Als Fahrzeughalter ist der Leasingnehmer vertraglich dazu verpflichtet, sich um die regelmäßige Wartung des Leasingfahrzeugs zu kümmern. Hierzu zählen Inspektionen, TÜV-Abnahmen und Reparaturen gleichermaßen.
Werkstattbindung bei Wartung von Leasingfahrzeugen
Wartungen sind grundsätzlich in den Vertrags- oder Partnerwerkstätten des Herstellers durchzuführen. Zwar gibt es durchaus Leasinggeber, die eine Wartung des Leasingfahrzeugs bei freien Werkstätten akzeptieren, jedoch muss sich der Leasingnehmer hierfür zuvor eine schriftliche Erlaubnis einholen.
Dank Full-Service-Leasing bei der Wartung sparen
Die Kosten für die Wartung des Leasingfahrzeugs trägt in der Regel der Leasingnehmer. Wer jedoch zusammen mit dem Leasingvertrag ein Paket für Wartung und Verschleiß abschließt bzw. sich für das sogenannte Full-Service-Leasing entscheidet, der profitiert von einer Kostenübernahme seitens des Leasinggebers. Die inkludierten Leistungen beim Full-Service-Leasing unterscheiden sich von Leasinggesellschaft zu Leasingesellschaft und umfassen unter anderem:
- Wartungs- und Inspektionsarbeiten
- Reparaturen von Unwetterschäden
- Lohn- und Materialkosten der Werkstatt
- Gebühren der Haupt- und Abgasuntersuchung
- Ersatz für Verschleißteile
- Reifenersatz
- Pannen- oder Ersatzwagenservice
- Versicherungsbeiträge
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