistung, also wie viele Kilometer pro Jahr mit dem Fahrzeug zurückgelegt werden, die Grundlage für die Berechnung der Leasingrate. Beim Restwertleasing hingegen basiert die monatliche Rate auf dem bereits zu Beginn des Leasings ermittelten Fahrzeugrestwert nach Vertragsende.

Es gilt: Je höher der ermittelte Restwert, desto niedriger die monatliche Leasingrate.

Diese Art des Leasings ist mit einigen Risiken verbunden, da die Marktlage während der Leasingdauer nicht vorhersehbar ist. Ob Imageverlust, Fahrverbote oder anderweitige politische Entscheidungen – der kalkulierte Wert des Fahrzeugs nach Vertragsende ist häufig nicht haltbar. Das Problem: Liegt der tatsächliche Restwert des Fahrzeugs am Ende der Leasinglaufzeit unter dem ermittelten, muss der Leasingnehmer die Differenz zahlen.

infografik restwertleasing

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